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Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) vom 26. März 2024

26. März 2024

Im Rahmen der Sitzung wurde Gabriela Fürrer Auf der Maur (ALG) als neues Ratsmitglied vereidigt. In die Bau- und Planungskommission wurde sie als Ersatz für Michéle Willimann (ALG) gewählt.


Überweisung parlamentarische Vorstösse

Postulat R. Rüegg (Die Mitte) und D. Blank (FDP) betreffend «Hallenbadstandort Zug-Süd»

Die Postulanten fordern vom Stadtrat, dass er abklären soll, ob das geplante Hallenbad auf dem Areal des alten Kantonsspitals gebaut werden kann. Weiter wollen sie wissen, ob das Seegrundstück und ein Wellnessangebot, statt nur eine Sportnutzung, in die Planungen mit aufgenommen werden könnten.

Die SVP-Fraktion befand, dass der Standort eines Hallenbads auf dem Areal des alten Kantonsspitals rechtlich nicht möglich sei, da bereits ein Vertrag mit der CS-Immobilien zur Nutzung des Areals in Kraft ist. Entsprechend stellte die Fraktion den Antrag auf Nichtüberweisung des Postulats.
Die FDP-Fraktion war der Meinung, dass Entscheide auch geändert werden könnten. Die Stadt Zug hätte bis anhin keine Gespräche mit den CS-Immobilien geführt. Es bestehe also die Möglichkeit, dass Hallenbad in Zusammenarbeit mit der CS-Immobilien zu realisieren, auch wenn aus Platzgründen kein 50-Meter-Becken Platz haben sollte. Es sollen doch alle Ideen aufgenommen werden.
Öffentlicher Grund sei rar, meinte die FDP-Fraktion und der Architekturwettbewerb der CS-Immobilien wäre Ende 2023 abgelaufen. Deshalb wäre es noch nicht zu spät zum Handeln. Es solle geklärt werden, ob das Areal für den Bau des Hallenbads geeignet sei. Das Bad solle in der Stadt gebaut werden und nicht in Steinhausen. Die Fraktion unterstützte die Überweisung des Postulats.
Die ALG-Fraktion befand, dass der Standort «Areal des ehemaligen Kantonsspitals» für ein neues Hallenbad sehr attraktiv und prüfenswert sei. Trotz des rechtsgültigen Bebauungsplans soll eine Zusammenarbeit mit den CS-Immobilien seitens des Stadtrats geprüft werden. Die Fraktion war einstimmig für die Überweisung.

Ergebnis: Der Antrag auf Nichtüberweisung wurde im Stimmenverhältnis 26:10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgewiesen. Das Postulat wurde somit überwiesen und der Stadtrat hat zwölf Monate Zeit für die Beantwortung.


Politische Sachgeschäfte


Erweiterungsneubau Schulanlage Guthirt; Wettbewerbs- und Projektierungskredit

Die einzige Schulanlage des Schulkreises Guthirt hat die Kapazitätsgrenze erreicht. Daher beantragt der Stadtrat für den Projektwettbewerb zur Erstellung eines Erweiterungsbaus inklusive Sportinfrastruktur und Reorganisation der Schulergänzenden Betreuung auf dem Schulareal Guthirt ein Wettbewerbs- und Projektierungskredit in Höhe von 2.325 Mio. Franken einschliesslich MWST. Die BPK stimmte der Vorlage mit 5:4 Stimmen zu. Die GPK empfiehlt die Vorlage mit 7:0 Stimmen zur Annahme.

Die Mitte-Fraktion zeigte sich froh darüber, dass es endlich vorwärts gehe beim Schulhaus Guthirt. Der Kredit war in der Fraktion unbestritten. Die Mitte fragte aber, ob die benachbarte Pfarrei in die Planungen einbezogen wurde. Die Fraktion warte gespannt, auf das Ergebnis des Wettbewerbs.
Die SP-Fraktion erinnerte daran, dass das Quartier wenig Freiräume habe, daher habe der Schulhausplatz eine besondere Bedeutung und werde intensiv genutzt. Die SP bedauerte, dass die Machbarkeitsstudie nicht öffentlich sei und fragte nach den Rahmenbedingungen zur Freiraumgestaltung.
Die ALG-CSP-Fraktion erinnerte daran, dass man schon lange wisse, dass der Schulraum im Quartier knapp sei und man habe es versäumt, die Planungen für eine Erweiterung anzupacken. Die Fraktion hatte kein Verständnis für die Aktionen des Stadtrates betreffend des angedachten Standorts im Arbach. Die Fraktion zitierte zudem aus dem Schulraumbericht II. Darin wurde vom Ausbau im Guthirt abgeraten, weil es nicht genügend Aussenraum gebe. Nur vier Jahre später sehe der Stadtrat im Guthirt die Möglichkeit für eine Erweiterung.
Die SVP-Fraktion kritisierte die Pläne für die Innenräume und verglich das Raumprogramm mit der Schulanlage Herti. Sie forderten weniger Gruppenräume und mehr Klassenzimmer.
Die GLP-Fraktion verwies auf die Stadt Zürich und deren Benchmarks, da diese mit engen Platzverhältnis vertraut seien. Es sei also durchaus möglich, verdichtet Schulhäuser zu bauen. Die FDP-Fraktion zeigte sich überrascht über das Tempo des Stadtrates, begrüsste dies aber. Die Fraktion war der Meinung, dass die Weiterentwicklung des Schulraums nicht von geforderten Zusatznutzungen ausgebremst werden dürfe.

