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Bebauungsplan Post: Stadtrat möchte Initiative so weit wie möglich umsetzen

22. März 2019
Die Bevölkerung der Stadt Zug ist verunsichert wegen der Aufhebung der Parkplätze auf dem unteren Postplatz. Um in dieser Angelegenheit zu klären und um den aktuellen Stand der Entwicklung sowie die weiteren Schritte aufzuzeigen, hat der Stadtrat kurzfristig zu einer Medienorientierung am Freitagnachmittag eingeladen.

Ausgangslage
Die heutige Situation geht auf die Jahre 2005 und 2006 zurück. Damals erarbeitete die Stadt Zug in einem breiten Mitwirkungsverfahren eine Strategie der räumlichen Entwicklung. Diese war auch für den Bebauungsplan Post massgebend. Die Aufhebung der oberirdischen Parkplätze wurde in diesem Mitwirkungsverfahren engagiert diskutiert. Die Aufhebung fand eine breite Zustimmung, weil im neuen Parkhaus Post 100 öffentliche Parkplätze – netto also 40 zusätzliche Parkplätze – geschaffen werden. Der Grosse Gemeinderat stimmte dieser Planung mit 32 zu 5 Stimmen ebenfalls zu. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen, weshalb eine Urnenabstimmung stattfand. Am 1. Juni 2008 sagten 65 Prozent der abstimmenden Zugerinnen und Zuger an der Urne Ja zum Bebauungsplan, der Zonenplanänderung, dem Baukredit zur Umgestaltung des oberen Postplatzes sowie dem Kauf von 100 Parkplätzen. Dieser Bebauungsplan hat heute Gültigkeit.

Am 21. Februar 2018 wurde die Volksinitiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt!» mit 1090 gültigen Unterschriften eingereicht. Diese Initiative wurde 10. Juni 2018 mit 4'821 zu 3'480 Stimmen angenommen. Die Initiative beauftragt den Stadtrat, den Bebauungsplan Post so abzuändern, dass die gemäss Bebauungsplan aufzuhebenden oberirdischen Parkplätze im Bereich der Altstadt – ausser auf dem oberen Postplatz – erhalten bleiben.

Vorgehen des Stadtrates
Nach dem Abstimmungsresultat vom 10. Juni 2018 hat der Stadtrat umgehend gehandelt mit dem Ziel, den neuen Volksauftrag umzusetzen. Bereits am 3. Juli 2018 – also rund vier Wochen nach dem Volksentscheid – reichte das städtische Baudepartement der Baudirektion des Kantons Zug die Bebauungsplanänderung zur Vorprüfung ein. Dies mit dem Ziel, eine Änderung des gültigen Bebauungsplanes in Umsetzung der Volksinitiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt!» zu erreichen. Die Kantonale Baudirektion erteilte dem geplanten Vorgehen der Stadt Zug mit negativem Vorbescheid vom 19. Oktober 2018 eine Absage. In ihrem Vorprüfungsbericht führte die Baudirektion zur Frage der Genehmigungsfähigkeit unter anderem Folgendes aus: Aufgrund der Ausführungen im nach wie vor aktuellen Planungsbericht vom 26. Juni 2007 werde klar, dass es nicht zulässig sei, einerseits mit dem Bebauungsplan von der Regelbauweise massiv abzuweichen (u.a. plus drei Stockwerke sowie Unterschreitung des Grenzabstandes) und anderseits nachträglich die dafür erforderlichen wesentlichen Vorteile nach § 32 PBG wegbrechen zu wollen. Gleiches gelte in Bezug auf die öffentlichen Parkplätze im Parkhaus. Die 100 neuen öffentlichen Parkplätze im neuen Parkhaus seien zwingend mit der Aufhebung von 60 oberirdischen Parkplätzen verbunden. Ein nachträgliches Wegbrechen der wesentlichen Vorteile des Bebauungsplans sowie gleichzeitig der Voraussetzung für 100 neue öffentliche Parkplätze im neuen Parkhaus wäre eine offensichtliche Umgehung von § 32 PBG. Die geplante Änderung des Bebauungsplans sei daher nicht genehmigungsfähig.

Gestützt auf den negativen Vorbescheid stellte sich der Stadtrat auf den Standpunkt, dass es keinen Sinn macht, die geplante Bebauungsplanänderung dem Grossen Gemeinderat der Stadt Zug zu unterbreiten. Der Ausgang eines solchen Vorverfahrens wäre höchst ungewiss gewesen. Vielmehr war der Stadtrat damals der Ansicht, dass die Volksinitiative für undurchführbar angesehen werden müsse. Aus diesem Grund sah er in der nachträgliche Ungültigerklärung infolge Undurchführbarkeit einen Ausweg aus der Pattsituation. Dies wurde gegenüber der Öffentlichkeit auch so kommuniziert.

Der Stadtrat zog diesen Entscheid in neuer Besetzung im Januar in Wiedererwägung. Der Stadtrat kam dabei zum Schluss, dass mit einem neuen Antrag an den Kanton nochmals ein Versuch gestartet werden soll. Gestützt auf diesen Entscheid wird aktuell ein neuer Vorschlag zur Änderung des aktuell gültigen Bebauungsplanes ausgearbeitet. Dieser "Kompromissvorschlag" versucht, die dannzumaligen Bedenken des Kantons aufzunehmen. Vorgesehen ist, eine Aufwertung des unteren Postplatzes unter Beibehaltung von Parkplätzen zu erreichen. Auch der neue Vorschlag zur Bebauungsplanänderung muss jedoch dem Kanton zur Vorprüfung unterbreitet werden. Die Bebauungsplanänderung ist schliesslich durch den Grossen Gemeinderat der Stadt Zug vorzunehmen. Über das Mitwirkungsverfahren nach der 1. Lesung des revidierten Bebauungsplans Post kann eine breite Diskussion stattfinden.

