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Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) vom 14. November 2023
Verein Arbeitsgemeinschaft Abenteuerspielplatz Fröschenmatt; jährlich wiederkehrender Beitrag für die Jahre 2024 bis 2027
Der Abenteuerspielplatz Fröschenmatt, nachfolgend «Fröschi» genannt, wird durch einen ehrenamtlichen Vorstand geführt. Für die Spielplatzleitung ist eine ausgebildete soziokulturelle Animatorin angestellt. Viele Freiwillige helfen bei der Betreuung und dem Unterhalt des Platzes mit. Weil sich die Besucherzahlen innerhalb von drei Jahren verdoppelt haben, wurde ab dem Jahr 2020 das Pensum der Angestellten von 30 auf 70 Prozent angehoben. Heute erfreuen sich jedes Jahr bis zu 18’000 Besucherinnen und Besucher am vielseitigen Angebot der Fröschi, 12'000 während den regulären Öffnungszeiten und weitere 6'000 während den Vermietungen.
Dem GGR wird für die Jahre 2024 bis 2027 ein jährlich wiederkehrender Beitrag von 90'000 Franken beantragt. Die GPK befürwortete die Vorlage und stellte den Antrag, den Beschlussentwurf mit einer neuen Ziffer mit einer «Kann-Vorschrift» zum Teuerungsausgleich zu ergänzen.
Die Mitte-Fraktion dankte dem Verein für die geleistete Arbeit und zeigte sich begeistert vom Angebot, sie werde dem Antrag inkl. demjenigen der GPK einstimmig zustimmen. Die GLP-Fraktion betonte, das der Abenteuerspielplatz ein Erfolgsmodell sei. Dies würden die Verdoppelung der Besucherzahlen und die erweiterten Öffnungszeiten zeigen. Das einzige Unerfreuliche sei, dass es immer schwieriger werde, ehrenamtliche Mitwirkende zu finden. Diese Entwicklung zeige sich bedauerlicherweise auch in anderen Vereinen. Die Fraktion ALG-CSP dankte den Verantwortlichen der Fröschi für ihr grosses Engagement. Es sei unbestritten, dass es die Fröschi brauche und darum werde die Fraktion dem Antrag auch zustimmen.
Die SP-Fraktion wies darauf hin, dass es sich um einen vorbildlichen Verein handle und die Fröschi ein wichtiger Ort für die Kinder sei. Schade sei nur, dass die Fröschi so peripher liege.
Auch die SVP-Fraktion dankte den Verantwortlichen der Fröschi für ihren Einsatz und werde grossmehrheitlich für den GPK-Antrag stimmen, jedoch einstimmig für den Antrag des Stadtrates. Die FDP unterstützte den Antrag des Stadtrates und der GPK ebenfalls vorbehaltlos. Der Stadtrat solle jedoch prüfen, ob die Mietkosten für Stadtzugerinnen und -zuger nicht gesenkt werden könnten.
Resultat: Der Antrag der GPK wurde mit 33:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen befürwortet. In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft einstimmig mit 37:0 Stimmen angenommen.
Bebauungsplan Klinik Meissenberg, 2. Lesung
Der Grosse Gemeinderat hat den Bebauungsplan Klinik Meissenberg am 4. Juli 2023 in 1. Lesung beraten. Die Unterlagen waren von Donnerstag, 13. Juli 2023, bis und mit Freitag, 11. August 2023, öffentlich aufgelegt und im Amtsblatt des Kantons Zug am 13. Juli 2023 publiziert worden. Während der Auflagefrist sind keine Einwendungen eingegangen. Der Bebauungsplan Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512, kann somit dem Grossen Gemeinderat zum Beschluss unterbreitet werden. Die Bau- und Planungskommission stimmte dem Bebauungsplan zu.
Die FDP-Fraktion hoffte, dass kein Referendum bei diesem Bebauungsplan ergriffen werde und unterstütze das Vorhaben. Die SVP-Fraktion sprach sich ebenso wohlwollend für den Bebauungsplan aus und lobte die Arbeit des Stadtrates und die Arbeit der Klinik Meissenberg. Die SP-Fraktion schloss sich den Vorrednern an und befürwortete die Vorlage.
Resultat: In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft einstimmig mit 37:0 Stimmen angenommen.
Totalrevision des Personalreglements, 2. Lesung
Änderungsanträge des Stadtrates für die 2. Lesung im Grossen Gemeinderat:
Zu § 1 (Zweck und Geltungsbereich), Absatz 3
Das vorliegende Reglement soll gemäss der 1. Lesung des GGR nicht für die Lehrkräfte zur Anwendung kommen. Dem Stadtrat ist es jedoch wichtig, dass für das gesamte Personal (Lehrerschaft, Verwaltung inkl. Werkhof) die gleichen Arbeitsbedingungen gelten. Die Stadt Zug ist eine Einheit resp. eine Organisation. Die nun in 1. Lesung beschlossene Lösung führt zu einer Ungleichbehandlung des städtischen Personals in Bezug auf die Krankenlohnfortzahlung (siehe § 8) und auch zu einer Schlechterstellung der Lehrkräfte gegenüber der heutigen Lösung. Das städtische Personal hat eine Lohnfortzahlung bei Krankheit von total 30 Monaten. Gilt neu das Personalgesetz des Kantons Zug abschliessend für das städtische Lehrpersonal, so wird diese Krankenlohnfortzahlung auf 24 Monate gekürzt. Zudem erfolgt die Lohnfortzahlung bei Krankheit nur in den ersten 12 Monaten zu 100% und wird im 2. Jahr auf 80% gekürzt. Dies bedeutet neben einer Lohneinbusse auch, dass im 2. Jahr keine Sozialversicherungsbeträge mehr fällig werden, da kein Einkommen mehr erzielt wird, sondern nur noch Leistungen aus der Versicherung bezahlt werden. Zudem besteht Einigkeit darüber, dass die Lehrpersonen weiterhin bei der städtischen Pensionskasse obligatorisch gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert sein sollen. Insofern ist der mit der Streichung des zweiten Satzes von Absatz 3 angestrebte Anwendungsausschluss für die Lehrpersonen eben doch kein umfassender: Das Pensionskassenobligatorium gemäss § 11 des Personalreglements gilt – so oder anders – jedenfalls auch für die Lehrpersonen. In diesem Zusammenhang verweist der Stadtrat auf Art. 11 des Bundesgesetzesüber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 (BVG; SR 831.40), wonach die Arbeitgeberin eine entsprechende Vorsorgepflicht trifft, und sie eine Vorsorgeeinrichtung zu errichten oder sich einer solchen anzuschliessen hat.
Änderungsantrag: Der Zusatz in Abs. 3 «Soweit diesem Gesetz keine Vorschriften entnommen wer-den können, gelangen die Bestimmungen dieses Reglements zur Anwendung.» soll wieder aufgenommen werden. Sofern der Grosse Gemeinderat beim Resultat der ersten Lesung verbleiben möchte, beantragte der Stadtrat aus rechtlichen Überlegungen folgende Formulierung in § 1: Eventualantrag: § 1 (Zweck und Geltungsbereich), Absatz 2 und 32 gelten für die Mitarbeitenden der Stadt und deren öffentlich-rechtlichen Anstalten und Stiftungen. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind die Lehrpersonen. Vorbehalten bleibt Absatz 3.3. Das Arbeitsverhältnis der städtischen Lehrpersonen richtet sich nach dem Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz) vom 21. Oktober 1976. Ergänzend sind §§ 10 und 12 dieses Reglements anwendbar. Der blosse Streichungsantrag, wie er vom Grossen Gemeinderat beschlossen wurde, führe zu einer grösseren Anzahl von Problemen und müsse dementsprechend modifiziert werden. Sollte der Grosse Gemeinderat sich für diese Eventualantrag aussprechen, so wäre in Bezug auf den neuen § 11 zu entscheiden, ob diese neue Urlaubsregelung auch für die Lehrpersonen gelten soll oder nicht. Je nachdem sei vorliegende Formulierung um § 11 zu ergänzen. Zu § 7 (Arbeitszeit), Absatz 1: Der GGR will künftig über die wöchentliche Normalarbeitszeit entscheiden und diese Kompetenz im Personalreglement festschreiben (analog zum Personalgesetz im Kanton Zug). Bis anhin war die Festlegung der Normalarbeitszeit Sache des Stadtrates, was zu mehr Flexibilität führte. Gemäss Ergebnis der 1. Lesung müsste neu jede Änderung bezüglich der wöchentlichen Arbeitszeit dem Grossen Gemeinderat vorgelegt werden. Dies würde namentlich auch gelten für Pilotprojekte in Bezug auf die Arbeitszeit. Aus Sicht des Stadtrates sind dies jedoch operative Aufgaben, welche nicht durch das Parlament übernommen werden sollen. Der Absatz 1 sei daher entsprechend dem stadträtlichen Antrag vom 13. Juni 2023 beizubehalten. In der Verordnung sieht der Stadtrat eine 42-Stunden-Woche vor. Der entsprechende Entwurf der Verordnung wurde der GGR zur Kenntnis gebracht und liegt diesem Antrag bei.
Antrag: § 7 (Arbeitszeit) Abs. 1 sei wie folgt zu fassen: Der Stadtrat legt die jährliche Normalarbeitszeit in einer Arbeits- und Gleitzeitverordnung fest. Er kann weitere Massnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung treffen.