Ergebnis: Dem Wettbewerbs- und Projektkredit wurde im Stimmenverhältnis 31:1 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.


Sportanlagen Herti; Umrüstung zweier Naturrasenplätze auf Kunststoffrasenplätze; Objektkredit
Die Stadt Zug verfügt in den Sportanlagen Herti über eine Fussballanlage mit sechs Fussballplätzen (vier Naturrasen- und zwei Kunststoffrasenplätze). Ein weiterer Naturrasenplatz befindet sich in der Riedmatt. Der Bedarf an Trainings- und Spielkapazitäten auf den Fussballplätzen wird in Zukunft stark ansteigen. Deshalb will der Stadtrat die Naturrasenplätze Nr. 4 und 5 in der Sportanlage Herti Nord umrüsten, damit diese wetterunabhängig ganzjährig genutzt werden können. Die beiden Naturrasenplätze sollen in unverfüllte Kunststoffrasenplätze (Gesamtaufbau mit Kunststofffasern ohne Granulat) umgerüstet werden. Die Ausgaben betragen 4.5 Mio. Franken einschliesslich MWST. Die GPK empfiehlt die Vorlage einstimmig mit 7:0 Stimmen und die BPK 10:0 Stimmen zur Annahme.

Die GLP-Fraktion äusserte sich positiv und stimmte dem Antrag einstimmig zu. Der Verlust des Geruchs von frischem Gras, natürlicher und weicher Unterlage sei zwar gewöhnungsbedürftig, aber notwendig.
Auch die SP-Fraktion stimmte der Umnutzung zu. Es solle nicht vergessen werden, nebst den Vereinen auch der allgemeinen Bevölkerung mehr Spielflächen zur Verfügung zu stellen. Vor allem tagsüber sei dies bestimmt möglich.
Die SVP-Fraktion stimmte der Umnutzung ebenfalls mehrheitlich zu, da aufgrund schlechter Witterung Naturrasenplätze nur bedingt genutzt werden können.
Die Mitte-Fraktion unterstützte ebenfalls grossmehrheitlich die Umnutzung. Es können so Kosten gespart werden, da der Unterhalt eines Kunststoffrasenfelds geringer sei, als jener des Naturrasens. Die Lebensdauer von 15 Jahren für ein Kunstrasenfeld sei ebenfalls höher, als jene des Naturrasens. Das rechtfertige die hohen Initialkosten. Ebenfalls sei sich die Fraktion nicht sicher, ob die Ökobilanz eines Kunstrasens tatsächlich besser sei, als bei einem Naturrasen.
Die FDP-Fraktion schloss sich den Vorrednern an. Obschon 4.5 Mio. Franken auch für die Stadt Zug ein hoher Betrag für zwei Fussballplätze sei. Die Ausweiterung der Nutzungsmöglichkeiten sei für die Zuger Vereine wichtig. Die Plätze sollten jedoch auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Die ALG-CSP-Fraktion unterstützte die Vorlage ebenfalls. Sie hätte jedoch Bedenken, dass schlussendlich vier von sieben Fussballfeldern mit Kunstbelag ausgestattet seien. Es könnte so ein Wettbewerbsnachteil für die Zuger Vereine entstehen, da in Zug auf Kunstrasen trainiert und auswärts auf Naturrasen gespielt werde. Sie forderte deshalb, wenn aufgrund der Ortsplanungsrevision zusätzliche Felder entstehen würden, nicht mehr als die Hälfe deren, Kunststofffeldern seien dürften. Die Hitze im Sommer auf den Kunststoffrasenfeldern sei problematisch für das Klima in der Stadt. Sie forderte deshalb, dass die Sprinkleranlage nachts zur Kühlung der Felder laufen solle. Zudem solle wenigstens eines der neuen Kunststoffrasenfeld öffentlich zugängig sein, auch wenn dadurch die Nutzungsdauer minimiert und eine zusätzliche Verschmutzung im Kauf genommen werden müsse.

