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Geschäfte und Resultate der Sitzung vom 21. März 2023 des Grossen Gemeinderates (GGR)

21. März 2023

Umwelt und Energie: Energiekommission; Energieförderprogramm 2023; Kenntnisnahme
Mit dem städtischen Energieförderprogramm werden Massnahmen Dritter unterstützt, welche die gesetzlichen Minimalanforderungen übertreffen, den Energiebedarf reduzieren und den Einsatz von CO2-freien und erneuerbaren Energieträgern erhöhen. Ziel ist es, private Bauherrschaften zu motivieren, für die Umsetzung von baulichen Massnahmen die optimalen Lösungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu wählen. Das Förderprogramm der Stadt Zug wirkt sich direkt auf den Primärleistungsbedarf und den CO2-Ausstoss aus und es verbessert insbesondere die Effizienz von Gebäuden und den Anteil an erneuerbarer Energie in der Stadt Zug.
Gemäss Energiereglement vom 18. Januar 2022 werden die Bestimmungen zum Förderprogramm von der Energiekommission in Zusammenarbeit mit der Abteilung Umwelt und Energie) erarbeitet und vorberaten. Die Förderbestimmungen werden dem Stadtrat jährlich zum Beschluss vorgelegt und neu auch dem GGR als Vorlage zur Kenntnisnahme unterbreitet.
Das Förderprogramm der Stadt Zug (Link) richtet sich nach den Programmen von Bund und Kanton Zug, den lokalen Bedürfnissen sowie den Entwicklungen im Bau- und Energiemarkt. Im Zuge des gesellschaftlichen, technischen und politischen Wandels rechnet die Energiekommission auch weiterhin mit steigenden Investitionen in Energie- und Klimaschutzmassnahmen. Im Wärmebereich können Zugerinnen und Zuger seit Anfang 2022 auch von einem Förderangebot des Kantons profitieren (Link). Im Wärmebereich werden keine städtischen Beiträge mehr in Aussicht gestellt. Die städtische Energiekommission schlägt für das Jahr 2023 vor, die Förderbestimmungen beim Heizungsersatz anzupassen und auf das Förderprogramm des Kantons hinzuweisen. Zudem empfiehlt sie, sich auf die Massnahmen im Bereich Elektrizität zu konzentrieren, eine Obergrenze für Kostenüberschreitungen festzulegen und in folgenden Bereichen Anpassungen aufzunehmen: Heizungsersatz und Fernwärme/Fernkälte, Sonderaktion «Dämmmassnahmen mit GEAK Plus», Beitrag Photovoltaik analog der Einmalvergütung des Bundes und Begrenzung der Kostenüberschreitung auf 20 % gegenüber dem Kostenvoranschlag.

Die Mitte-Fraktion befand die geplanten Unterstützungsmassnahmen als nachvollziehbar. Grundsätzlich dürfe davon ausgegangen werden, dass mit den getroffenen Anpassungen weniger ausgegeben würde. Sie nahm positiv Kenntnis von der Antwort des Stadtrates.
Die Stadt Zug hätte die Mittel, um eine Vorreiterrolle beim Ausstieg bei den fossilen Energieträgern einzunehmen, befand die SP-Fraktion. Sie begrüsste es, dass das Förderreglement dynamisch und anpassungsfähig gehalten werde. Die Nachfrage und demnach auch die Preise steigen stetig und so sei man gespannt, wie lange der Rahmenkredit ausreiche. Sie wünschte sich, dass der Stadtrat zusätzlich neue Wege und Mittel suche, um den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern schnellstmöglich zu erreichen.
Die FDP-Fraktion begrüsste, dass das aufgesetzte Programm mit jenem des Kantons abgeglichen wurde. Überrascht war sie hingegen über die Förderung von Fern-Kälte. Dieser Bereich sei nicht förderungswürdig. Auch die FDP war skeptisch, ob der Rahmenkredit ausreiche. Der Rahmenkredit sei die Zielvorgabe für das Förderprogramm und nicht umgekehrt.
Die GLP-Fraktion begrüsste das Engagement der Stadt Zug und anerkannte dessen Notwendigkeit. Es stelle sich angesichts des geringeren Rahmenkredits die Frage, ob das Förderprogramm nicht auf wenige und dafür wichtige Fördergegenstände zu reduzieren sei. Dass speziell bei der Förderung von PV-Anlagen der kantonale Standard übernommen wurde, begrüsste sie, wenngleich seitens der Stadt Zug zusätzliche bürokratische Hürden eingebaut wurden, was es den Einwohnenden nicht erleichtere, an Fördergeld zu kommen.
Auch die ALG-CSP-Fraktion beurteilte das Energieförderprogramm positiv. Es seien mit dem Förderprogramm wichtige Schritte in Richtung Umweltschutz getan. Sie forderte jedoch von der Stadt Zug eine Kommunikation-Kampagne. Die Einwohnenden der Stadt Zug sollen auf das Programm aufmerksam gemacht werden. Die Zeit dränge.
Die SVP-Fraktion befand, es wurde im Vorfeld viel versprochen und nun sei eine gewisse Ernüchterung im Rat erkennbar. Das Restbudget von CHF 1.6 Mio. Franken für das Förderprogramm reiche bei weitem nicht aus und ein Nachtragskredit sei eine Frage der Zeit. Die Fraktion beantragte negative Kenntnisnahme der stadträtlichen Antwort.

Resultat: Der Antrag der SVP-Fraktion auf negative Kenntnisnahme wurde im Stimmenverhältnis 29:7 abgelehnt. Das Förderprogramm 2023 wurde zur Kenntnis genommen und kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Volksinitiative «Für ein neues Hallenbad in Zug»
Die Volksinitiative «Für ein neues Hallenbad in Zug» wurde am 21. Oktober 2022 mit 881 Unterschriften eingereicht. Sie fordert «Ein Hallenbad für alle»: Die Stadt Zug betreibe zwei kleine Hallenbäder, die je einem Schulhaus angegliedert seien. Sie würden tagsüber den Stadtschulen
für den Schwimmunterricht und abends den Wassersportvereinen zur Verfügung stehen. Die allgemeine Öffentlichkeit könne sie werktags nur an Randstunden benützen. Das sei nicht genug. Es brauche ein neues Hallenbad, das für die ganze Bevölkerung immer zugänglich sei.
Gemäss Stadtrat entspricht die Initiative allen Anforderungen, die an eine gültige Initiative zu stellen seien, weshalb eine Urnenabstimmung durchzuführen sei.
Der Stadtrat ist der Ansicht, dass sich das Initiativbegehren in sämtlichen Bereichen mit den Nutzerbedürfnissen deckt. Heute gibt es in der Stadt Zug zwei Hallenbäder, eines in der
Schulanlage Herti und das andere im Oberstufenschulhaus Loreto. Die beiden 25 Meter Becken wurden primär auf den Schulschwimmunterricht ausgerichtet. Für diesen ist der Bedarf nach weiteren Wasserflächen ausgewiesen. Bereits heute kann der Schwimmunterricht der Stadtschulen Zug nur noch knapp lehrplankonform durchgeführt werden, indem einige Klassen der Oberstufe auf den Schwimmunterricht verzichten und für die Schulkinder statt Schwimmsport Sportlektionen in den Turnhallen abgehalten werden. Ohne einen Ausbau der Wasserflächen können bereits in nächster Zukunft die Ziele des Lehrplans 21 nicht mehr erreicht und das Schwimmkonzept der Stadtschulen Zug nicht umgesetzt werden.
Wie eine Umfrage des Bildungsdepartements bei den Stadtzuger Wassersportvereinen 2022 aufzeigte, ist der Bedarf für ein neues Hallenbad vorhanden. Das Begehren für die Durchführung von nationalen und internationalen Wassersportwettbewerben deckt sich mit den Vereinsanliegen. Was die breite Bevölkerung betrifft, so kann diese die bestehenden Hallenbäder nur zu definierten Zeiten (morgens, mittags, abends sowie an den Wochenenden) und nicht durchgehend oder parallel zur Schule und den Vereinen nutzen. Die eingereichten Unterschriften lassen darauf schliessen, dass die Öffentlichkeit die gewünschte durchgehende Nutzung begrüsst und somit Bedarf vorhanden ist.
Die vorgegebenen Leitplanken der Initiative zeigen die Hauptbegehren auf, lassen jedoch Spielraum offen, um die einzelnen Bestandteile bedürfnisgerecht auszuarbeiten. Eine Reihe von Faktoren werden im Initiativbegehren nicht erwähnt, sind jedoch für die Ausführung relevant und müssen vertieft geprüft werden. Dies betrifft insbesondere das Raumprogramm, die Standortfrage, Ökologie und Nachhaltigkeit und finanzielle Aspekte. Es handelt sich dabei um Herausforderungen, jedoch nicht um Hinderungsgründe. Zusammenfassend empfiehlt der Stadtrat die Volksinitiative «Für ein neues Hallenbad in Zug» zur Annahme.

Stadtrat Etienne Schumpf, Vorsteher des Bildungsdepartements, stellte die Frage, in welche Richtung sich die Stadt entwickeln wolle. Er beantwortete die Frage gleich selbst: Dafür habe der Stadtrat in der vergangenen Legislatur die Entwicklungsstrategie verabschiedet. Sie zeige u.a. die Ziele auf, die der Stadtrat im Bereich der Lebensqualität erreichen will. Der Stadtrat sei überzeugt, dass es ein zusätzliches Hallenbad brauche. Über dessen konkrete Ausgestaltung würden Parlament und Stimmvolk zum gegebenen Zeitpunkt abstimmen können.

Die Mitte-Fraktion unterstützte die Initiative. Zu Diskussionen führte in der Fraktion der grosse Spielraum, welcher die Initiative für die Umsetzung lasse. Es sei bekannt, dass auch in anderen Talgemeinden Mangel an Hallenbädern herrsche. Dies solle der Stadtrat bei der Planung nach einem neuen Standort berücksichtigen. Die Fraktion bedauerte, dass der Stadtrat den Fraktionen nicht genügend Zeit zur Verfügung stellte, um allenfalls einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Die SVP-Fraktion unterstützte die Initiative ebenfalls und dankte dem Stadtrat für die Vorlage mit den juristischen Aspekten, die es zu beachten gelte. Von den sehr guten Jahresabschlüssen der letzten Jahre hätte die breite Bevölkerung nicht viel profitiert. Die Stadt Zug und die Bevölkerung verdienten ein attraktives und grosses Hallenbad. Als mögliche Standorte nannte die Fraktion die Schützenmatt (Abriss der Schützenmatt-Turnhalle), im Raum der Sportmeile (Ersatz der Fussballplätze auf dem Dach der Schwimmhalle), das Areal Steinlager (kombiniert mit Wohnungen) Göbli Nord (Kompensation durch das Ansiedeln von Tennisplätzen auf dem Dach), dem Gaswerk-Areal (ab 2035 durch die Stadt Zug nutzbar) oder die Übernahme des Baufelds B des ZVB-Areals (was in Anbetracht des weit fortgeschrittenen Bebauungsplans allerdings schwierig werden könne). Die SVP-Fraktion wehrte sich gegen ein Zusammengehen mit der Gemeinde Steinhausen, ein jährlicher Streit um die Kostenbeteiligung sei zu befürchten. Die Fraktion bedankte sich beim Stadtrat und empfahl die Annahme der Initiative.
Die Fraktion ALG/CSP dankte dem Stadtrat für die Vorlage. Nun seien interessante, kreative Nutzungsideen gefragt. Die Fraktion hegte Zweifel, ob schon die Planung, wie sie die Initiative fordert, eine Urnenabstimmung notwendig mache. Es sei wichtig, im Rat auch über die Gültigkeit zu befinden.
Die SP-Fraktion dankte dem Initiativkomitee für die Initiative und dem Stadtrat für die Vorlage. Wenn ein Standort ausserhalb der Stadt zur Diskussion stehen sollte, dann müsse dieser grenznah und für die Stadtschulen gut und schnell erreichbar sein. Die Oeschwiese komme als Standort für die Fraktion nicht in Frage.
Die GLP-Fraktion dankte den Initianten für deren Erfort. Es würden keine Zweifel bestehen, dass es ein zusätzliches Hallenbad brauche. Ein solches solle es auch ermöglichen, nationale und internationale Schwimmwettbewerbe durchzuführen. Ein neues Hallenbad sei eine Investition in die Lebensqualität. Der Titel der Initiative sage es klar: Der Standort solle in der Stadt Zug liegen.
Die FDP-Fraktion erachtete die Initiative als gültig und empfahl den Stimmberechtigten mehrheitlich deren Annahme. Mit der Bestandsanalyse müsse klar werden, in welcher Grösse und Ausstattung das Projekt weiterverfolgt werden solle. Der Terminplan sei allerdings ambitioniert.

Resultat: Der Beschlussentwurf wurde mit 36:0 Stimmen befürwortet.


Postulat der Fraktion (ALG-CSP) vom 25. November 2021 betreffend «Optimierung von Lichtsignalanlagen»
Der Postulant lädt den Stadtrat ein, die Steuerung von neun städtischen Lichtsignalanlagen (in Zusammenarbeit mit dem Kanton) für die Bedürfnisse des Fuss- und Veloverkehrs zu optimieren. Hierzu sollen, wo möglich und sinnvoll, auch neue Methoden zur automatischen Erfassung des Fuss- und Veloverkehrs genutzt werden. Ziel solle es sein, die Anzahl und zeitliche Dauer der Grünphasen für den Fuss- und Veloverkehr zu optimieren und damit sicherer und attraktiver zu gestalten.
Gemäss Bericht des Stadtrates können in der Stadt Zug die Steuerungsmöglichkeiten durch den Einsatz von Kameras situativ bereits heute umgesetzt werden – vorausgesetzt, die Steuergeräte sind technisch nachrüstbar. Die «automatische Fussgängeranmeldung» sei zwar technisch möglich, allerdings würden hierfür die passenden Standorte fehlen. Eine generelle Dynamisierung des Langsamverkehrs erhöhe die Sicherheit und Akzeptanz und führe zu einer verbesserten Verkehrsqualität für alle. Bei der Untersuchung der Gesamtverkehrsabläufe an den städtischen Lichtsignalanlagen (LSA) wurde analysiert, ob es aufgrund der Inbetriebnahme der Tangente und der aktuellen Verkehrszahlen möglich ist, die Einstellungen für alle Verkehrsteilnehmenden generell zu verbessern. Im Bereich «Verlängerung Fussgängerphase» konnten einige Anpassungen umgesetzt werden. In Zusammenhang mit der allgemeinen Erneuerung der LSA und der Steuergeräte würden ab 2023 weitere verhältnismässige technische Massnahmen zur Verbesserung des Gesamtverkehrsablaufs umgesetzt. Im Rahmen eines Betriebs- und Gestaltungskonzepts würden die Stadt Zug und die Gemeinde Baar zudem prüfen, wie sich die Baarerstrasse längerfristig baulich verändern könne.

Die SVP-Fraktion erwähnte, dass der Langsamverkehr trotz Anpassungen der LSA-Schaltphasen bei «orange» oder sogar bei «dunkelgrün» (rot) die Strasse überquere. Ein allfälliges Warten an einer Anlage sei als Entschleunigung des Lebens anzusehen.
Die SP-Fraktion entnahm dem Bericht des Stadtrates, dass die Bedürfnisse des Fuss- und Veloverkehrs ernst genommen werden. Sie dankte dem Stadtrat dafür. Die Stadt gewinne dadurch an Attraktivität und Lebensqualität.

Resultat: Kenntnisnahme, das Postulat kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden


Postulat (umgewandelte Motion) der SVP-Fraktion vom 1. September 2022 betreffend «Entlastung – Jetzt – bei den Strom- und Gaspreisen in der Stadt Zug»
Die SVP forderte, im Jahre 2023 und allenfalls darüber hinaus, den Betrag der gesamten Dividendeneinnahmen des Jahres 2021 in der Höhe von 3.316 Mio. Franken anteilmässig an sämtliche städtische Kundinnen und Kunden der WWZ zurückfliessen zu lassen.
Der Stadtrat hielt in seiner Antwort fest, er könne sich vorstellen, im Rahmen einer allfälligen Überschussverwendung aus der Rechnung 2022 einen Fonds zu errichten, welcher bei einer allfälligen Verschärfung der Situation eine Entlastung biete. Dazu sei die Entwicklung der Lage jedoch noch weiter zu beobachten. Die Stadt Zug könne einen Fonds äufnen und diesen Betrag gemäss den Finanzkompetenzen an die WWZ bezahlen. Die WWZ gäbe den Stadtzuger Strombezügerinnen und Strombezüger dann einen Rabatt mit der nächsten definitiven Rechnung weiter. Der Grosse Gemeinderat könne zu gegebener Zeit entscheiden, ob er dies möchte.

