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Bebauungsplan Baarerstrasse 74-88 / Industriestrasse 31a, Plan Nr. 7052, 2. Lesung; Ermächtigung zu Abschluss Verkaufsvertrag - Bericht und Antrag des Stadtrats
Bebauungsplan Baarerstrasse 74-88 / Industriestrasse 31a, Plan Nr. 7052, 2. Lesung; Ermächtigung zu Abschluss Verkaufsvertrag
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 17. Februar 2004
Das Wichtigste im Überblick
Der Grosse Gemeinderat hat dem Bebauungsplan Baarerstrasse 74-88 / Industriestrasse 31a am 11. November 2003 zugestimmt. Der Plan wurde vom 21. November bis 22. Dezember 2003 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist ging fristgerecht eine Einwendung ein.
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, die Einwendung betreffend Berechnung der Anzahl Parkplätze und städtebaulicher Konzeption im nördlichen Teil des Perimeters nicht zu berücksichtigen. Der Auftrag des Grossen Gemeinderats, zuhanden der 2. Lesung oberirdische Besucherparkplätze zu prüfen, wurde umgesetzt. Im Bericht wird der Lösungsvorschlag erläutert; die Legende des Bebauungsplans wurde entsprechend angepasst.
Die Baudirektion des Kantons Zug hat am 20. Januar 2004 die neue Baulinie und die neue Unterniveaubaulinie entlang der Baarerstrasse genehmigt. Die neuen Baulinien sind auf den vorliegenden Bebauungsplan abgestimmt.
Der Stadtrat beabsichtigt, einen Teil des Grundstücks GS 483 entlang der Baarerstrasse je zur Hälfte den direkt anstossenden Grundeigentümern der Parzellen GS 481 und 2712 zum Preise von CHF 1400.-- pro m2 zu verkaufen. Zur Unterzeichnung eines Kaufvertrages benötigt der Stadtrat die Ermächtigung durch den Grossen Gemeinderat.
Zugehörige Objekte
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G1759.2 | Download | 0 | G1759.2 |
Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1384 vom 30. März 2004; Beilage 1 | Download | 1 | Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1384 vom 30. März 2004; Beilage 1 |