Demokratieprinzip vs. Rechtstaatsprinzip
Auch mit dem neuerlichen Versuch möchte der Stadtrat der grösstmöglichen Umsetzung der Initiative Nachachtung verschaffen. Unabhängig davon besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan, welchen es nach dem Rechtstaatsprinzip umzusetzen gilt. Solange eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes nicht erfolgt ist, muss dieser eingehalten werden. Der aktuell gültige Bebauungsplan sieht die Aufhebung der Parkplätze innert Jahresfrist nach Eröffnung des Parkhauses vor. Der Stadtrat wird deshalb die Parkplätze auf dem unteren Postplatz im April aufheben. Auch gegen diesen Entscheid des Stadtrates stehen selbstverständlich sämtliche Rechtsmittel zur Verfügung, denen aufschiebende Wirkung zukommt. Damit würden die Parkplätze vorerst erhalten.

 

Hintergrundinformationen

Nächste Schritte Bebauungsplan Post

Einerseits ist der Stadtrat gehalten, mit dem aktuellen Bebauungsplan gültiges Recht umzusetzen und die gemäss Bebauungsplan vorgeschriebenen insgesamt 60 Parkplätze binnen eines Jahres, das heisst Ende April 2019, aufzuheben.

Andererseits besteht ein Volksauftrag, der bestimmt, dass nicht mehr als die bereits aufgehobenen 18 Parkplätze beseitigt werden dürfen. Dessen Umsetzung hat der Kanton Zug in der Vorprüfung vom vergangenen Sommer allerdings als nicht möglich beurteilt.

Um diesen Widerspruch zu heilen und dem Volksauftrag nachzukommen schlägt der Stadtrat dem Kanton jetzt eine Kompromisslösung vor. An der Sitzung vom 25. Februar 2019 hat das Baudepartement dem Kanton die folgenden Aufwertungsmassnahmen aufgezeigt:

  • Der Bebauungsplanperimeter soll vergrössert werden und sich auch über den oberen und unteren Postplatz erstrecken.
  • Der untere Postplatz wird im oberen Bereich von Parkplätzen befreit wird. So kann der heute verstellte Brunnen wieder in den Mittelpunkt gestellt werden.
  • Der heutige Kiosk soll in einem neu zu erstellenden Bushäuschen Platz finden und um einen Aufenthaltsbereich ergänzt werden. Dort könnte auch ein Ladesystem für E-Bikes installiert werden.
  • Im seeseitigen unteren Bereich sollen mindestens zwölf Kurzzeitparkplätze erstellt werden.
  • Soweit möglich sollen die elf Parkplätze des oberen verlegt und nicht definitiv aufgehoben werden.
  • Weiter soll eine Velofurt über die Neugasse eingerichtet werden und damit das jahrzehntealte Postulat der Verknüpfung der beiden Veloachsen entlang des Sees und entlang der Achse Poststrasse-Zeughausgasse umgesetzt werden.
  • Als weitere Aufwertungsmassnahme sollen der Zugang zur Minigolfanlage wie auch die Anlage selber aufgewertet werden.

Nach Auffassung des Kantons könnte mit der Ausweitung des Bebauungsplanperimeters und den genannten Aufwertungsmassnahmen sowie unter Berücksichtigung der widersprüchlichen Aussagen in den Vorprüfungsberichten 2006/2007 und 2018 der Nachweis für die im Vorprüfungsbericht gerügte fehlende Aufwertung für den Bebauungsplan Post erbracht werden.

An der Sitzung nahmen seitens Kanton der Baudirektor, der Kantonsplaner sowie der stv. Generalsekretär, seitens Stadt die Vorsteherin des Baudepartements, der Stadtplaner sowie die Departementssekretärin teil.

Einer solchen Kompromisslösung steht die Initiative "Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt" entgegen, die unmissverständlich die Beibehaltung aller 23 Parkplätze auf dem unteren Postplatz sowie weiterer 19 Parkplätze verlangt. Um das zu heilen, muss die Initiative beim GGR-Beschluss zum neuen Bebauungsplan nachträglich für Ungültigkeit erklärt werden.

Weiteres Vorgehen

  • Der Stadtrat wird die Aufhebung der weiteren 42 Parkplätze publizieren. Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde erhoben werden. Bis zum definitiven Entscheid der Gerichte bleiben alle 42 Parkplätze bestehen.
  • In der Zwischenzeit schafft die Stadt mit einer Anpassung des Bebauungsplans die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen: Das Baudepartement passt den Bebauungsplan Post bezüglich Perimeter und Aufwertungsmassnahmen an und reicht diesen dem Kanton zur 2. Vorprüfung ein.
  • Nach Vorliegen des Vorprüfungsberichts erarbeitet das Baudepartement die GGR-Vorlage Bebauungsplan Post für die 1. und 2. Lesung mit zweimaliger Publikation.
  • Bericht und Antrag zu Ungültigkeit der Altstadtinitiative werden dem GGR gemeinsam mit der 2. Lesung des Bebauungsplans Post zum Beschluss vorgelegt.
  • Genehmigung des Bebauungsplans Post durch den Kanton
  • Ausarbeiten der entsprechenden Vorlagen für die Umgestaltung des unteren Postplatzes, der Realisierung der Velofurt und die Aufwertungsmassnahmen für die Minigolfanlage (Projektierungs- und Baukredit).
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