Die SVP-Fraktion dankte dem Parlament der alten Zusammensetzung für das Überweisen des Vorstosses. Die Antwort des Stadtrates beinhalte einige interessante Details. Sehr positiv befand die Fraktion den Vorschlag des Stadtrates, aus dem Überschuss der Rechnung 2022 einen Fonds zu äufnen.
Die GLP-Fraktion kam nach intensiver Diskussion zum Schluss, dass es aufgrund der aktuellen Entwicklung und den wieder gesunkenen Preise nicht mehr notwendig sei, die Energiepreise zu verbilligen. Staatliche Interventionen nach dem Giesskannenprinzip seien generell abzulehnen.
Die Fraktion ALG-CSP dankte dem Stadtrat für seine Antworten. Substanziell Betroffene sollten unterstützt werden, weshalb die Fraktion den Vorschlag des Stadtrates befürworte.
Die SP-Fraktion nahm die Antwort des Stadtrates zur Kenntnis. Die Energieeffizienz müsse gefördert werden, nicht eine Verbilligung der Energiepreise.
Die FDP-Fraktion wies darauf hin, dass es Aufgabe der Stadt sei, gute Rahmenbedingungen zu schaffen und für Menschen in Not Auffangnetze bereit zu stellen. Deshalb stellte sich die Fraktion gegen eine finanzielle Umverteilung nach dem Giesskanneprinzip durch einen Fonds.
Die Mitte-Fraktion zeigte sich schon zum Zeitpunkt der Überweisung des Vorstosses erstaunt. Der komplizierte Umverteilungsmodus, die der Stadtrat in seiner Antwort skizziert, sei abzulehnen. Die Fraktion äusserte sich auch gegen die Schaffung eines neuen Fonds.

Resultat: Kenntnisnahme, das Postulat kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Interpellation der SVP-Fraktion vom 22. August 2022 betreffend «Warum hat der Stadtrat den GGR erneut umgangen und sich selber eine weitere gebundene Ausgabe in beträchtlicher Höhe für die Stadtschulen bewilligt? Wird aktiv auf das bewährte Zuger Modul gesetzt oder wurden die Pavillons extern teuer zugemietet?»
In seiner Antwort hielt der Stadtrat fest, dass der Objektkredit gestützt auf das Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden verabschiedet wurde. Im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde für den gleichgelagerten Fall von Mietprovisorien bei der Erweiterung der Schulanlage Herti habe der Regierungsrat am 8. November 2022 den Beschluss des Stadtrats gestützt. Der Regierungsrat hielt fest, dass die Stadt Zug ihren Bildungsauftrag nur dann erfüllen könne, wenn die Schulen über den benötigten Schulraum verfügten. Fallen dafür Mietkosten an, für die hinsichtlich ihrer Höhe, des Zeitpunkts ihrer Vornahme oder anderer wesentlicher Modalitäten keine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht, handle es sich um gebundene Ausgaben. Der Entscheid, ob eine neue oder eine gebundene Ausgabe vorliege, liege in der Kompetenz des Stadtrats und dieser könne alle gebundenen Ausgaben unabhängig von deren Höhe beschliessen. Gestützt auf die dargelegte rechtliche Ausgangslage habe der Stadtrat die Beschaffung der Mietprovisorien als gebundene Ausgabe in eigener Kompetenz beschlossen. Durch die frühzeitige Aufgleisung der Beschaffung habe die zeitgerechte Lieferung der Container sichergestellt werden können. Blockiert werde das Projekt derzeit noch durch Einsprachen gegen das Baugesuch.
Das Zuger Modular sei hauptsächlich für die Bedürfnisse der schulergänzenden Betreuung (SEB) entwickelt worden. An diversen Standorten würden in Zuger Modularen Betreuungsplätze angeboten. Im Letzi werde das Zuger Modular für eine Kindergartenklasse genutzt. Für eine rein schulische Nutzung musste das Zuger Modular weiterentwickelt werden. Eine solche  Weiterentwicklung sei in den drei Mietcontainern im Herti, welche der schulischen Nutzung dienen, erfolgt. Eine detaillierte Kostenanalyse durch die Abteilung Hochbau habe ergeben, dass die Miete der Stahlcontainer (mit Bau einer Holzverkleidung) wirtschaftlich günstiger sei als der Kauf von Zuger Modularen. Wirtschaftlich würde sich ein Kauf gegenüber der Miete erst mit einer längeren Laufzeit von 10 bis 15 Jahren rechnen.