Die GPK beantragte dem GGR folgende Änderungen:
§ 1 Abs. 3 sei abzulehnen und es sei der Eventualantrag des Stadtrates anzunehmen;
§ 7 Abs. 1 sei abzulehnen und die Arbeitsstunden seien im Reglement (GGR-Kompetenz) festzulegen;
§ 11 Abs. 1 und 2 seien anzunehmen und es ein neuer § 10 a im Reglement betreffend Elternurlaub bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufzunehmen;
§ 1 Abs. 3 sei betreffend Elternurlaub (§ 10 a) zu ergänzen.
Die SP-Fraktion reichte zwei Anträge zur 2. Lesung des Personalreglements ein: «Unbürokratischer Mutterschaftsurlaub für alle» (neuer § 10 a) und «Vier Wochen Elternurlaub statt zwei Wochen Vaterschaftsurlaub» (neuer § 10 b).
Die ALG-CSP-Fraktion stellte folgenden Antrag:
§ 7 Absatz 1, Änderung gegenüber Ergebnis 1. Lesung:
«Der Stadtrat legt die jährliche Normalarbeitszeit auf Basis einer durchschnittlichen wöchentlichen
Arbeitszeit von 40 (statt 42) Stunden in einer Arbeits- und Gleitzeitverordnung fest.»
Mariann Hegglin und Benny Elsener von der Mitte-Fraktion stellen folgende Anträge zum Thema «Arbeiten über die Pensionierung» hinaus:
Artikel xy Abs 1 (Artikel muss neu geschaffen werden):
Nur in den Interessen beider Parteien kann das Arbeitsverhältnis über die Pensionierung hinaus
weitergeführt werden. Angeboten wird eine flexiblere Arbeitszeit von 80% oder 50%. Zuzüglich zum entsprechenden Arbeitspensum wird ein 14. Monatslohn vergütet, welcher sich pro vergangenem Dienstjahr auf einen Vierzehntel bezieht, mal Anzahl Dienstjahre, im Maximum 14/14. Basis ist das Arbeitspensum nach dem Pensionsalter.
Abs. 2: Die bestehende Funktion vor dem Pensionsalter kann durch die Nachfolgeregelung abgelöst werden, ohne dass sich der Lohn verändert.
Die Fraktion ALG-CSP kündigte an, dass sie die meisten Anträge unterstützen werde. Sie lehnte es jedoch ab, die Anzahl Arbeitsstunden im Reglement festzulegen. Sie plädierte dafür, dass eine hoffentlich bald neu zu geltende 40 Stunden-Woche in der Verordnung zu regeln sei.
Die GLP-Fraktion zeigte durch grafisch aufbereitete demografischen Daten, wie sich der Arbeitskräftemangel der nächsten Jahre entwickeln wird. Die Fraktion plädierte dafür, das Reglement möglichst identisch wie dasjenige des Kantons auszugestalten, um nicht in eine Konkurrenzsituation zu geraten und bei Anpassungen durch den Kanton schnell reagieren zu können.
Die FDP-Fraktion kündigte an, bezüglich §1 einstimmig den Anträgen der GPK zu folgen sowie die Anträge der SP zu §10a und §10b abzulehnen. Das Gesamtpaket der Anstellungsbedingungen im Kanton Zug und somit in der Stadt sei bereits sehr arbeitnehmerfreundlich.
Auch die Mitte-Fraktion zeigte sich überzeugt, dass die Stadt Zug mit dem neuen Reglement und den beantragten Änderungen auch in Zukunft eine attraktive Arbeitgeberin sei.
Die SVP-Fraktion kündigte an, alle Anträge von ALG, CSP und SP abzulehnen.
Sie SP-Fraktion wies darauf hin, dass sich die Stadt Zug mit einem ausgebauten Elternurlaub als attraktive Arbeitgeberin positionieren könne. Es leuchte nicht ein, wieso die Stadt Zug mit etwas überfordert sein solle, das viele andere Städte und unzählige Arbeitgeber geschafft hätten.
Resultat:
§ 1 Abs. 2: Der Änderungsantrag der GPK wird mit 26 gegen 11 Stimmen (bei einer Enthaltung) angenommen.
§ 1 Abs. 3: Die SP-Fraktion zieht ihren Änderungsantrag zugunsten des stadträtlichen Antrages zurück.
§ 1 Abs. 3: Der Änderungsantrag der GPK obsiegt gegen den Änderungsantrag des Stadtrates mit 26:11 Stimmen (bei einer Enthaltung).
§ 1 Abs. 3: Der Änderungsantrag der GPK wird (gegenüber der Fassung gemäss 1. Lesung) mit 38:0 Stimmen angenommen.
§ 7 Abs. 1: Der Stadtrat zieht seinen Antrag zurück.
