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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Individualverkehr

Die Stadt Zug ist als Verkehrsknotenpunkt mit den individuellen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Auch im innerstädtischen Bereich ist die Stadt bestrebt, die Verkehrsabläufe stetig zu optimieren.

Verkehrsplanung
Stadtplanung, Stadthaus, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug
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Strassenbau und Strassenunterhalt
Tiefbau, Stadthaus, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug
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Verkehrstechnik und Signalisation
Sicherheit und Verkehr, Stadthaus, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug
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Parkhäuser

Die Stadt Zug betreibt vier eigene Parkhäuser, die während 24 Stunden geöffnet sind: Parkhaus Altstadt-Casino, Zugerbergstrasse, 6300 Zug. Vom Parkhaus Altstadt-Casino erreichen Si…

Die Stadt Zug betreibt vier eigene Parkhäuser, die während 24 Stunden geöffnet sind:

  • Parkhaus Altstadt-Casino, Zugerbergstrasse, 6300 Zug. Vom Parkhaus Altstadt-Casino erreichen Sie die Altstadt von Zug in wenigen Minuten. Direkt beim Parkhaus Altstadt-Casino befinden sich die Bibliothek Zug sowie das Theater Casino. Standort auf Karte
  • Parkhaus Neustadtplatz, Bundesstrasse 4, 6300 Zug. Vom Parkhaus Neustadtplatz sind folgende Standorte schnell zu Fuss erreichbar: Bahnhof, Einkaufszentren Metalli und Neustadt, Bundesplatz, Alterszentren Zug, Zentrum Neustadt, Musikschule der Stadt Zug, See und Anlegestelle der Zugersee-Schiffe. Standort auf Karte
  • Parkhaus Frauensteinmatt, Frauensteinmatt, 6300 Zug. Vom Parkhaus Frauensteinmatt sind folgende Standorte schnell zu Fuss erreichbar: Theater Casino, Stadt- und Kantonsbibliothek, Kunsthaus, Museum in der Burg, Altstadt, Zytturm. Standort auf Karte
  • Parkhaus Arena, General-Guisan-Strasse 4, 6300 Zug. Vom Parkhaus Arena sind folgende Standorte schnell zu Fuss erreichbar: Bossard Arena (Eisstadion), Eisfeld Arena, Einkaufszentrum Herti, Stierenmarktareal. Standort auf Karte

Kurzzeittarife für die Parkhäuser Altstadt-Casino, Neustadtplatz, Frauensteinmatt und Arena:

bis 1 Stunde CHF 1.50
bis 2 Std. CHF 3.–
bis 3 Std. CHF 4.50
bis 4 Std. CHF 6.–
bis 5 Std. CHF 8.–
bis 6 Std. CHF 10.–
bis 7 Std. CHF 12.–
bis 8 Std. CHF 14.–
jede weitere Stunde CHF 3.–
Höchsttarif für 24 Stunden: CHF 29.–

Mieterparkplätze in den Parkhäusern Altstadt-Casino, Neustadtplatz und Frauensteinmatt:

Dauerparkplatz (24h) à CHF 210.– pro Monat inkl. MwSt.
Tagesparkplatz (täglich 05.00-19.30 Uhr) à CHF 170.– pro Monat inkl. MwSt.

Bitte beachten Sie: Im Parkhaus Arena stehen keine Mieterparkplätze zur Verfügung.

Parkraumbewirtschaftung

Einige Erläuterungen zum Parkieren auf öffentlichem Grund: Nachtparkieren: Wer sein Fahrzeug (Motorfahrzeuge und Anhänger an Motorwagen, ausgenommen Motorräder und Motorfahrräder) na…

Einige Erläuterungen zum Parkieren auf öffentlichem Grund:

Nachtparkieren:
Wer sein Fahrzeug (Motorfahrzeuge und Anhänger an Motorwagen, ausgenommen Motorräder und Motorfahrräder) nachts auf öffentlichem Grund abstellt, bedarf einer behördlichen Bewilligung. Das schreibt das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund der Stadt Zug vom 2. Juli 1968 und 12. Juli 1994 vor. Für die Bewilligung ist eine Monatsgebühr (CHF 30.- für leichte Motorwagen und CHF 60.- für schwere Motorwagen) zu entrichten.

Parkkarten für Anwohner:
Der Grosse Gemeinderat und der Stadtrat von Zug haben zum Schutz der Wohnquartiere vor Fremdparkierung die gebührenpflichtige Anwohnerbevorzugung in verschiedenen Zonen der Stadt eingeführt. Anwohnerinnen und Anwohner können für monatlich CHF 30.- eine Parkkarte lösen. Diese Parkkarte erlaubt ihnen das zeitlich unbeschränkte Tagesparkieren (07.00-19.00 Uhr) ihres Autos innerhalb der auf der Frontseite aufgeführten Parkplätze des betreffenden Gebietes.
Das regelmässige Abstellen von Fahrzeugen über Nacht zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr ist gemäss Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund vom 2. Juli 1961) bewilligungspflichtig.
 

Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Zone 5
Zone1
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Zone2
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Zone3
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Keine Parkplätze vorhanden
Zone5
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Zone 6 Zone 7 Zone 8 Zone 9 Zone 10
Zone6
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Zone7
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Parkkarten für Besucher
Für Ihre Besucher können Sie als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Zug Tagesparkkarten für die entsprechende Zone (1-10) Ihres Wohnquartiers beziehen. Eine Karte für einen Tag kostet CHF 5.00. Bei einer grösseren Menge (ab ca. 10 Stück) empfehlen wir Ihnen die telefonische Vorbestellung, damit wir die Besucher-Tagesparkkarten individuell für Sie vorbereiten können. Die Karten werden blanko ausgestellt. Die Besucher-Tagesparkkarte ergänzen Sie mit den Angaben wie Tag, Monat, Jahr und dem Kontrollschild (mit Kugelschreiber). Die Tagesparkkarte wird anschliessend im Fahrzeug hinter der Frontscheibe gut sichtbar auf dem Armaturenbrett angebracht. Korrekturen werden nicht akzeptiert. Es sind die Anweisungen auf der Rückseite der Besucher-Tagesparkkarte zu beachten.

Gewerbe-Parkkarte der Zuger Gemeinden (Handwerker/Spitex):
Seit dem 1. Januar 2021 Jahr können Zuger Gewerbetreibende eine neue Parkkarte beziehen. Sie ist in allen Gemeinden des Kantons gültig und erlaubt den Inhabern, ihr Auto bei Bedarf auch auf dem Trottoir oder im Parkverbot abzustellen. Neu gilt diese Karte in allen Gemeinden des Kantons und können weiterhin bei den Gemeinden bezogen werden. Die Inhaber dürfen ihr Auto mit der Gewerbekarte auch ausserhalb der Parkfelder abstellen, beispielsweise auf dem Trottoir oder im Parkverbot. Allerdings müssen die Durchfahrt sowie ein Korridor für Fussgänger frei bleiben. Ungültig ist die Karte zudem auf Velowegen, Kurzzeitpark- oder privaten Parkplätzen.

Zur Auswahl stehen laut den Behörden folgende Angebote:

  • 1 Tag: 6 Franken
  • 30 Tage (Gültigkeitstage während zwei Jahren frei wählbar): 60 Franken
  • 12 Monate (Gültigkeitsbeginn wird vom Inhaber bestimmt): 600 Franken


>> Hier gehts zur Online-Bestellung von Parkkarten und Zufahrtsbewilligungen


 

Parkkarte
Muster Gewerbe-Parkkarte


 


Privatanzeigen:
Privatpersonen können Anzeigen erstatten, wenn am Ort der Übertretung eine gültige, vom Kantonsgerichtspräsidenten erlassene Verfügung besteht. Diese Verfügung ist auf der Anzeige mit genauem Datum anzugeben (Verfügungsdatum kann beim Kantonsgerichtspräsidium Zug angefragt werden). Die Signalisation / Markierung muss korrekt sein.
 >> Für weitere Informationen zu Privatanzeigen wenden Sie sich an die Abteilung "Sicherheit und Verkehr, Bussenadministration" 058 728 99 02.

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