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Urnenabstimmung zum Schulhaus Herti: Sanierung, Umbau und Erweiterung können beginnen
«Ich danke den Stadtzuger Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für dieses klare Resultat. Wir sind bereit und können sofort loslegen: Der Baustart für die Provisorien erfolgt im April dieses Jahres. Der Baubeginn für den Neubau und den Umbau sowie die Sanierung des bisherigen Schulhauses ist für Januar 2024 geplant.» erläutert Stadträtin Eliane Birchmeier, Vorsteherin des Baudepartements, die nächsten Schritte. «Wenn alles plangemäss verläuft, können wir bereits zum Schuljahr 2025/26 zuerst das Betreuungsgebäude und ein Jahr später das neue Schulgebäude in Betrieb nehmen.»
Der neue Vorsteher des Bildungsdepartements, Stadtrat Etienne Schumpf, sagt zum Ausgang der beiden Abstimmungen: «Ich wünsche mir die besten Schulen in der Stadt Zug und bin sehr zufrieden, dass wir im Herti eine moderne Schulinfrastruktur für Bildung und Kinderbetreuung erhalten.»
Die Schulanlage Herti wurde 1975 im Zuge des Baus der Grosssiedlung Herti III errichtet. Sie besteht aus einem Ensemble mit drei Hauptgebäuden: dem Schulhaus sowie einem Sport- und einem Aulatrakt. Diese gruppieren sich um einen zentralen Pausenplatz. Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums und den gestiegenen Schülerzahlen musste die Anlage mehrmals mit Provisorien ergänzt werden. Die Kapazitäten der gesamten Anlage, einschliesslich Sport- und Betreuungsinfrastruktur, sind erschöpft und die verfügbaren Räumlichkeiten schon seit einigen Jahren übernutzt. Die Schulraumplanung weist für die Zukunft jedoch weiterhin einen steigenden Raumbedarf aus. Eine Erweiterung der bestehenden Anlage ist notwendig, um den Schulraumbedarf im Herti decken zu können. Das Erweiterungsprojekt umfasst einen Neubau für die Schulnutzung sowie den Umbau und die Sanierung des bestehenden Schulgebäudes für die schulergänzende Betreuung.
Das Projekt zur Erweiterung und Sanierung der Schulanlage Herti geht auf einen Projektwettbewerb zurück. Die bestehende Schulanlage Herti wird in einer ersten Bauetappe mit einem neuen Gebäude im Süden des Schulareals erweitert, und das bestehende Schulhaus wird umgebaut und saniert. Für die Umsetzung des Neubaus ist der Rückbau des Aulatraktes erforderlich. Der Neubau umfasst 24 Unterrichtszimmer mit den zugehörigen Gruppenräumen, Fachzimmern und Fachunterrichtsräumen, sowie einen Lehrpersonenbereich, eine Aula und eine Bibliothek, Räumlichkeiten für die schulischen Dienste (z.B. Heilpädagogik, Logopädie, Schulsozialarbeit) und eine Doppelsporthalle.
Das bestehende Schulhaus wird saniert und energetisch modernisiert. Das Gebäudeinnere wird für die Bedürfnisse der schulergänzenden Betreuung neu strukturiert und bietet Platz für sieben Gruppen. Die schulergänzende Betreuung kann damit künftig zentral an einem Ort erfolgen und ist nicht mehr wie heute auf mehrere Standorte verteilt.
Um den Bauablauf optimal zu gestalten und den Schulbetrieb aufrechterhalten zu können, werden Mietprovisorien benötigt. Während der Etappe I werden die Schulnutzungen und die schulergänzende Betreuung ausgelagert und in eine provisorische Modulanlage im nördlichen Teil des Schulareals verlegt. Auch die Drittnutzer (Zunft der Letzibuzäli und Jugendtreff) werden in Provisorien untergebracht.
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Schulanlage Herti
Übersicht Urnenabstimmung «Neubau zur Erweiterung – Objektkredit»
Stimmberechtigte: 16'873
Eingereichte Stimmzettel: 7'037
Leere Stimmzettel: 423
Ungültige Stimmzettel: 0
In Betracht fallende Stimmzettel: 6'614
Gültige Ja-Stimmzettel: 5'945 (89.88%)
Gültige Nein-Stimmzettel: 669 (10.12%)
Übersicht Urnenabstimmung «Umbau und Sanierung Schulhaus und
Installation Mietprovisorien – Objektkredit»
Stimmberechtigte: 16'873
Eingereichte Stimmzettel: 7'028
Leere Stimmzettel: 223
Ungültige Stimmzettel: 1
In Betracht fallende Stimmzettel: 6'804
Gültige Ja-Stimmzettel: 6'107 (89.75%)
Gültige Nein-Stimmzettel: 697 (10.25%)
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Videobotschaft von Stadtrat Etienne Schumpf, Vorsteher des Bildungsdepartements der Stadt Zug, zum Ausgang der Urnenabstimmung über die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung des Schulhauses Herti vom 29. Januar 2023: