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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

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Betreuungsgutscheine

Haben Sie schon gewusst, dass die Stadt Zug ab dem Jahr 2024 die Parameter anpasst und die Kita-Kosten um bis zu 25 % weiter senkt? Details finden sie hier.

Die Stadt Zug bietet Betreuungsgutscheine für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten an.
Betreuungsgutscheine sind Beiträge der Stadt an Stadtzuger Eltern und Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen lassen und anspruchsberechtigt sind.

Die Höhe der Betreuungsgutscheine richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der Erziehungsberechtigten. Damit ein Anspruch für Betreuungsgutscheine in der Kita-Betreuung geltend gemacht werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Kind hat den Wohnsitz in der Stadt Zug. Es ist älter als drei Monate, jedoch noch nicht in die 1. Primarschulklasse eingetreten.

  • Das Einkommen, das für die Berechnung des Betreuungsgutscheins massgebend ist, setzt sich zusammen aus dem steuerbaren Einkommen, Einlagen in die Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse sowie 10% des steuerbaren Vermögens über CHF 100'000.00. Dieses massgebende Einkommen der Eltern liegt unter CHF 160'000.00.

  • Das steuerbare Vermögen der Eltern muss unter CHF 500'000.00 liegen, unabhängig vom Einkommen.

  • Das Kind wird in einer von der Stadt Zug anerkannten Kindertagesstätte betreut. Diese Kindertagesstätte kann sich im gesamten Kanton Zug befinden.

Ihr Gesuch stellen Sie direkt bei der Stadt Zug.

Der Anspruch auf Gutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Den Geldbetrag leiten Sie dann gemeinsam mit Ihrem eigenen Elternanteil an die Kindertagesstätte weiter. Die Betreuungsgutscheine müssen spätestens im Vormonat des Betreuungsbeginnes beantragt werden. Der Anspruch entsteht frühestens ab dem Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Gesuchs. Der Anspruch auf Gutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Den Geldbetrag leiten Sie dann gemeinsam mit Ihrem eigenen Elternanteil an die Kindertagesstätte weiter.

Damit Sie sich ein Bild machen können, wie hoch Ihr Betreuungsgutschein von der Stadt ausfallen wird, steht Ihnen ein Rechner zur Verfügung. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine provisorische Berechnung. Die Bestätigung des definitiven Betrags erfolgt erst nach der Gesuchsprüfung. Die Anpassungen der Parameter per 1. Januar 2024 sind in diesem Rechner ab 12. Dezember 2023 integriert.

Beantragen Sie jetzt Betreuungsgutscheine! So geht’s:

1

1. Wahl der Kita
Suchen Sie einen geeigneten Platz für ihr Kind in einer von der Stadt Zug anerkannten Kita.

 

2

2. Kita-Bestätigung
Lassen Sie sich den Betreuungsplatz für Ihr Kind von der Kita mit dem Formular «Betreuungsbestätigung der Kindertagesstätte» zusichern.

 

3

3. Gesuch an Stadt Zug
Reichen Sie das ausgefüllte Gesuchsformular und die «Betreuungsbestätigung der Kindertagesstätte» spätestens im Monat vor dem Betreuungsbeginn elektronisch oder per Post bei der Abteilung Kind Jugend Familie ein.

4

4. Entscheid Gutscheinhöhe
Nach der Prüfung Ihres Gesuchs und der Steuerdaten wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, ob Sie einen Anspruch auf Beiträge haben.

 

5

5. Monatliche Beiträge
Der bestätigte Beitrag wird Ihnen jeweils im Voraus für den nächsten Monat ausbezahlt.
 

6

6. Neuberechnung
Teilen Sie Kind Jugend Familie mit, sobald Ihre neue definitive Steuerveranlagung vorliegt.

Online-Dokumente für Eltern
> Rechner, um Ihren Anspruch auf Betreuungsgutscheine zu ermitteln – hier
> Formular Gesuch für den Bezug von Betreuungsgutscheinen – hier
> Formular Betreuungsbestätigung der Kindertagesstätte für Gesuch Betreuungsgutscheine – hier
> Formular Geltendmachung variable Betreuungstage –  hier
> Broschüre «Betreuungsgutscheine für Kitas – Was Sie als Eltern wissen müssen» – hier
> Brochure «Vouchers for daycare facilities – What you as parents need to know» – hier
> Liste «Anerkannte Kindertagesstätten für Betreuungsgutscheine» – hier
> Formular Mitteilung neue Steuerveranlagung – hier

Online-Dokumente für Kitas

> Formular Gesuch Anerkennungsvereinbarung Kindertagesstätten – hier

Rechtliche Grundlagen
Die entsprechenden Rechtserlasse «4.1-3 Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern» sowie «4.1-3.1 Verordnung über Gutscheine für die Betreuung in Kindertagesstätten» finden Sie in der Rechtssammlung der Stadt Zug.

 

 

Zugehörige Objekte