Die SVP-Fraktion als Interpellantin monierte die Höhe der Provisorien von 3.8 Mio. Franken. Es sei jedoch richtig, dass der Stadtrat schnell Schulraum schaffe. Sie danke für die Beantwortung der Fragen seitens des Stadtrates.
Die ALG-CSP-Fraktion befand, dass Schulraum allgemein knapp sein, auch im Guthirt. Die Zuger Module seien fürs Guthirt weniger geeignet und wären sogar kostenintensiver. Es sei der ALG-CSP klar, dass im hier vorliegenden Fall der Stadtrat richtig gehandelt hätte. Auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schülern sowie deren Lehrpersonen sei Rücksicht zu nehmen.
Die GLP-Fraktion erwähnte, dass die Kosten der Provisorien 8 Mio. Franken betrage und demnach um 3 Mio. Franken über der Finanz-Kompetenz des Stadtrates liege. Es sei demnach ein «Schlungg» gemacht worden. Mit der Sprechung der Freikompetenz seitens des Kantons könne die Stadt Zug nun tun und lassen, was sie möchte.
Für die SP-Fraktion waren die Antworten auf die Fragen 1 und 2 schlüssig. Die eigentliche Problematik steckte in der Frage 3: Einmal mehr zeige sich, dass die städtische Schulraumplanung den Schülerzahlen weiter hinterherhinke. Allem Voran wäre die Situation im Guthirt unhaltbar. Die Zuger Lösung mit den Modul-Containers sei eine Zumutung für die Schülerinnen und deren Lehrpersonen und das für mehrere Jahre. Auch wäre die Umnutzung der Bibliothek für Kindergartenklassen eine unwürdige Notlösung. Gleiches die Verlegung der DaZ nach Oberwil, welches nicht gerade am Weg läge. Mit diesen Lösungen könne der Schulbetrieb aufrechterhalten werden – mehr aber auch nicht. Es gelte den Schwung aus der Herti-Abstimmung mitzunehmen – der Stadtrat solle vorwärts machen.
Die FDP-Fraktion war erfreut, dass der Stadtrat seine Verantwortung wahrnehme und den Schulbetrieb sicherstelle. Dass sie bei der Miete von Containern kostengünstig vorgehe, freute die Fraktion, Man solle der Stadt Zug mehr Vertrauen schenken und der Entscheid des Kantons helfe dabei.

Resultat: Kenntnisnahme, die Interpellation kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Interpellation die Mitte-Fraktion vom 26. November 2022 betreffend «Wohin geht die Reise mit der Beteiligung an der WWZ AG?»
Die Mitte-Fraktion wollte unter anderem wissen, welchen Aktienanteil an der WWZ AG der Stadtrat mittel- bis langfristig als notwendig erachte. Für den Stadtrat sei es aktuell wichtig, dass die Stadt Zug grösste Minderheitsaktionärin bleibt. Dies sei jedoch laufend zu prüfen. Unabhängig von einem definierten Aktienanteil erachte es der Stadtrat als notwendig, aus der Position der Stärke als grösste Aktionärin die Erfüllung der strategischen Ziele der Stadt Zug langfristig einzubringen.

Die Mitte-Fraktion bedankte sich für die Beantwortung der Fragen. Die Fraktion habe dem Stadtrat mit dem Vorstoss einen Ball zugeworfen, doch dieser habe keine Bewegung gemacht, um diesen zu fangen bzw. die strategischen Ziele zu erklären. Die Fraktion behalte deshalb das Thema auf der Agenda.

André Wicki wies darauf hin, dass der Stadtrat schon früher angekündigt habe, dass die Strategie überarbeitet werde, dies sei auch der WWZ klar.

Die Fraktion ALG-CSP fand die historischen Hintergrundinformationen in der Antwort interessant. Die Fraktion war der Meinung, die Stadt Zug müsse noch viel stärker auf die Entwicklung der WWZ Einfluss nehmen. Ziel einer überarbeiteten Strategie sollte es sein, dass die öffentliche Hand eine Mehrheit an der WWZ erhalte.
Die GLP-Fraktion konnte nachvollziehen, dass die Strategie überarbeitet werden muss.
Die SVP-Fraktion dankte dem Stadtrat für die schnelle und umfangreiche Beantwortung. Die Interpellation und die Antworten hätten jedoch keine wirklich neuen Informationen zutage gebracht.
Für die FDP-Fraktion hatte der Kauf der Aktien neben dem wegweisenden auch eine symbolischen Charakter. Damit zeige die Stadt ihre Verbundenheit und das absolute Vertrauen in die WWZ.

Resultat: Kenntnisnahme, die Interpellation kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Postulat der Fraktion Die Mitte vom 14. Dezember 2021 betreffend «Unterstützender Berichtsdienst für städtische Kommissionen»
In seiner Antwort vertrat der Stadtrat die Ansicht, dass die Kommissionspräsidentinnen bzw. Kommissionspräsidenten bereits heute bedürfnisgerecht unterstützt würden und bei entsprechenden Bedürfnissen eine weitere Unterstützung auch geleistet werden könne. Eine solche wäre mit den Departementssekretariaten bzw. dem Stadtschreiber abzusprechen. Bereits heute bestehe ein entsprechendes Budget, welches bei Bedarf beansprucht werden könne. Ebenfalls werde der Stundenaufwand für Spezialarbeiten von Kommissionsmitgliedern gemäss geltenden Stundenansätzen entschädigt. Die Regelungen für die Geschäftsprüfungskommission bzw. die Bau- und Planungskommission würden auch für nichtständige Kommissionen gelten. In Zusammenhang mit den beiden nichtständigen Kommissionen werde jedoch erkannt, dass die möglichen Unterstützungsleistungen noch besser abgesprochen und kommuniziert werden müssten. Mit Einführung der neuen Sitzungs-App, welche auch Bereiche für die Kommissionen vorsieht, und der anstehenden Einführung der neuen Publikationsplattform dürften die im Postulat aufgeworfenen Probleme der Vergangenheit angehören. Nach Ansicht des Stadtrats kann zusammenfassend bereits mit den heute bestehenden Rahmenbedingungen eine effiziente Kommissionsarbeit sichergestellt werden.

Die FDP-Fraktion nahm die Antwort des Stadtrates erfreut entgegen. Die Probleme seien behoben und es laufe bestens. Somit bestehe kein Bedarf an einem zusätzlichen Berichtsdienst. Bei Bedarf könne Unterstützung angefordert werden.
Die SVP-Fraktion erwähnte, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt Hilfe beansprucht werden könne. Es müssten keine weiteren Schritte vorgenommen werden, da in der Geschäftsordnung alles Wesentliche beschrieben und geklärt sei.
Weitere Fraktion meldeten sich nicht zu Wort.

