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Stadthaus
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6301 Zug
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Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) vom 29. April 2025
Der langjährige Stadtschreiber Martin Würmli wurde an der Sitzung gebührend verabschiedet. In seiner Tätigkeit als Stadtschreiber von Juni 2014 bis April 2025 war Martin Würmli an mehr als 120 GGR-Sitzungen dabei.
Überweisung parlamentarischer Vorstösse
Postulat der SVP-Fraktion betreffend Stadt Zuger Honig – ein nachhaltiger Pilotversuch!
Die Fraktion verlangt in ihrem Postulat, dass die Stadt Zug in einem Pilotprojekt von drei Jahren die Stadtzuger Imkerei fördert.
Ergebnis: Das Postulat wurde stillschweigend überwiesen.
Motion E. Ambühl Tarnowski (SP) und Mitunterzeichnende vom betreffend Veränderte Gesamtsituation – Überprüfung der Erweiterung Schulanlage Guthirt
Der Stadtrat wird beauftragt, die bisherige Planung der Erweiterung der Schulanlage Guthirt zu stoppen und aufgrund veränderter Rahmenbedingungen eine neue Gesamtbeurteilung vorzunehmen mit dem Ziel, die heutigen Freiflächen der Schulanlage möglichst zu erhalten.
Einleitend erläuterte Stadträtin Eliane Birchmeier, dass der Stadtrat empfehle, die Motion als nicht dringend zu klassieren, da die Planung bereits stark fortgeschritten sei. Eine Erklärung auf Dringlichkeit würde die weitere Planung und somit die Erweiterung des Schulhauses Guthirt wesentlich verzögern und die Auswirkungen wären massiv. Der Stadtrat biete an, die Motion innert zwei Monaten zu beantworten. Die Dringlichkeitserklärung würde das zu Nichte machen.
Die Fraktion der SP befand es als unschön, dass dieses Thema nochmals behandelt werden müsse. Aber besser jetzt als ein negativer Volksentscheid. Mit der Zusicherung des Stadtrates, die Motion innert zwei Monaten zu beantworten, ziehen die Motionäre den Antrag auf Dringlichkeitserklärung zurück.
Die nicht Unterschutzstellung des Schulhauses Guthirt ergebe eine neue Ausgangslage, meinte die Fraktion der ALG-CSP. Die freien Grünflächen seien als sehr hoch einzustufen. Die Dringlichkeitserklärung sei angebracht. Doch in Anbetracht der Zusicherung des Stadtrates auf eine zeitnahe Motionsbeantwortung, seien sie einverstanden, auf die Dringlichkeitserklärung zu verzichten.
Auch die Fraktionen der FDP und der GLP schlossen sich den Vorrednerinnen an.
Ergebnis: Die Motion wurde stillschweigend überwiesen.
Politische Sachgeschäfte
Vorvertrag zu einem Tauschvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Zug und dem Kanton Zug betreffend Grundstück Nr. 2030 (Erweiterung Regierungsgebäude); Genehmigung
Das Regierungsgebäude soll auf Initiative des Kantons um einen Anbau mit einem neuen Kantonsratssaal ergänzt werden. Die dafür benötigte Fläche befindet sich im Besitz der Stadt Zug. Der «Vorvertrag zu einem Tauschvertrag» legt fest, zu welchen Bedingungen die vor-stehende Flächenabtretung der Einwohnergemeinde Zug an den Kanton Zug erfolgt.
Die GPK empfiehlt die Vorlage mit 5:1 Stimmen zur Ablehnung, die BPK lehnt die Vorlage mit 10:0 Stimmen ab.
Stadtrat Urs Raschle nahm vor der allgemeinen Debatte Stellung und zeigte auf, wie das Geschäft zwischen Stadtrat und Regierungsrat behandelt wurde. Denn erst Anfang 2023 wurde auch der Stadtrat in das Projekt einbezogen. Der Stadtrat signalisierte frühzeitig das Interesse und die Bereitschaft, sich konstruktiv zu beteiligen. Doch schon bald zeigte sich: Eine Realisierung wäre nur mit zusätzlichem Land der Stadt möglich. Es folgten intensive Gespräche über mögliche Tauschflächen. Leider war von Seiten des Kantons kein geeignetes Gegenangebot vorhanden.
Trotzdem setzte sich der Stadtrat dafür ein, dass das Geschäft politisch beraten werden kann. Dafür war es nötig, das betroffene Grundstück mit einem ökonomischen Wert von CHF 3000 pro Quadratmeter zu beziffern – obwohl es in einer OIb-Zone liegt und faktisch keinen Marktwert hat. Erst diese symbolische Bewertung ermöglichte es, einen Vorvertrag und eine Vorlage zu formulieren, die nun zur Diskussion steht. Hätte der Stadtrat im Herbst 2024 nicht unterzeichnet, wäre der politische Prozess abgewürgt und damit ein zentraler Grundsatz unserer demokratischen Kultur verletzt worden. Auf Wunsch von Regierungsrat Weber wurde die städtische Vorlage prioritär behandelt, um eine Entscheidung über den Flächentausch zu ermöglichen. Der Regierungsrat informierte zudem Anfang Februar – auf ausdrücklichen Wunsch der Stadt – auch die Öffentlichkeit. Die Reaktionen auf das Projekt liessen nicht lange auf sich warten – vor allem rund um den Landsgemeindeplatz. Eine Interessengemeinschaft entstand, deren Anliegen sowohl vom Regierungsrat als auch vom Stadtrat zur Kenntnis genommen wurden. Parallel dazu fand in den zuständigen städtischen Kommissionen eine intensive Auseinandersetzung statt. Die Argumente wurden gehört, die Bedenken ernst genommen. Der Stadtrat hat die Diskussionen nochmals aufgegriffen, sich erneut mit den Vorschlägen und der Kritik auseinandergesetzt – und ist heute zur klaren Einschätzung gelangt: Eine Realisierung dieses Projekts am vorgesehenen Standort ist politisch kaum mehr möglich. Zu viele Hindernisse, zu viele offene Fragen. Auch eine Kommunikation seitens des Regierungsrats, sei nicht immer hilfreich gewesen. Der Stadtrat hat Verantwortung übernommen, Gespräche geführt, Optionen geprüft und sich schliesslich der öffentlichen und parlamentarischen Debatte gestellt. Heute folgte der Stadtrat aber der Haltung der beiden Kommissionen.
Die Mitte-Fraktion erklärte, dass der Kanton auch in einer anderen Gemeinde sich für einen neuen Saal hätte umschauen können und empfand es als einen Affront gegenüber der Landperle Landsgemeindeplatz, einen neuen Saal für 80 Personen, die einmal im Monat tagen, bauen zu wollen.
Die SP-Fraktion war überrascht, dass der Stadtrat nun einen Kurswechsel machte und das Geschäft ablehnte, begrüsste aber den Entscheid. Die SP betonte, dass es keinen einzigen Grund gäbe, der für den Landabtausch sprechen würde. Das Projekt sei ein Beispiel für die classe politique, welche das Gespür für die Bevölkerung verloren habe.
Die SVP-Fraktion lehnt das Geschäft ebenso ab. Die Interessen der Stadt Zug seien nicht gewahrt.
Die FDP-Fraktion dankte dem Stadtrat, dass der Rat einen Entscheid fällen kann. Das Projekt wirke sehr durch die rosarote Brille geplant.
Die GLP-Fraktion fand den Landsgmeindeplatz unbezahlbar und schloss sich den Vorredner an.
Die CSP-ALG schloss sich ebenso an und lehnte den Vorvertrag ab. Die Fraktion konnte aber nachvollziehen, dass es im heutigen Saal für den Kantonsrat eng und unkomfortabel sei.
Ergebnis: Der Antrag des Stadtrats wurde im Stimmenverhältnis 0:35 Stimmen abgelehnt. Das Geschäft wird damit von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Reglement über das Dienstverhältnis, die Besoldung und die berufliche Vorsorge des Stadtrates von Zug (Stadtratsreglement); Teilrevision, Einführung Vollamt, 1. Lesung
Die Stadtratsgehälter stehen seit 1. Januar 2006 bei 151'684 Franken bzw. Stand Index 2025 bei 166'770 Franken p.a. still. Das Büro des Grossen Gemeinderates erarbeitete mit Unterstützung der Stadtverwaltung eine Vorlage zwecks Anpassung des Stadtratsreglements. Hauptrevisionspunkte dieser Vorlage waren einerseits der Wechsel des Beschäftigungsstatus vom Hauptamt zum Vollamt und anderseits eine Erhöhung der ordentlichen Stadtratsbesoldung auf 190'000 Franken pro Jahr.
