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Teilrevision Ortsplanung Zug: Projektorganisation und -ablauf - Bericht des Stadtrats

6. April 2004
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1793

Teilrevision Ortsplanung Zug: Projektorganisation und –ablauf
Bericht des Stadtrates vom 6. April 2004

Zusammenfassung
Die gültige Ortsplanung der Stadt Zug stammt aus dem Jahr 1995. Im vorgegebenen Zeitraster von 10 bis 15 Jahren für die kommunale Richt- und Nutzungsplanung und nach Vorliegen der übergeordneten Planung (Kantonaler Richtplan 2004) wird die Ortsplanung einer Teilrevision unterzogen. Die Planung 1995 hat sich im Wesentlichen bewährt; sie ist jedoch den Vorgaben der neuen übergeordneten Gesetze und Planungsinstrumente anzupassen. Zudem hat sie der vergangenen und der angestrebten Entwicklung der Stadt Zug Rechnung zu tragen.

Die Ortsplanungsrevision der Stadt Zug ist in zwei Teile gegliedert. In einer ersten Phase wird das Entwicklungskonzept für die Stadt Zug erarbeitet (bis März 2006) und in einer zweiten Phase dieses in die Richt- und Nutzungsplanung umgesetzt (bis September 2008). Der zeitliche Ablauf der Planung berücksichtigt die Legislaturperioden, so dass der Stadtrat und der Grosse Gemeinderat in der jeweiligen Zusammensetzung in sich geschlossene Aufgaben wahrnehmen können, ohne die Kontinuität der Arbeiten zu gefährden.

Der Erfolg einer Ortsplanungsrevision hängt ab vom Einbezug der Bevölkerung und des Parlaments bei der Erarbeitung der Planungsgrundlagen. Im Rahmen unterschiedlicher Mitwirkungsformen werden die Bevölkerung, die Quartiere, die Grundeigentümer, die Interessenverbände und Parteien sowie eine Kommission des Grossen Gemeinderats in die Erarbeitung der Planung miteinbezogen.
Aufgrund der nur schwer abschätzbaren effektiven Gesamtkosten einer Ortsplanungsrevision (Mitwirkung, Einwendungen, parlamentarische Vorstösse) werden die Kosten der einzelnen Projektphasen über die Laufende Rechnung abgerechnet. Dem Grossen Gemeinderat werden die einzelnen Teilbereiche der Planungsarbeiten jährlich mit dem jeweiligen Budget unterbreitet.

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