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Geschäfte und Resultate der Sitzung vom 27. September 2022 des Grossen Gemeinderates (GGR)

27. September 2022

Ersatzwahl Spezialkommission Reglement Lärmbekämpfung
Corina Kremmel wurde als Ersatz von Benny Elsener gewählt.


Überweisung Postulat der Fraktion ALG-CSP 2022 betreffend «Windkraftort Zugerberg».
Die Postulanten forderten, dass die Stadt Zug die WWZ zu einer vertieften Machbarkeitsstudie für einen natur- und landschaftsverträglichen Windpark auf der Krete des Zuger- und Walchwilerbergs veranlasst.

SVP-Fraktion zeigte sich überrascht über diesen Vorstoss der ALG-CSP-Fraktion, da es schon einige Berichte gebe, die gegen einen Windkraftpark sprechen würden. Daher stellte die Partei den Rückweisungsantrag.
Die ALG-CSP-Fraktion appellierte an den GGR, es gehe nur darum, die Machbarkeit zu prüfen.
Die SP-Fraktion zeigte sich überrascht über den Rückweisungsantrag der SVP. Denn es gehe erst um die Machbarkeit, nicht um den sofortigen Bau. Daher sprach sich die SP für die Überweisung aus.
Ebenso die GLP-Fraktion. Denn sie sehe das Potenzial einer Anlage auf dem Zugerberg.

Ergebnis: Der Antrag der SVP-Fraktion auf Nichtüberweisung wurde im Stimmenverhältnis von 27:9 bei 1 Enthaltung abgelehnt. Das Postulat wurde somit überwiesen.


Überweisung Motion der SVP-Fraktion betreffend «Entlastung – Jetzt – bei den Strom-und Gaspreisen in der Stadt Zug»
Die SVP forderte mit ihrem Vorstoss, dass im Jahr 2023 und allenfalls darüber hinaus, der Betrag der gesamten Dividendeneinnahmen des Jahres 2021 in der Höhe von 3,316 Millionen Franken anteilmässig an sämtliche städtische Kunden (Einwohnern und KMUs) der WWZ zurückfliessen sollten. Der Betrag sei den jeweiligen Strombezügern im Rahmen ihrer Nachfrage des Jahres 2021 gutzuschreiben.

Die FDP-Fraktion stellte den Antrag auf Nichtüberweisung und, falls dieser abgelehnt würde, die Umwandlung in ein Postulat. Die FDP fragte sich, ob dieser Vorstoss überhaupt motionsfähig sei, da die WWZ AG nicht befähigt werden könne, Gelder an ihre Kunden zurückzuerstatten, bzw. für einer Rückerstattung durch die Stadt Zug die hierzu benötigten Daten herausgeben dürfe.
Die Mitte-Fraktion fand, die Motion sei im Grundsatz eine gute Idee – finanzpolitisch sei dieser Vorstoss allerdings höchst unsauber und in der Umsetzung wohl zu kompliziert. Die Fraktion halte sich aber an den eigenen Grundsatz – wenn irgendwie vertretbar Vorstösse zu überweisen. Deshalb stellte die Mitte-Fraktion den Antrag auf Umwandlung in ein Postulat.
Für eine Umwandlung in ein Postulat und dessen Überweisung sprach sich auch SP-Fraktion aus. Sie fand jedoch, es könnten hier natürliche und juristische Personen von der Ausschüttung profitieren, welche allenfalls nichts zu einer Energieeffizienz beigetragen hätten. Der Stadtrat solle prüfen, ob ggf. nur jene berücksichtigt werden, welche sich für die Energieeffizienz eingesetzt hätten.
Die ALG-CSP-Fraktion schloss sich den vorgängigen Fraktionsmeinungen an und sprach sich für die Überweisung des Vorstosses aus, auch als Postulat.
Die GLP-Fraktion befand, der Vorstoss sei kein liberaler Eingriff und argumentierte gegen eine Überweisung, ob als Motion oder als Postulat.
Die SVP-Fraktion erklärte sich aufgrund der Voten bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, es gehe der SVP um die Sache.

Ergebnis: Der in ein Postulat umgewandelte Vorstoss wurde mit 24:14 Stimmen überwiesen.


Überweisung Motion der FDP-Fraktion betreffend «Inspiration statt Stagnation bei der Lärm- und Litteringbekämpfung in der Stadt Zug»
Die FDP forderte den Stadtrat auf, bei der Lärm- und Litteringbekämpfung in der Stadt Zug neue Wege zu gehen. Der Stadtrat solle kreative Lösungsansätze erarbeiten, ohne dabei neue Verbote und Gesetze zu schaffen. Die Motionäre schlagen beispielsweise grosse Entsorgungsstationen in Form von Basketball-Körben vor, welche die Jugendlichen animieren sollen, ihren Abfall entsprechend zu entsorgen oder aber «Lärmampeln», welche bei erhöhter Lärmemission auf orange bzw. rot schalten.

Die SVP-Fraktion sah dafür keine Notwendigkeit, denn in naher Zukunft stehe die Revision des Lärmreglements an. Daher stellte die Fraktion einen Antrag auf Nichtüberweisung.
Die Mitte-Fraktion war der gleichen Meinung wie die SVP. Die Mitte-Fraktion fand zudem, dass eine Verhaltensänderung bei Personen, die eine gute Erziehung verpasst hätten, nicht herbeigezwungen werden könne. Basketball-Körbe und ein Rotlicht-Ampeln wolle man in der Stadt nicht.
Die SP-Fraktion schloss sich diesen Voten an. Aber man befürworte die Stossrichtung der Motion. Daher stellte die SP-Fraktion den Antrag auf deren Umwandlung in ein Postulat. Man freue sich auf die kreativen Vorschläge des neuen Stadtrates.
Die FDP-Fraktion wies in ihrem Votum darauf hin, dass es eben um kreative Lösungen gehe. Die Polizei und die Quartiere seien teilweise ratlos. Es gehe um einen Einstellungswechsel.
Die GLP-Fraktion erteilte der Motion einen Korb und zeigte der FDP die rote Ampel.

Ergebnis: Der Antrag auf Umwandlung in ein Postulat und dessen Überweisung wurde angenommen. 


Aufstockung der Beteiligung an der WWZ AG; Objektkredit
Der Stadtrat schreibt in seinem Bericht, dass die Stadt Zug aktuell die grösste Aktionärin der WWZ AG sei. Sie hat eine Aktienbeteiligung von 20.1 Prozent, was 100’500 von insgesamt 500'000 WWZ-Aktien entspricht. Ein langjähriger Aktionär hat seine Anlagestrategie geändert und möchte deshalb ein Aktienpaket von 20'000 WWZ-Aktien in den nächsten Monaten verkaufen. Es gibt bereits Interessenten für das Aktienpaket, allen voran der Energy Infrastructure Fonds der UBS, der aktuell mit 15.55 Prozent zweitgrösste Aktionär der WWZ AG ist. Sollte der Energy Infrastructure Fonds das Paket erwerben, wäre er mit einem Aktienanteil von 20.13 Prozent vor der Stadt Zug der grösste Aktionär der WWZ AG und die Stadt Zug könnte an Einfluss verlieren. Die verfügbaren 20'000 WWZ-Aktien haben beim aktuellen Kurs von 1’350 Franken je Titel einen Wert von rund 27 Millionen Franken. Der Stadtrat schlug dem GGR vor, ein Paket im Gegenwert von 10 Millionen Franken zu erwerben. Die Erwerbskosten werden je hälftig unter dem Konto Nr. 1454.05, WWZ AG Aktien des Verwaltungsvermögens sowie unter dem Konto Nr. 1070.01, WWZ AG Aktien des Finanzvermögens, aktiviert. Die GPK stimmte dem Vorhaben zu.