Ergebnis: Der Antrag von David Meyer, den Kredit um 15'000 Franken zu erhöhen, um Wasserfilter einzubauen, wurde im Stimmenverhältnis 28:8 Stimmen angenommen. Dem Wettbewerbs- und Projektkredit wurde in der Schlussabstimmung im Stimmenverhältnis 34:2 Stimmen zugestimmt.


Parlamentarische Vorstösse


Postulat (Motion) J. Küng, (ALG) und Mitunterzeichner betreffend «Stadtzuger Jungbürgerfeier auch für Jugendliche ohne Schweizer Pass»

Die Postulanten verlangen vom Stadtrat, dass zukünftig alle jungen Erwachsenen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit zur Jungbürgerfeier eingeladen werden.
Laut Antwort des Stadtrates leben Personen aus 124 Nationen in der Stadt Zug. Die ausländische Bevölkerung stellt mehr als einen Drittel dar (36.1 % im Jahr 2022). Dies soll sich auch an der Jungbürgerfeier widerspiegeln. Personen ohne Schweizer Pass, die hier geboren und aufgewachsen sind, die Schule besucht und eine Lehre absolviert haben, sind genauso Teil unserer Gesellschaft wie diejenigen mit Schweizer Pass. Die Jungbürgerfeier ist eine gute Gelegenheit, dies einmal mehr zu signalisieren, zumal an diesem Anlass auch die Möglichkeit besteht, in direkten Kontakt mit politischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern zu kommen. Der Stadtrat begrüsst also, dass der Kreis der Eingeladenen auch auf Jugendliche mit Aufenthaltsbewilligung B und Niederlassungsbewilligung C ausgeweitet wird und diese zur Jungbürgerfeier eingeladen werden. Diese Personen haben ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Zug und leisten täglich ihren Beitrag und tragen zur Entwicklung der Stadt Zug bei. Zum aktuellen Zeitpunkt handelt es sich dabei um 100 zusätzlich Eingeladene. Der Stadtrat wird damit das Anliegen bereits im Jahre 2024 umsetzen. Ein entsprechender Betrag ist aktuell nicht budgetiert. Es wird deshalb zu einer geringfügigen Budgetüberschreitung kommen. Für das Jahr 2025 wird der erhöhte Aufwand ordentlich budgetiert.

Die SP-Fraktion freute sich über die Antwort des Stadtrates. Integration beginne mit Gleichbehandlung. Die SP erinnerte daran, dass die Stadt Zug nicht die einzige ist, welche der Kreis der Eingeladenen erweitert habe.
Für die SVP-Fraktion war die Begründung der Postulanten nicht nachvollziehbar. Die Fraktion betrachtete es auch nicht als Staatsaufgabe, quasi ein Jahrgangstreffen zu organisieren.
Die FDP-Fraktion fand die Idee befremdlich. Sie forderte den Stadtrat zudem auf, den Namen des Anlasses zu ändern.

Ergebnis: Der Antrag auf negative Kenntnisnahme wurde im Stimmenverhältnis 20:17 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen (Korrektur, weil Nina Koller für Stefan W. Huber auch abgestimmt hat (16 anstatt 17). Das Postulat kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Interpellation der Fraktionen SP und ALG-CSP betreffend «zur Transparenz und Veröffentlichung von Verkehrsdaten in Bezug auf den Stadttunnel»
Die Interpellanten wollten unter anderem wissen, auf welcher Grundlage die Kommunikation des Stadtrats im Zusammenhang mit dem Stadttunnel, dass der Verkehr zunehmen werde, basiere.
Die detaillierten Antworten des Stadtrates sind unter 45bfcaa3-97d4-4f62-bd44-85a2869021d9.pdf (stadtzug.ch) ersichtlich.

Die SP-Fraktion befand, dass die Geschwindigkeit der Interpellationsbeantwortung seitens des Stadtrates positiv war, wenngleich nichts Neues zu Tage kam. Eine transparente Kommunikation sehe anders aus. Wichtig sei es, dass der Stadtrat seine Lehren aus der Abstimmung ziehe und in Zukunft die Mobilität als Ganzes anschaue und transparenter kommuniziere.
Die ALG-CSP-Fraktion meinte, dass der Stadtrat bei der Kommunikation der Verkehrszahlen keine gute Falle machte. Die Zahlen waren falsch und nicht transparent. Die Verkehrszahlen seien seit 10 Jahren rückläufig. Dies hätte er jedoch nicht erwähnt.
Die SVP-Fraktion war sehr erstaunt, wie die Sieger der Abstimmung das Ergebnis zu ihren Gunsten umbiegen wollen. Der Stadttunnel wäre eine Verbesserung mit Verkehrsberuhigung gewesen.
Es gehe darum, nach vorne zu schauen, befand die FDP-Fraktion und nahm die Antwort des Stadtrates positiv zur Kenntnis.

