Systematische Rechtssammlung der Stadt Zug
Die Systematische Rechtssammlung der Stadt Zug (SRZ) ist eine nach Sachgebieten geordnete Sammlung des aktuell in Kraft stehenden städtischen Rechts. Die SRZ wird ausschliesslich in elektronischer Form geführt.
Inhalt
Die SRZ umfasst sämtliche in Kraft stehenden allgemeinverbindlichen Gemeindereglemente und Verordnungen der Stadt Zug. Darüber hinaus werden in die SRZ aufgenommen Beschlüsse des Grossen Gemeinderates (GRB) sowie Stadtratsbeschlüsse (StRB), die wiederkehrende Geldbeiträge zum Gegenstand haben. Nicht aufgenommen werden raumplanungsrechtliche Beschlüsse wie Richtpläne, Zonenplan, Zonenplanänderungen, Bebauungspläne, Baulinien-, Strassenpläne u. dgl. Diese Beschlusses-Nummern können unter "Bau, Umwelt, Verkehr" abgerufen werden. Die dazugehörenden, rechtskräftigen Pläne können unter der Internetadresse
www.zugmap.ch abgerufen werden. Ebenfalls verzichtet wird auf die Wiedergabe von öffentlich-rechtlichen Verträgen bzw. von Leistungsaufträgen.
Die SRZ wird laufend nachgeführt.
Rechtswirkungen
Die SRZ verfügt weder über positive noch über negative Rechtskraft. Dies bedeutet, dass ein Erlass, der in der SRZ wiedergegeben wird, nicht zwingend in Kraft zu stehen braucht, und umgekehrt ein Erlass der nicht in die SRZ aufgenommen worden ist, dennoch Rechtswirkungen entfalten kann.
Haftungsausschluss
Obwohl die Stadtkanzlei grosse Sorgfalt beim Aufbau und der Fortführung der vorliegenden Rechtsammlung anwendete bzw. weiterhin anwendet, können Fehler bzw. Lücken nicht ganz ausgeschlossen werden. Deshalb lehnt die Stadt Zug jegliche Haftung ab für Schäden, die aus fehlerhaften Angaben in der SRZ entstanden sind.
Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Stadtkanzlei (E-Mail
stadtkanzlei@stadtzug.ch; Tel. 058 / 728 90 10).
Stadtkanzlei Zug, im Dezember 2019