Die Mitte-Fraktion war der Meinung, dass die entscheidendste Frage betreffend Aufstockung der Beteiligung an der WWZ AG nicht gestellt wurde, nämlich, warum überhaupt neue Anteile gekauft werden sollten. Die Stadt Zug hätte mit 2 Personen Einsitz im Verwaltungsrat und da sei eine minimale Mehr- oder Minderheit von Anteilen nicht entscheidend. Die Aufstockung sei eine planlose Handlung. Der Stadtrat solle eine Strategie ausarbeiten mit einer entsprechenden Kaufempfehlung. Sie stellte den Antrag auf Rückweisung.
Die SP-Fraktion hatte Sympathie für die Aufstockung der Beteiligung an der WWZ AG. Es stellten sich jedoch verschiedenste ungeklärte Fragen und der Stadtrat solle eine detaillierte Strategie ausarbeiten. Sie war ebenfalls für die Rückweisung.
Die FDP-Fraktion befand, dass keine Diskussion über eine mögliche Strategie geführt werden solle, sondern nur über den Vorschlag des Stadtrates und somit über die Aufstockung der WWZ-Beteiligung abgestimmt werden solle.
Die ALG-CSP-Fraktion bemerkte, dass seit der Bekanntgabe über die Verfügbarkeit der 20'000 Anteile der WWZ AG vor 6 Monaten bereits zu viel Zeit vergangen sei. Die Stadt hätte die Mittel für einen Kauf und es solle nicht länger zugewartet werden, da sonst eine andere Käuferin käme. Sie fand, es solle heute über die Beteiligungserhöhung abgestimmt werden und dass nichts gegen eine Aufstockung spräche.
Auch die GLP-Fraktion war der gleichen Meinung wie die ALG-CSP, dass es keinen Sinn mache, dieses Geschäft zurückzuweisen. Eine Anteilserhöhung sei für sie klar. Es solle lediglich über die Erhöhung der Beteiligung abgestimmt werden, ob die seitens der Stadt vorgeschlagenen Anteile im Wert von 10 Mio. Franken, oder sogar alle verfügbaren Anteile.

Zwischenabstimmung: Der Rückweisungsantrag von der Mitte-Fraktion wurde im Stimmenverhältnis von 27:7 bei 2 Enthaltungen abgewiesen.

Die FDP-Fraktion befürwortete den Kauf der Anteile in der Höhe von 10 Mio. Franken an der WWZ AG, sogar den Kauf aller verfügbaren Anteile. Die Versorgungssicherheit müsse gewährleistet und daher dem Kauf zugestimmt werden.
Die GLP-Fraktion befand, es gäbe keine dringenden Gründe für eine Aufstockung. Sie sehe jedoch, dass die Stadt Zug die grösste Aktionärin bleiben solle. Sie hätte jedoch den Wunsch, dass die Stadt Zug sich bei der WWZ AG einsetze, städtische nachhaltige Energieprojekte voranzutreiben. Unter diesem Vorbehalt stimme die Fraktion einer Aufstockung zu.
Die ALG-CSP-Fraktion war für eine Erhöhung der Beteiligung und stellte den Antrag, alle verfügbaren 20’000 Anteile zu übernehmen.
Die Mitte-Fraktion erachtete die Erhöhung der städtischen Beteiligung an der WWZ AG als unseriös ohne entsprechende Strategie und enthielt sich aufgrund dessen der Abstimmung.
Die SP-Fraktion unterstützte den gesamten Kauf der zur Verfügung stehenden 20’000 Anteile.
Die SVP-Fraktion sprach sich für eine Erhöhung der Beteiligung im Wert von 10 Mio. Franken aus, wie von Stadtrat vorgeschlagen.

In diversen Einzelvoten wurde in Frage gestellt, ob die Vorlage nicht die Finanzkompetenz des Grossen Gemeinderates übersteige.
So stellte Manuela Leemann (Die Mitte) einen Ordnungsantrag, dass das Geschäft zur Überarbeitung zurück an den Stadtrat zu geben.

Zwischenabstimmungen: Der Antrag, dass sämtliche Aktien übernommen werden sollten, wurde im Stimmenverhältnis von 17:15 bei 6 Enthaltungen abgelehnt.
Der Ordnungsantrag auf Rückweisung des Geschäfts von Manuela Leemann (Die Mitte) wurde im Stimmenverhältnis von 24:13 bei einer Enthaltung abgelehnt.