Die GPK stimmt der Vorlage mit 6:0 Stimmen zu.
Der Stadtrat verlässt vorgängig seinen Platz und trat somit in Ausstand.
Die Mitte-Fraktion befand, dass der Stadtrat viel Verantwortung trage. Die Entschädigung sei hoch, aber zu verantworten. Sie werde mehrheitlich die Teilrevision des Reglements und die Anträge der GKP unterstützen.
Die SVP-Fraktion bedankte sich für die sorgfältige Aufarbeitung. Der Stadtrat leiste viel und soll entsprechend entschädigt werden, da die Bruttoentschädigung im Vergleich zu anderen Städten eher niedrig sei. Es stelle sich jedoch die Frage, ob die angegebene Wochenbelastung eines Stadtrates von ca. 70 Stunden nicht ein Nebenamt per se ausschliesse – im Übrigen, stimme die angegebene Stundenzahl? Sie möchte eine Möglichkeit einer Pensenreduktion von 100 % auf 80 % mit entsprechender Lohneinbusse im Reglement wissen. Sie begrüsste jedoch die Einschränkung von Nebenämtern. Die Fraktion unterstützte in weiten Teilen die GPK-Anträge und sei mit dem neuen Reglement einverstanden.
Die SP-Fraktion bedankte sich bei allen Beteiligten und auch beim Stadtrat für die tägliche Arbeit. Der Fraktion sei es klar, dass es beim Stadtrat bereits jetzt um eine 100 % Anstellung handle. Ein Wechsel zum Vollamt bedeute auch eine entsprechende Lohnerhöhung. Sie stimmte dem Reglement und den Anträgen der GPK zu.
Die GLP-Fraktion schloss sich den Vorrednerinnen an und sprach sich klar für das neue Reglement aus. Die Anpassung sei schon längt überfällig. Die Anträge der GPK konnte sie jedoch nicht vollumfänglich unterstützen.
Die FDP-Fraktion begrüsste die Einführung des Vollamt und unterstützte nebst dem neuen Reglement auch die Anträge der GPK. Eine Pensenreduktion auf 80% sei sinnvoll. Sie lehnte jedoch den Antrag der SVP ab. Die Regelung eines Nebenamtes sei für sie nicht abschliessend geklärt.
Die Fraktion der ALG-CSP bedankte sich beim Stadtrat für den grossen Einsatz. Er sei an der Zeit, das Vollamt einzuführen. Auch sie begrüsste die Möglichkeit der Pensenreduktion um 20 %. Die Anträge der GPK unterstütze sie mit leichten Anpassungen und werde sich bei der Detailbesprechung nochmals äussern.
Ergebnis: Die Vorlage wurde in 1. Lesung beraten.
§ 2 Abs. 2: Antrag, dass das Büro GGR anstatt der GGR zuständig ist und welches dem GGR dann Bericht erstattet (Antrag wurde 21:13 abgelehnt, die GPK-Version bleibt bestehen).
Zusatzantrag von Manuela Leemann, dass bereits vor der Stadtratskandidatur eine verbindliche Antwort abgeholt werden kann, ob eine nebenberufliche Erwerbstätigkeit erlaubt ist oder nicht. Über diese Frage wurde im Grundsatz abgestimmt. (Antrag wird mit 19:15 Stimmen angenommen). Juristische Ausformulierung auf nächste Sitzung.
Antrag SVP-Fraktion auf neuen § 2 Abs. 3, dass ein Kantonsratsmandat zwingend zu einer Reduktion führt (wird juristisch noch überarbeitet). Grundsatzabstimmung, ob der Antrag weiterverfolgt werden soll oder nicht (Antrag wird 17:15 Stimmen abgelehnt).
§ 3 Abs. 2: Antrag Johannes Hegglin (Änderung Abs. 2 und Streichung Abs. 3 [Bewilligung Familienbetrieb, Bewilligung durch Büro GGR]), Antrag wurde im Stimmenverhältnis 21:14 Stimmen abgelehnt).