Ergebnis: Die Interpellation wurde zur Kenntnisnahme genommen und kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Interpellation der Fraktionen ALG-CSP, Die Mitte, GLP, SP und SVP betreffend «Relevante Fragen zum Projekt Schulhaus Arbach (genannt Guthirt II)»
Die Interpellanten wollten unter anderem vom Stadtrat wissen, aus welchem Grund der Stadtrat den Standort am Arbach als besonders geeignet befindet. Die detaillierte Antwort des Stadtrates ist unter Ratsinformationssystem (stadtzug.ch) zu finden.

Die ALG-CSP-Fraktion forderte von Stadtrat eine Zusammenstellung des heutigen und des künftigen Bedarfs bis 2050 an Nutzungen und Bauten. Es brauche eine Strategie mit einer Zeitachse.
Die Mitte-Fraktion stimmte im Grossen und Ganzen dem Votum der ALG-CSP-Fraktion zu. Die Mitte war aber der Meinung, dass der Stadtrat vorausschauender agieren müsse und kritisierte die Kommunikation des Stadtrates.
Die GLP-Fraktion schloss sich den Vorrednern an und forderte den Stadtrat, den Pflock einzuschlagen und einen Fahrplan vorzulegen.
Die FDP-Fraktion verteidigte den aktuellen Stadtrat, was man jetzt ausbaden müsse, sei das Verdikt der vorherigen Departementsvorsteher.
Die SVP-Fraktion war ebenso der Meinung, dass der Stadtrat nur reagiere und nicht agiere. Jedoch nahm er den Stadtrat ebenso in Schutz. Ein gewisses Stück sei der Stadtrat von Forderungen von aussen fremdbestimmt.

Ergebnis: Die Interpellation wurde zur Kenntnisnahme genommen und kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Interpellation der SVP-Fraktion betreffend «den Möglichkeiten einer Kompensation der jährlichen Feuerwehrgebühren («Kopfsteuer») in der Stadt Zug?»
Die Interpellanten wollten unter anderem vom Stadtrat wissen, ob es der Einwohnergemeinde Zug grundsätzlich möglich ist (ohne Änderung der kantonalen Gesetzgebung), auf Feuerwehrgebühren in der Stadt teilweise oder ganz zu verzichten. Die detaillierte Antwort des Stadtrates ist unter 77ff7a9d-f7fa-473c-a044-1d5a29bd97f2.pdf (stadtzug.ch) ersichtlich.

Der SVP-Fraktion war es wichtig zu unterstreichen, dass der Vorstoss nicht gegen die FFZ gerichtet war. Sie bezweifle jedoch, dass die Feuerwehrgebühr für die Mitglieder der FFZ motivierend sei, jedoch den Rechnungsempfänger sauer aufstosse. Nicht jeder könne der FFZ beitreten, um der Gebühr zu entgehen. Sie anerkenne jedoch, dass der Stadtrat der falsche Adressat der Interpellation sei und habe beim Kanton eine entsprechende eingereicht.
Die FDP-Fraktion bedankte sich bei der FFZ für die geleisteten Dienste. Es sei richtig, dass Bürger, welche keinen Einsatz bei der Feuerwehr leisten, einen Beitrag leisten. Das sei Solidarität.
Die ALG-CSP-Fraktion befand, dass eine Kopfsteuer nicht sozial sei, da diese weniger Verdienende stark treffe. Die Befreiung von der Kopfsteuer für Feuerwehr-Dienstleistende sei jedoch richtig.
Die SP-Fraktion bedankte sich bei allen FFZ-Mitgliedern für deren wertvollen Dienst. Sie verlangte, dass der Stadtrat sich beim Kanton Zug für jene einsetzen, welche die Kopfsteuer zu begleichen hätten. Eine Rückerstattung könne bestimmt über die Steuerverwaltung geregelt werden.

Ergebnis: Die Interpellation wurde zur Kenntnisnahme genommen und kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Das letzte Geschäft wurde auf die nächste Sitzung verschoben.


Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier (Ratsinformationssystem (stadtzug.ch)