Entscheid: Der Vorlage wurde im Stimmenverhältnis von 30:1 bei 7 Enthaltungen zugestimmt.

Der anschliessende Antrag auf das Behördenreferendum von Jürg Messmer (SVP) wurde im Stimmenverhältnis von 22:10 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt.


Verwendung Ertragsüberschuss 2019: Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus, weitere Verwendung; Nachtragskredit (4. Runde)
Neben dem Bundesrat und dem Kanton Zug hat auch die Stadt Zug Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus ergriffen. Mit der Jahresrechnung 2019 wurde der Fonds zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus mit 10 Millionen Franken geschaffen. Davon sind noch rund 3 Millionen Franken übrig.
Daher unterbreitete der Stadtrat dem GGR, den Totalbetrag von 596'400.85 Franken für die 4. Runde der Erfolgsrechnung zu belasten. Der restliche Saldo von 2'459'624.47 Franken solle auf das Konto 2999 Kumulierte Ergebnisse übertragen werden. Die GPK stimmte der Vorlage einstimmig zu.

Die Fraktionen sprachen sich grundsätzlich für den Antrag des Stadtrates aus. Die SP-Fraktion forderte aber den Stadtrat auf, dem GGR jeweils umfassende Dokumentationen zu den Beitragszahlungen zur Verfügung zu stellen. Die GPK musste bei den verschiedenen Runden für die Unterlagen nachfassen. Die Mitte-Fraktion stellte den Antrag, die rund 3 Millionen Franken der Bevölkerung in Form von Pro-Zug-Gutscheinen zurückzugeben. Die SVP-Fraktion fand dieses Vorgehen keine gute Idee. Vielmehr müsse man den Betrag der Bevölkerung über die Steuern zurückgeben.

Ergebnis: Der Antrag der Mitte-Fraktion, den Saldo mittels Pro-Zug-Gutscheinen auszubezahlen, wurde im Stimmenverhältnis von 26:8 bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Dem Beschluss wurde in der Schlussabstimmung mit 37 Stimmen (1 Enthaltung) zugestimmt.


Postulat der SVP-Fraktion betreffend «für ein neu überarbeitetes transparentes GESAK in der Stadt Zug»
Die Postulierenden forderten den Stadtrat auf, das Gemeindliche Sportanlagenkonzept (GESAK) von 2010 zu überarbeiten und dem GGR und der Öffentlichkeit vorzulegen.

Wie der Stadtrat in seinem Bericht schreibt, verfügt die Stadt Zug über ein vielfältiges und gutes Angebot an Sportinfrastrukturen. Bei verschiedenen Objekten besteht Handlungsbedarf und Optimierungspotenzial ist vorhanden. Die Kapazitätsgrenzen sind bei mehreren Anlagen erreicht und zusätzliche Infrastruktur wird benötigt. Das GESAK von 2010 zu überarbeiten geht allerdings zu wenig weit und deckt nicht alle Handlungsfelder ab. Vielmehr soll die Idee eines «Masterplans Sportanlagen» angestrebt werden. Dieser soll die Infrastruktursituation ganzheitlich vom Ist-Zustand über Optimierungsmöglichkeiten bis hin zur Nutzung künftiger Freiflächen abdecken und sowohl den institutionellen (Schulen), formellen (Vereine und Sportanbieter) als auch informellen Sport (Individualsport) berücksichtigen.

Ausgehend von einer Bevölkerungszunahme bis 2040 von 13'000 bis 15'000 Personen sowie anhand der Vereinsentwicklung steigt der Flächenbedarf bis ins Jahr 2040 weiter. Um die Sportinfrastrukturen erweitern zu können, sind im Rahmen der Ortsplanungsrevision zusätzliche OeIB-Zonen auszuscheiden. Sobald bekannt ist, welche Flächen für den Sport eingezont werden, kann gestützt auf die vorhandenen Unterlagen Handlungsfelder ein «Masterplan Sportanlagen» ausgearbeitet und der Politik als Entscheidungsgrundlage unterbreitet werden.