§ 7 Abs. 1: Der Antrag der Fraktion ALG/CSP wird mit 15:23 Stimmen abgelehnt.
§ 7 Abs. 1: Der Folgeantrag der Fraktion ALG/CSP (ehemaliger Antrag des Stadtrates) wird mit 16:22 Stimmen abgelehnt.
§ 10a (neu): Der Antrag der SP-Fraktion betreffend Mutterschaftsurlaub wird mit 15:23 Stimmen abgelehnt.
§ 10b (neu): Die SP-Fraktion zieht ihren Eventualantrag betreffend Elternurlaub zurück.
§ 10b (neu): Der Antrag der GPK betreffend Elternurlaub obsiegt gegen den Antrag der SP-Fraktion mit 23:15 Stimmen.
§ 10b (neu): Der Änderungsantrag der GPK wird (gegenüber der Fassung gemäss 1. Lesung) mit 38:0 Stimmen angenommen.
§ 11 Abs. 1: Dem Änderungsantrag des Stadtrates wird mit 37:0 Stimmen zugestimmt.
§ 11 Abs. 2: Dem Änderungsantrag des Stadtrates wird mit 38:0 Stimmen zugestimmt.
Gemeinderätin Mariann Hegglin und Gemeinderat Benny Elsener ziehen ihren Änderungsantrag mit dem Titel “Arbeiten über die Pensionierung hinaus” zurück.
In der Schlussabstimmung wird die Vorlage mit 35:1 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) angenommen.
Verein Special Olympics Summer Games 2026; einmaliger Beitrag Special Olympics National Summer Games Zug 2026
Am 8. März 2022 hat der Stiftungsrat von Special Olympics Switzerland beschlossen, die Nationalen Sommerspiele 2026 nach Zug vergeben. Die Stadt Zug wird als Standort eine zentrale Rolle einnehmen. Einerseits finden voraussichtlich die Eröffnungs- und Abschlussfeier auf dem Arenaplatz statt und andererseits ist die Stadt Zug Austragungsort für die Mehrheit der angesetzten Sportwettbewerbe, welche vom 28. Mai 2026 bis am 31. Mai 2026 stattfinden. Die Special Olympics National Summer Games Zug 2026 sind ein Sportanlass, an dem rund 2’000 Sportlerinnen und Sportler mit geistiger Beeinträchtigung aus allen Regionen der Schweiz erwartet werden. Begleitet werden sie von ungefähr 600 Coaches. Die Athletinnen und Athleten werden während vier Tagen an Wettkämpfen in 14 Sportarten sowie an zwei Demo-Sportarten teilnehmen. Unterstützt wird das Organisationskomitee von lokalen Sportvereinen sowie 750 Helferinnen und Helfern. Das Budget für die Special Olympics National Summer Games Zug 2026 beläuft sich auf rund 4.1 Millionen Franken. Für die Planung und Umsetzung des Anlasses wurde der Verein Special Olympics Summer Games 2026 gegründet. Dieser ersucht die Stadt Zug um einen einmaligen Beitrag von 450'000 Franken für die Durchführung. Zusätzlich beantragt er, dass die Auszahlung der Beitragsleistung in drei Tranchen von je 150'000 Franken (2024 bis 2026) erfolgen soll, um die Liquidität während der Planungs- und Umsetzungsphase zu gewährleisten. Die Geschäftsprüfungskommission stimmte dem Geschäft zu.
Die SVP-Fraktion unterstützte den Antrag, aber wies auf die Kostenentwicklung hin. Die Anlässe würden immer grösser und die Beiträge der öffentlichen Hand immer höher.
Die FDP-Fraktion befürwortete einstimmig den Antrag. Der Anlass werde die Stadt Zug wiederum ins Scheinwerferlicht rücken. Aber die Wohnbevölkerung dürfe bei solchen Grossveranstaltungen nicht vergessen werden. Die ALG-CSP schloss sich den Vorrednern an, und begrüsste, dass auch grosse Beiträge von privaten Sponsoren zugesichert wurden. Auch die GLP-Fraktion sprach positiv über das Vorhaben. Die Mitte-Fraktion war der Meinung, dass nicht nur der Anlass selbst zur Inklusion beitrage. Auch die beteiligten Akteure wie das lokale Gewerbe würden für das Thema sensibilisiert. Die SP-Fraktion fand den Anlass grossartig und freute sich darüber, dass die Stadt Zug den Athleten und Athletinnen mit einer geistigen Beeinträchtigung eine Plattform für ihren Sport biete.
Resultat: Die Vorlage wurde vom Rat mit 37:0 Stimmen angenommen.
Aus zeitlichen Gründen wurden die weiteren Traktanden auf die nächste Sitzung verschoben.
Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier (Ratsinformationssystem (stadtzug.ch))