Resultat: Kenntnisnahme, die Postulat kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Postulat M. Leemann, Die Mitte, und K. Umbach, FDP, vom 14. Mai 2022 betreffend «Ersatzlösung bei Mutterschaft, Krankheit oder längerer beruflicher Abwesenheit von Parlamentarierinnen und Parlamentariern»
Der Stadtrat vertrat in seiner Antwort die Ansicht, dass sowohl die Möglichkeit einer virtuellen Teilnahme an den Ratssitzungen des Grossen Gemeinderats als auch die verschiedenen Stellvertretungslösungen den Parlamentsbetrieb stark beeinflussen würden. Damit verbunden wäre ein eigentlicher Paradigmenwechsel. Angesichts dieser weitreichenden Auswirkungen erscheint es dem Stadtrat als angezeigt, darüber sowohl im Stimmvolk als auch in den politischen Parteien als auch im Rat selber eine breit angelegte und ausführliche Debatte zu führen. Nebst der grundsätzlichen Frage, ob überhaupt einer der in der Antwort aufgezeigten Lösungsvorschläge umgesetzt werden solle, müssten insbesondere auch die Anwendungsfälle intensiv diskutiert werden.
Der Stadtrat vertrat die Auffassung, dass hier grosse Zurückhaltung geboten sei und die Gründe für eine virtuelle Teilnahme bzw. für eine Stellvertretung sehr restriktiv festgelegt werden sollten. Im Fall einer Stellvertretungslösung müssten überdies die Rechte und Pflichten der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter bestimmt werden.
Zurückkommend auf den Beweggrund für den Vorstoss sei festzustellen, dass die Ausübung eines politischen Mandats während der Mutterschaft gemäss geltendem Recht grundsätzlich dazu führe, dass die betreffende Parlamentarierin Ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verliere. Rechtliche Grundlage für dieses Ergebnis bildet Art. 16d Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz vom 25. September 1952 (Erwerbsersatzgesetz, EOG; SR 834.1), wonach der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung unter anderem vorzeitig endet, wenn die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wiederaufnimmt. Mit anderen Worten liege der von den Postulantinnen als Anlass für ihren Vorstoss genommene Mangel – nämlich der Verlust der Ansprüche auf Mutterschaftsentschädigung infolge Ausübung eines Parlamentsmandats – im Bundesrecht begründet. Er könne mit einer Anpassung des städtischen Parlamentsrechts nicht beseitigt werden. Hierfür bedürfe es einer Anpassung des Bundesrechts. Erste Schritte in diese Richtung seien mit der Einreichung und Weiterbearbeitung von verschiedenen Standesinitiativen bereits erfolgt. Der Stadtrat würde eine solche Änderung begrüssen.
Aus Sicht des Stadtrates müsse nun im Parlament bzw. in den parlamentarischen Kommissionen eine möglichst breit angelegte Diskussion geführt werden. Im Rahmen dieser Diskussion werde – nebst der Frage, ob überhaupt eine Änderung des parlamentarischen Betriebs in Betracht gezogen werden solle – auch zu entscheiden sein, welche Lösungsmodelle weiterverfolgt und damit vertieft geprüft werden sollen. Sollte der Grosse Gemeinderat das Thema weiterverfolgen wollen, schlägt der Stadtrat die Schaffung einer nicht ständigen Kommission bestehend aus 11 Personen vor, weil damit eine politisch breit abgestützte Diskussion ermöglicht werden kann. Selbstverständlich werde es dem Rat bzw. der beauftragten Kommission freistehen, bei diesem Prozess externes Fachwissen in Anspruch zu nehmen. Sollte eine Mehrheit des Rats das Thema nicht vertiefen wollen, solle das Geschäft von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Manuela Leemann, eine der Postulantinnen, hätte eine gewisse Recherchearbeit erwartet, wie das Thema in anderen Kantonen behandelt wird. Vielleich sei der Stadtrat mit dem offen formulierten Vorstoss etwas überfordert gewesen. Die Schaffung einer Ersatzlösung sei auch nach der Antwort des Stadtrates ein Gebot der Stunde. Anstatt eine Spezialkommission zu bilden, beantragte die Postulantin, das Geschäft an den Stadtrat zurückzuweisen, damit dieser eine umfassende Recherche anstellt, um dann einen Vorschlag für eine pragmatische Ersatzlösung vorzulegen.

Für die Fraktion ALG-CSP wäre es höchste Zeit, dass die Stadt Zug eine sinnvolle und zeitgemässe Lösung entwickelt. Deshalb argumentierte sie für die Rückweisung an den Stadtrat, ebenso die SP-Fraktion.
Die GLP-Fraktion schloss sich dem Antrag des Stadtrates an.
Für die SVP-Fraktion braucht es weder Stellvertreterlösungen noch virtuelle Liveübertragungen, die Fraktion unterstützte den Antrag des Stadtrates ebenfalls.

Resultat: Der Antrag der Mitte-Fraktion auf Rückweisung und Erstellung einer Auslegeordnung wurde mit 20:17 Stimmen abgelehnt. Der Antrag der ALG-CSP-Fraktion auf Schaffung einer Spezialkommission wurde mit 23:14 Stimmen abgelehnt. Kenntnisnahme, das Postulat kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Interpellation der SVP-Fraktion vom 29. November 2022 betreffend «Und wo bleibt jetzt das Stadtwappen im Logo?»
Mit ihrem Vorstoss stellte die SVP-Fraktion dem Stadtrat eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Erscheinungsbild der Stadt Zug, das im Februar 2021 vorgestellt wurde und seither sukzessive umgesetzt wird.
In seiner Antwort hielt der Stadtrat fest, dass für das neue Erscheinungsbild bisher (in den Jahren 2020 bis 2022) rund 160'000 Franken eingesetzt wurden, dies insbesondere für den gesamten Entwicklungsprozess mit der Firma CI Programm. Der externe Kosten verursachende Prozess sei weitgehend abgeschlossen. Die Finanzkompetenz des Stadtrates für neue Ausgaben betrage 200'000 Franken. Die Umsetzung erfolge in Etappen, weil das neue Erscheinungsbild grundsätzlich immer dann auf Kommunikationsmittel angewendet werde, wenn diese aus inhaltlichen Gründen zu aktualisieren seien oder neu produziert bzw. gedruckt werden müssten oder wenn Ersatzbeschaffungen anstehen würden. Dies stelle eine gebundene Ausgabe im Sinne der üblichen Finanzkompetenzen dar. In seiner Antwort begründete der Stadtrat, weshalb die Entwicklung und Umsetzung eines neuen Erscheinungsbildes aufgrund der digitalen Anforderungen zwingend war.

Die SVP-Fraktion war enttäuscht über die Antworten des Stadtrates. Die Fraktion startete vor 20 Jahren bereits eine Initiative gegen die Einführung des «schwarzen Zug-Balkens». Nun lancierte der Stadtrat 2020 und ohne Wissen des GGR bereits wieder ein neues Corporate Design mit dem Ergebnis eines lieblosen und fantasielosen Auftrittes. Egal, welche grafische Lösung angestrebt werde, das Stadtwappen sei stets zu berücksichtigen. Als Beispiel hätte die Stadt Zürich seit mehr als 70 Jahre ihr Wappen im Logo. Das Zuger Wappen wäre im öffentlichen Raum kaum mehr sichtbar. Die SVP sei klar dagegen, dass innerhalb weniger Jahre immer wieder neue Auftritte geschaffen würden. Sie beantragte negative Kenntnisnahme.
Die GLP-Fraktion nahm positiv Kenntnis von der Antwort des Stadtrates. Sie freue sich am modernen, kompatiblen und kostensparenden Auftritt der Stadt. Abschliessend betonte sie, dass das Wappen in der Stadt Zug tatsächlich präsenter sein sollte. Sie ermutigte die Bevölkerung, kreativ zu sein und «Flagge» zu zeigen.
Die ALG-CSP-Fraktion befand wie die SVP, dass der Stadtrat eigenmächtig den «schwarzen Balken» ersetzt hätte. Das eigentlich Stossende wäre nicht die Entfernung des «Trauerbalkens» und auch nicht der Kostenfaktor. Der Skandal sei es, dass der Auftritt von der Ästhetik weg und hin zur Funktionalität gehe und das ohne Konsultation des heimischen Gewerbes. Es gäbe in Zug kreative Köpfe, welche bestimmt in einem Wettbewerb ungeahnte Genialität zu Tage gefördert hätten. Die Biederkeit hätte obsiegt.

Resultat: Der Antrag auf negative Kenntnisnahme durch die SVP-Fraktion wurde mit 29:7 Stimmen abgelehnt. Kenntnisnahme, die Interpellation kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Postulat (Motion) von P. Steinle, Fraktion ALG-CSP, vom 21. September 2022 betreffend städtisches Stadion mit unverstelltem Arenaplatz
Der Motionär verlangte, für den beabsichtigten Umbau des Eisstadions Varianten hinsichtlich Finanzierung vorzulegen und andererseits auf Bauten auf dem Arenaplatz, insbesondere unter dem Stadiondach, zu verzichten. An seiner Sitzung vom 25. Oktober 2022 hat der GGR die Motion in ein Postulat umgewandelt und dem Stadtrat zum schriftlichen Bericht und Antrag überwiesen.
In seiner Antwort wies der Stadtrat darauf hin, dass der EVZ aus sportlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gründen auf eine Erweiterung der Zuschauer- und Gastronomie-Kapazitäten in der Bossard Arena angewiesen sei. Dies solle aber nicht auf Kosten der Stadt Zug und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geschehen. Die Stadt Zug, die KEB und der EVZ hätten sich in einem «Memorandum of Understanding» auf eine Erweiterung der Bossard Arena durch ein Mieter-Modell geeinigt, um das Projekt «Keep Building» des EVZ mit drei Erweiterungsmodulen weiter zu verfolgen, durch welches die Hallenkapazität von 7'200 auf rund 9’000 Zuschauerplätze und der Ausbau des Gastronomie-Angebots für die Fans umgesetzt werden könne.
Mit dem geplanten Vorgehen bleibe Bossard Arena im Eigentum der Stadt Zug. Die KEB werde neu Mieterin der Stadt Zug und betreibe in deren Auftrag und mit einer Leistungsvereinbarung die Bossard Arena. Der EVZ bleibe Untermieter der KEB und werde als Hauptnutzer die Erweiterung realisieren und finanzieren. Damit würden für die Erweiterung keine Steuergelder benötigt. Gemäss «Memorandum of Understanding» erkläre sich der EVZ bereit, die Erweiterung als Mieter auf eigene Kosten (gemäss Machbarkeitsstudie ca. 36 Mio. Franken) selbst vorzunehmen. Die Volumenerweiterung (Rohbau, Installationen, Gebäudehülle, ca. 22 Mio. Franken) würde im Akzessionsprinzip (ohne Kostenfolge) nach der Fertigstellung an die Stadt Zug übergehen. Der EVZ bezahle die Unterhaltskosten für den von ihm erstellten Rohbau im Umfang von jährlich zwei Prozent der abgerechneten Erstellungskosten. Der Innenausbau (ca. 14 Mio. Franken) verbleibe im Eigentum des EVZ. Für den Unterhalt und die Erneuerungen der von ihm exklusiv genutzten Flächen (Mieterausbauten) sei der EVZ selbst verantwortlich. Die Stadt Zug komme wie bisher für die Unterhaltskosten der Liegenschaft auf und übernehme die Anpassungen in der Umgebung (General-Guisan-Strasse, Weststrasse).
Die architektonische Wirkung des auskragenden Daches werde durch die Erweiterung nicht beeinträchtigt, zumal die Erweiterung zum Arenaplatz auf zwei Stockwerke beschränkt sei und nicht an das bestehende Dach anschliesse. Mit der Ergänzung im Südbereich werde eine bessere Konnektivität zwischen Arena und dem Arenaplatz erzielt, was von der Stadt Zug gewünscht sei. Die geplante Winterlandschaft trage ebenso dazu bei. Public Viewings und Meisterfeiern fänden erfahrungsgemäss nach dem Rückbau des freien Eislaufes (März) statt und profitierten weiterhin vom grossen Vordach.
Die Problematik des Energieverbrauches, sprich der Kosten eines Ausseneisfeldes für den Breitensport, sei angesichts der aktuellen Strommangellage und den stark gestiegenen Strompreisen tatsächlich vorhanden. Dies habe jedoch weniger mit dem Vordach oder den Niederschlägen zu tun, sondern mit der Temperatur, die zum Beispiel im vergangenen Oktober noch über 20 Grad kletterte. Als Reaktion darauf wurde der Saisonstart dieses Jahr auf Mitte November verschoben. Grundsätzlich sei beabsichtigt, mit der mobilen «Winterlandschaft» den freien Eislauf auf dem ganzen Arenaplatz interessanter und stimmungsvoller zu gestalten, möglicherweise aber über einen kürzeren, dem Winter angepassten Zeitraum.
Hinsichtlich Verpflegung respektive gastronomischer Sitzplätze liege die Bossard Arena im Vergleich zu den bestehenden Schweizer Eishockeystadien auf dem vorletzten Platz. Ein Ausbau der Gastronomie sei auf die Veranstaltungen ausgerichtet. An Spieltagen könnten die umliegenden Betriebe die Besucherinnen und Besucher erfahrungsgemäss nicht ausreichend aufnehmen. Ein beträchtlicher Teil der zusätzlichen Gastronomieflächen werde im nördlichen Erweiterungsmodul entstehen. Durch die Anhebung des Daches werde das Volumen für Zuschauerreihen vergrössert. Unter diesen Tribünen – einschliesslich der ehemaligen Geschäftsstelle – würden zusätzliche Versorgungsmöglichkeiten für die Besucherinnen und Besucher geschaffen. Die Produktion, Warenlagerung und Logistik der Gastronomie sei mit den bestehenden Einrichtungen koordiniert und verbunden. Eine Erweiterung in die Liegenschaft «Uptown» sei nicht vorgesehen, weil dies baulich und logistisch mit erheblichen Mehraufwendungen verbunden wäre. Mit der Erweiterung Süd des Stadions werde die bestehende «67 Sportsbar» mit dem Erdgeschoss verbunden und durch einen direkten Zugang ab dem Arenaplatz auch ausserhalb der Veranstaltungstermine zu dessen Belebung führen. Zusätzlich werde der Platz durch eine Aussengastronomie vor der Erweiterung Süd aufgewertet und entlang der General-Guisan-Strasse durch zusätzliche Baumpflanzungen räumlich stärker gefasst.

Der Postulant bedankte sich beim Stadtrat für die Antwort und beim Parlament für dessen Hartnäckigkeit. Der Ansatz mit einem Mieterausbau im Gegenzug zu einem langfristigen, günstigen Mietvertrag sei durchaus akzeptabel. Schwierig bleibe das Dreiecksverhältnis EVZ-KEB-Stadt, das gemäss Memorandum of Understanding bleiben soll. Er regte an, nicht stur am Modul Süd festhalten, sondern andere Möglichkeiten zu suchen im Hinblick auf die Bebauungsplan-Änderungen. Er hoffe jedoch, dass das Ausseneisfeld unter dem Dach bleibe.

Die SP-Fraktion dankte dem Postulaten und dem Stadtrat, stellte aber ebenfalls die südlichen Ausbauten und die Winterlandschaft in Frage.
Die FDP-Fraktion befürwortete die Ausbauten mit dem vorgesehenen neuen Finanzierungsmodell. Sie empfahl dem Stadtrat, sich schon früh um die Auswirkungen der zusätzlichen 1550 Personen im Stadion zu kümmern, insbesondere auf den Verkehr.
Die Mitte-Fraktion befand, die Extrarunde nach der letzten Debatte im GGR habe sich mit der nun vorliegenden Lösung gelohnt. Trotzdem blieben einige kritischen Punkte, wie beispielsweise das nicht mehr vollständig unter dem Vordach liegende Eisfeld oder die südlichen Ausbauten. Die Trainingshalle soll in Zukunft auch für die Schulen und die Bevölkerung geöffnet sein, wenn das Ausseneisfeld nicht nutzbar ist.
Die GLP-Fraktion zeigte sich in Anbetracht des Vergleichs zu den Entwicklungen des FCL-Stadions befriedigt. Es habe sich gelohnt, das ursprüngliche Vorgehen des Stadtrates zurückzuweisen.
Die SVP-Fraktion lobte die nun vorliegende Lösung und bedankte sich beim Stadtrat für die Beantwortung.

Resultat: Kenntnisnahme, das Postulat kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier: Link

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