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Public Viewing während der Fussballeuropameisterschaften in Gartenrestaurants möglich

16. Juni 2025

Anlässlich der Fussball-Europameisterschaft der Frauen erlaubt die Stadt Zug das temporäre Aufstellen von Bildschirmen mit Ton in bestehenden Gartenwirtschaften.

Vom 2. bis 27. Juli 2025 findet die UEFA Women’s EURO 2025 in acht Schweizer Städten statt. In dieser Zeit dürfen bewilligte Gastgewerbebetriebe in der Stadt Zug in ihren bestehenden Gartenrestaurants Fernseher oder Projektionsgeräte mit Tonwiedergabe aufstellen, um die Spiele live zu übertragen.

Die Stadt Zug ermöglicht diese Ausnahmeregelung basierend auf den positiven Erfahrungen früherer Fussball-Europa- und Weltmeisterschaften, bei denen sich die Betriebe zuverlässig an die Auflagen hielten und die Bevölkerung das Angebot rege nutzte.

Die Bewilligung gilt ausschliesslich für Geräte mit einer Bildschirmdiagonale von unter drei Metern. Diese dürfen nur innerhalb des bestehenden Aussenbereichs installiert werden. Zusätzliche bauliche Massnahmen wie Zelte, Teppiche oder Überdachungen sind nicht erlaubt. Auch eine Erweiterung der Gartenwirtschaft ist ausgeschlossen.

Zudem gilt:

  • Es dürfen nur Live-Spiele der UEFA Women’s EURO 2025 gezeigt werden.
  • Die Geräte sind spätestens 15 Minuten nach Spielende auszuschalten.
  • Die offiziellen Öffnungszeiten gemäss Bau- oder Gastgewerbebewilligung bleiben bestehen.
  • Auf die Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen – insbesondere hinsichtlich der Lautstärke während der Nachtruhe.

Die Stadt Zug unterstützt mit dieser Massnahme ein friedliches und gemeinschaftliches Fussballerlebnis im öffentlichen Raum – auch bei der Fussball-Europameisterschaft der Frauen.