Die SVP-Fraktion war mit dem zeitlichen Horizont von einem Jahr für die Beantwortung des Postulats seitens des Stadtrates zwar nicht zufrieden, nahm jedoch von der Antwort des Stadtrates Kenntnis.
Die Mitte-Fraktion merkte an, dass die Thematik sehr wichtig sei. Die Antwort des Stadtrates sei aussagekräftig und sie nahmen vom Bericht Kenntnis.
Die ALG-CSP-Fraktion fand, dass die Kapazitäten bei der Sportinfrastruktur definitiv an ihre Grenzen stossen und die deren Qualität teilweise nicht mehr den heutigen Standards genügen würden. Sie begrüsste, dass die Beteiligten mit einbezogen werden, fand jedoch, dass der gewählte Zeithorizont bis 2025 zu lange sei. Mit dem Masterplan Sport solle schnellstmöglich begonnen werden.
Die FDP-Fraktion freute sich ebenfalls, dass die Beteiligten mit einbezogen werden. Es gelte jedoch, die Ortsplanungsrevision abzuwarten. Zudem solle eine Zusammenarbeit mir den Nachbargemeinden angestrebt werden, um Synergien zu nutzen.
Die GLP-Fraktion dankte der SVP für den Vorstoss. Es sei seit 2010 nichts passiert, was nicht positiv zu werten sei. Im neuen Masterplan sollten die Randsportarten berücksichtigt werden. Wie alle anderen Fraktionen auch, nahm die GLP von der Antwort Kenntnis.

Ergebnis: Der Bericht des Stadtrates wurde zur Kenntnis genommen und kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Interpellation M. Iten und I. Voser (CSP) betreffend «Der Zuger Chriesimärt soll erhalten bleiben — darum braucht es eine Sonderregelung betreffend Marktreglement»
Die Interpellanten wollten vom Stadtrat unter anderem wissen, ob er für den Chriesimärt die Marktbestimmungen aussetzen würde.

Laut Antwort des Stadtrates ist das Marktreglement der Stadt Zug aus dem Jahr 1938 seit 1998 ausser Kraft und nicht mehr anwendbar. Aus diesem Grund müssen die Marktbestimmungen auch nicht ausgesetzt werden. Weitere Marktbestimmungen existieren in der Stadt Zug nicht. Das Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit der Stadt Zug hat am 9. Juni 2022 den Zuger Chriesisturm und den Zuger Chriesimärt 2022 bewilligt. Der Chriesimärt wurde ab dem 13. Juni 2022 für den Zeitraum von rund 3 Wochen bzw. bis keine Chriesi mehr verfügbar waren bewilligt. Auf Einladung von Stadtrat Urs Raschle fand vorgängig am 23. Mai 2022 eine Besprechung zwischen Vertretern der IG Zuger Chriesi, der Stadt Zug und den betroffenen Landwirten statt. Dabei wurden die Möglichkeiten besprochen und man hat man sich auf die Beibehaltung des bisherigen Chriesimärts geeinigt — unter dem Patronat der IG Zuger Chriesi, welche zum Erhalt dieser Zuger Tradition gegründet worden war.

Die IG Zuger Chriesi zog nach dem Markt ein vielversprechendes Fazit für das Jahr 2022. Ab dem 13. Juni 2022 verkauften vier bis fünf Produzenten regelmässig an den Werktagen ihre Kirschen auf dem Landsgemeindeplatz. Der diesjährige Verkauf fand bis zum 1. Juli 2022 statt. Die Rückmeldungen der Produzenten fielen positiv aus. Sie waren mit den Verkaufszahlen sehr zufrieden.

Die Interpellanten dankten für die Beantwortung und wiesen auf die grosse Problematik der Kirschessigfliege hin. Die Hochbaum-Stämme könnten vor ihr schlecht geschützt werden und dies führe zu Ertragsausfällen. Man müsse sich daher überlegen, ob man deswegen künftig weiter der Chriesi-Kanton sein könne.

Ergebnis: Die Interpellation wurde zur Kenntnis genommen und kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier (Stadt Zug - Sitzung des Grossen Gemeinderats).

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