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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
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08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Feuerungskontrolle
Feuerungskontrolle = mehr Lebensqualität
Bei der Feuerungskontrolle handelt es sich entweder um die "Abgasmessung" der Heizungsanlage oder anderen Öl- oder Gas-Feuerungsanlagen, oder um die Sichtkontrolle und Aschenprobe-Entnahme der Holzfeuerungsanlagen bis zu 70 kW.
Die Luftreinhalteverordnung (LRV) schreibt vor, dass Anlagen, welche die Luft verunreinigen, ihre Emissionen begrenzen müssen.
Kontrollpflicht
Jeder Anlagebetreiber ist verpflichtet, alle 2 Jahre eine Abgasmessung bzw. eine Holzfeuerungskontrolle von einem zugelassenen Feuerungskontrolleur durchführen zu lassen. Die «Feuerungsrapporte» dieser Messungen werden bei der Administrationsstelle der Gemeinde kontrolliert und beurteilt.
Bei Grenzwertüberschreitungen müssen die Anlagen innert der vorgeschriebenen Frist einreguliert werden.
Feuerungskontrolle
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