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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Steuern
Öffnungszeiten
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon | 
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| Frage | 
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| Kantonale Verwaltung Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 26 6300 Zug Telefon: 041 728 26 11 Email: internet.stv@zg.ch Homepage: www.zug.ch/tax | 
| Privatpersonen, Treuhänder, Banken und auch einige Rechtsanwälte sind Ihnen gegen Entschädigung dabei gerne behilflich. Die Verwaltung der Stadt Zug bietet keine Möglichkeiten, Steuererklärungen auszufüllen. | 
| Der Steuerfuss für das Jahr 2024 in der Stadt Zug beträgt 52.11 Prozent des kantonalen Einheitssatzes. Zu diesen Sätzen kommen jene des Kantons und der Kirchgemeinden. | 
| Für eine normale Steuererklärung muss die Fristerstreckung bei der kantonalen Steuerverwaltung beantragt werden; sie kann aber auch unbürokratisch über das Internet beantragt werden (www.zug.ch/tax). Eine Fristverlängerung für die Erbschaftssteuererklärung wird durch das Finanzdepartement ausgestellt und in der Regel problemlos erteilt. | 
| Die kantonale Steuerverwaltung bietet auf ihrer Homepage www.zug.ch/tax die Möglichkeit der Berechnung von Steuern an. | 
| Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV  Rubrik: Steuerbelastung / Steuerberechnungen | 

