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Volksinitiative Sport- und Streethockeyplatz Oberwil: Gültigerklärung - Bericht und Antrag des Stadtrats
Volksinitiative betreffend Sport- und Streethockeyplatz für Oberwil: Gültigerklärung
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 7. November 2006
Das Wichtigste im Überblick
Am 7. Juni 2006 reichte ein Initiativkomitee unter dem Titel „Sport- und Streethockeyplatz für Oberwil“ eine Volksinitiative mit 1311 gültigen Unterschriften ein. Gegenstand des Initiativbegehrens ist die Erstellung eines geeigneten Sport- und Streethockeyplatzes auf dem geografischen Gebiet der Nachbarschaft Oberwil-Gimenen. Dieser Platz beinhaltet die nötige Infrastruktur, damit er auch für andere Veranstaltungen benützt werden kann. Eine formalrechtliche Überprüfung hat ergeben, dass die allgemein formulierte Initiative gültig ist.
Vertreter des Initiativkomitees und eine Delegation des Stadtrats haben gemeinsam intensiv nach Umsetzungsmöglichkeiten der Volksinitiative gesucht. Insgesamt wurden acht mögliche Standorte für einen Sport- und Streethockeyplatz in Oberwil geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass es schwierig ist, einen geeigneten sowie verfügbaren Standort in Oberwil zu finden. Alle als möglich erachteten Standorte bedürfen einer Anpassung der planungsrechtlichen Grundlagen sowie der Verhandlungen mit den Landeigentümern bzw. Pächtern. Die Realisierbarkeit des Projekts ist unsicher. Der Stadtrat verzichtet auf eine Empfehlung zuhanden der Stimmberechtigten.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Vorlage 1915 des Stadtrates | Download | 0 | Vorlage 1915 des Stadtrates |
Initiativbogen | Download | 1 | Initiativbogen |
Bestätigung der Gültigkeit der Unterschriften | Download | 2 | Bestätigung der Gültigkeit der Unterschriften |
Situationsplan mit geprüften Standorten | Download | 3 | Situationsplan mit geprüften Standorten |
Stellungnahme der Baudirektion | Download | 4 | Stellungnahme der Baudirektion |
Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1448 vom 19. Dezember 2006; Beilage 1 | Download | 5 | Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1448 vom 19. Dezember 2006; Beilage 1 |