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Verbesserungen der Parkplatzsituation in Wohnquartieren und der Veloinfrastruktur in der Altstadt

8. Mai 2025

Der Stadtrat hat eine Teilrevision der Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung beschlossen. Sie ist per 1. Mai 2025 in Kraft getreten. Mit der Anpassung reagiert der Stadtrat auf konkrete Anliegen aus einzelnen Wohnquartieren und setzt ein Zeichen für mehr Lebensqualität in der Stadt.

Neu kann die zeitliche Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze in Wohnquartieren auch auf Samstage, Sonn- und Feiertage ausgeweitet werden. Bislang galt sie nur von Montag bis Freitag von 07.00 bis 19.00 Uhr. «Mit der Revision reagieren wir auf konkrete Rückmeldungen zum Freizeitverkehr aus der Bevölkerung. Durch eine angepasste zeitliche Steuerung wollen wir die Wohnquartiere bei ausgewiesenem Bedarf von der Parkierung durch Besucherinnen und Besuchern von nahegelegenen Freizeit- und Sportanlagen entlasten», kommentiert Stadträtin Barbara Gysel, Vorsteherin Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit, den Schritt.

Bessere Steuerung des Parkierungsangebots

Für Inhaberinnen und Inhaber von Anwohnerparkkarten oder für Besucherinnen und Besucher der Quartiere stehen oft kaum mehr genügend Parkierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Wenn regelmässig für weniger als 50 Prozent der ausgegebenen Anwohnerparkkarten Parkplätze verfügbar sind, kann der Stadtrat nun rasch und gezielt eingreifen. «Gut organisierte Parkierungsmöglichkeiten entlasten die Wohnquartiere vom Freizeitverkehr und fördern ein rücksichtsvolles Miteinander», fasst Stadträtin Barbara Gysel zusammen.

Neue Veloabstellplätze für die Altstadt

Auch für die Altstadt schafft die Stadt Zug Verbesserungen: Im Parkhaus Frauensteinmatt entstehen geschützte, mietbare Abstellplätze für Velos und E-Bikes. Damit reagiert der Stadtrat auf das Bedürfnis vieler Altstadtbewohnender, ihre hochwertigen Fahrräder sicher und wettergeschützt einstellen zu können – besonders, wenn in den engen Gebäuden kein Platz dafür vorhanden ist.

Keine Änderungen bei Parkgebühren

Die Tarife für kostenpflichtige Parkplätze bleiben unverändert und sind von der Revision nicht betroffen.