§ 3 Abs. 4 (neu): Eine allfällige Kandidatin kann bereits vor einer Stadtratskandidatur die Meinung abholen (Abstimmung: 18:15 Stimmen abgelehnt), bleibt so (steht allenfalls in Divergenz zu § 2 Abs. 2 - muss geprüft werden.
Zum Beschlussentwurf gab es keine Veränderungen.
Nicht behandelte Geschäfte aus der letzten Sitzung
Interpellation der SP-Fraktion betreffend «Wird die Psychomotorik bei der aktuellen Schulplanung vergessen?»
Die SP-Fraktion wollte vom Stadtrat unter anderem wissen, wo Psychomotorik angeboten wird und wie lang die Wartelisten sind.
Wie der Stadtrat in seiner Antwort festhält, ist die Psychomotoriktherapie ein wesentlicher Bestandteil des schulischen Förderangebots der Stadt Zug. Sie unterstützt Kinder mit motorischen und entwicklungsbedingten Herausforderungen und trägt zur ganzheitlichen Förderung der Schülerinnen und Schüler bei. Die Antworten des Stadtrates: Link
Die SP-Fraktion fand, dass die Warteliste von 8 bis 12 Monaten nicht akzeptabel sei. Dies sei für Kinder und Eltern belastend. Die Stadt Zug halte sich nur an die minimalen Anforderungen des Kantons und forderte einen Plan, für einen Ausbau des Therapieplans.
Die FDP-Fraktion nahm die Antworten des Stadtrats positiv zu Kenntnis. Mahnte aber, dass bei einem Angebotsausbau auch die Nachfrage steigen werde. Die Plätze müssen gezielt zugewiesen werden.
Die ALG-CSP-Fraktion forderte den Stadtrat auf, das Angebot auszubauen und nicht nur das Minimum anzubieten. Es solle auch bei den Standorten über die Bücher gegangen werden.
Die SVP-Fraktion fand, dass die benötigten Plätze wegfallen würden, würde die Schulen selbst wieder mehr die motorischen oder sozial-emotionalen Fähigkeiten der Kinder aufbauen.
Die Mitte-Fraktion fragte sich, ob wirklich alle Zuweisungen nötig seien. Die Lehrpersonen sollen mehr präventive Massnahmen im Unterricht umsetzen. Nur falls diese Präventionsmassnahmen nicht zur Minderung der Warteliste beitragen, dürfe das Angebot ausgebaut werden.
Ergebnis: Die Antwort des Stadtrates wurde zur Kenntnis genommen. Die Interpellation kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Interpellation der SVP-Fraktion betreffend «Geissen aufgeschlitzt» – was kommt als nächstes?
Die Interpellantin wollte vom Stadtrat unter anderem wissen, welche Sofortmassnahmen die Stadt Zug ergriffen hat.
Der Stadtrat und die zuständigen Verwaltungsabteilungen der Stadt Zug setzen sich nach ihren Möglichkeiten für einen geordneten Flüchtlingsbetrieb sowie eine hohe Sicherheit in der Stadt ein. Das Asylwesen liegt jedoch nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zug. Es wird betont, dass Straftaten niemals vollständig verhindert werden können, aber jeder verhinderte Vorfall den Aufwand aller beteiligten Stellen rechtfertigt. Der Stadtrat wird die Situation weiterhin beobachten und sich dafür einsetzen, dass Sicherheit, Ruhe und Ordnung in der Stadt für die gesamte Bevölkerung und auch für die Geflüchteten gewährleistet bleiben. Die Antworten des Stadtrates: Link.
Die SVP-Fraktion bedankte sich beim Stadtrat für die Beantwortung der Interpellation. Für die Fraktion stehe die Sicherheit in der Stadt Zug an vorderster Stelle und diese soll durch Sicherheitsassistenten in der Stadt Zug gewährleistet werden. Es müsse geschaut werden, dass keine zusätzlichen Asylplätze dem Kanton zur Verfügung gestellt werden. Die anderen Gemeinden sollen ebenfalls Verantwortung übernehmen.
Die FDP-Fraktion bedankte sich bei der SVP für die Interpellation und beim Stadtrat für die Beantwortung. Asylsuchende, welche sich nicht an die Regeln halten, sollen sich verantworten müssen. Ein Ausbau von Einsatzstunden bei den Sicherheitsassistenten wäre jedoch nicht nötig, eine Anlaufstelle für Meldungen jedoch wünschenswert.
Die SP-Fraktion befand, dass sich die Stadt Zug für die Sicherheit ihrer Bevölkerung und auch für Prävention einsetze, damit Asylsuchende integriert und beschäftigt werden könnten.
Die GLP-Fraktion meinte, dass trotz der vergangenen Zeit, das schlechte Gefühl nach wie vor bestehe und Pauschalverurteilungen gefällt würden. Jedoch dürften zwei Einzeltäter nicht für eine ganze Bevölkerungsgruppe stehen. Asylsuchende sollen sinnvoll in die Gesellschaft integriert und durch Integration ein harmonisches Miteinander geschaffen werden.
Die Fraktion ALG-CSP meinte, dass der Vorfall eine schlimme Sache und die Bevölkerung verstört war. Nichtsdestotrotz soll dieser Vorfall richtig eingeordnet werden. Eine Pauschalverurteilung aller Asylsuchenden gehe nicht. Der Kanton Zug/Zuger Polizei habe richtig gehandelt und die Täter umplatziert. Die Antworten des Stadtrates haben der Fraktion einen interessanten Einblick in das Schaffen des Departements SUS gegeben.
Stellvertretend für den Stadtrat erwähnte Barbara Gysel, dass die Stadt Zug rund 2500 Asylsuchenden beherberge und nur sehr wenige Probleme verursachen. Sie setze sich dafür ein, dass alle Gemeinden auf ihre Sollzahlen kommen.
Ergebnis: Die Antwort des Stadtrates wurde zur Kenntnis genommen. Die Interpellation kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Parlamentarische Vorstösse
Motion M. Leemann (Die Mitte), J. Hegglin (CSP), M. Amato Mengis, (SP), St. W. Huber (GLP), «Es ist Zeit, Fazit zu ziehen – Inklusionscheck und Massnahmenplan für eine hindernisfreiere Stadt Zug»
Die Motion verlangte vom Stadtrat einen Inklusionscheck und Handlungsempfehlungen.
Der Stadtrat anerkennt die Bedeutung einer systematischen Standortbestimmung in Bezug auf die Barrierefreiheit und die gesellschaftliche Inklusion. Im Hinblick auf Barrierefreiheit hat die Stadt Zug bereits in verschiedenen Bereichen Fortschritte erzielt. Der Stadtrat sieht vor, Sensability mit der Vergabe eines Inklusions-Checks zu beauftragen. Der Start des Programmes könnte für den Herbst 2025 geplant werden. Die interdepartementale Arbeitsgruppe «Barrierefreie Mobilität» wird die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen prüfen und dem Stadtrat konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von Massnahmen unterbreiten. Der Bericht des Stadtrates im Detail unter Ratsinformationssystem.
Die Mitte-Fraktionen dankte dem Stadtrat, weil die Anliegen der Interpellation ernst genommen wurden und unterstützte die Erheblicherklärung.
Die SP-Fraktion begrüsste die angekündigten Schritte, dies zeige, dass die Anliegen ernst genommen werden. Die Fraktion sei gespannt auf die Umsetzung, denn die eigentliche Herausforderung liege nicht in der Erkenntnis, sondern in der Praxis.
Die CSP-ALG-Fraktion sei gespannt auf die Umsetzung.
Die FDP-Fraktion schloss sich den Vorrednerinnen an.
Die SVP-Fraktion erinnerte daran, dass die Verwaltung schon einiges getan habe. Die Fraktion sei gespannt, was der Inklusionscheck für eine Kostenfolge habe.
Die GLP-Fraktion fragte nach einem Zeitplan für die Umsetzung und schloss sind ansonsten den Vorredner an.
Ergebnis: Die Antwort des Stadtrates wurde zur Kenntnis genommen. Die Motion wurde als erheblich erklärt.
Die nachfolgenden Traktanden wurden auf die nächste Sitzung verschoben.