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Stadtverwaltung Zug
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6301 Zug
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Teilrevision des Stadtratsreglements

Informationen

Datum
12. Februar 2006
Lokalität
  • Haupturne Burgbachturnhalle (Burgbachsaal), Dorfstrasse 12, 6300 Zug
  • Nebenurne Gut Hirt, Gut-Hirt-Schulhaus, Bibliothek, Mattenstrasse 2, 6300 Zug
  • Nebenurne Herti, Alterszentrum, Hertizentrum 7, 6300 Zug
  • Nebenurne Riedmatt, neues Schulhaus, Riedmatt 3, 6300 Zug
  • Nebenurne Zugerberg, Wartsaal ZBB, 6300 Zug
  • Nebenurne Oberwil, neues Schulhaus, 6317 Oberwil
Kontakt
Arthur Cantieni, Stadtschreiber
Beschreibung
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Die vorliegende Teilrevision des Stadtratsreglements geht zurück auf eine Motion aus dem Jahre 2002, welche darauf abzielte, die seit 1994 unveränderte Besoldung des Stadtrats anzupassen. Weil dies die Interessen des Stadtrates betraf, trat dieser für das gesamte Geschäft in den Ausstand. Deshalb wird Ihnen auch diese Vorlage vom Grossen Gemeinderat der Stadt Zug, vertreten durch dessen Präsidenten sowie den Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission, unterbreitet.

Aufgrund der erwähnten Motion beschloss der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug die Motion nicht erheblich zu erklären und die Vorlage für eine Teilrevision an die Geschäftsprüfungskommission zu überweisen. Bei der Teilrevision des Stadtratsreglements geht es um folgende Anpassungen:
  1. Die Abgeltung der politischen Verantwortung mit einer Pauschale. Anstatt gemäss geltender Regelung von 1994 ein Stadtratsmandat mit CHF 160’785.– (Stand 2006, inkl. 6% Spesenpauschale) zu entlöhnen, soll nun gemäss neuem Reglement abgekoppelt von den Besoldungsklassen eine jährliche Pauschale von CHF176’800.– (inkl. 4% Spesenpauschale) für ein Stadtratsamt entrichtet werden.
  2. Die Bestimmungen über die Unvereinbarkeit sowie die Vorschriften über dieOffenlegung sämtlicher Erwerbstätigkeiten und Interessenbindungen. Der Grosse Gemeinderat hat dem neuen Reglement an seiner Sitzung vom 11. November 2005 mit 20:16 zugestimmt. Auf Antrag der SP-Fraktion und der SVP-Fraktion wurde mit 19 Stimmen gegen diesen Beschluss das Behördenreferendum ergriffen, weshalb nun der Beschluss der Volksabstimmung unterbreitet wird. Wir empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.

Ulrich Straub, Präsident des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug
Ivo Romer, Präsident der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug

Kommunale Vorlagen

Teilrevision des Stadtratsreglements

Abgelehnt

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 30,63 %
1'663
Nein-Stimmen 69,37 %
3'767
Stimmbeteiligung
34.82
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum