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Städtebauliche Entwicklungsstudie Zug/Baar, Schlussbericht - Bericht und Antrag des Stadtrats

1. April 2003
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1726

Städtebauliche Entwicklungsstudie Zug/Baar Schlussbericht
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 1. April 2003

Das Wichtigste im Überblick
Seit einigen Jahren werden in der Stadt Zug vermehrt Baugesuche für Hochhausprojekte eingereicht. Im kantonalen Baugesetz ist keine Höhenbeschränkung formuliert. Der Bau von Häusern, welche die maximale Gebäudehöhe gemäss Zonenplan überschreiten, ist deshalb im Rahmen von Bebauungsplänen möglich. Die Bearbeitung von entsprechenden Baugesuchen hat aber gezeigt, dass den zuständigen Bewilligungsbehörden die nötigen Grundlagen zur Beurteilung der Projekte fehlen. Vor zwei Jahren wurde deshalb unter der Leitung des Kantonalen Amtes für Raumplanung in einer interkommunalen Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung des das Grundsatzpapiers "Hochhäuser im Kanton Zug" begonnen. Das im Juni 2002 von der Behördendelegation Raum und Verkehr zur Kenntnis genommene Grundsatzpapier schlägt Gebietsqualifikationen vor und definiert städtebauliche Randbedingungen und architektonische Anforderungen für den Bau von Hochhäusern im Kanton Zug. Die Dokumentation wurde allen Mitgliedern der Bau- und Planungskommission zugestellt und in der Sitzung vom 8. Januar 2002 erläutert. Im Entwurf für den Kantonalen Richtplan vom Oktober 2002 wurden die Definitionen, Kriterien und Gebietseinschränkungen aus dieser Fachstudie übernommen. Die Gemeinden werden aufgefordert, Typologie, Ort und Lage der Hochhäuser in dem durch den Richtplanentwurf vorgezeichneten Gebiet Baarer-/Zugerstrasse zu konkretisieren.

Die nun vorliegende Städtebauliche Entwicklungsstudie Zug/Baar stellt eine genauere Betrachtung und Eingrenzung des im Entwurf für den Kantonalen Richtplan vom Oktober 2002 eingetragenen ‘Gebietes mit möglichen Standorten für Hochhäuser‘ dar und wurde von der Stadt Zug und der Gemeinde Baar gemeinsam erarbeitet. Sie skizziert mögliche Bilder für die städtebauliche Gestaltung und Entwicklung der Siedlungsgebiete und setzt Rahmenbedingungen für den Bau von Hochhäusern. Die Arbeit bot gleichzeitig Gelegenheit, sich mit der konzeptionellen Entwicklung des öffentlichen Raums auseinanderzusetzen. Die in der Studie enthaltenen Aussagen über Strassen- und Grünräume stellen eine wertvolle Grundlage für weitere Planungen im bewerteten Gebiet dar. Sie sind insbesondere für künftige Quartierentwicklungen von Bedeutung.

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