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Inkrafttreten des kommunalen Richtplans Stadt Zug

18. Juni 2025

Der kommunale Richtplan wurde am 14. Januar 2025 vom Stadtrat festgesetzt und von der Baudirektion am 31. März 2025 mit Auflagen genehmigt. In der Zwischenzeit wurden die Dokumente per 26. Mai 2025 bereinigt und sind rechtskräftig.

Basierend auf den städtischen Strategien «Räumliche Gesamtstrategie Zug 2040» und dem «Konzept Mobilität und Freiraum» wurde der kommunale Richtplan erarbeitet. Dieser ist das strategische Instrument des Stadtrates und bildet die Grundlage für nachgelagerte Planungen wie Raumsicherungen, Strassenbauprojekte oder (Sonder-) Nutzungspläne.

Der Stadtrat hat den kommunalen Richtplan am 19. September 2023 zuhanden der kantonalen Vorprüfung und der öffentlichen Auflage verabschiedet und diesen am 22. November 2023 an einer öffentlichen Informationsveranstaltung präsentiert. Während der öffentlichen Auflage vom 20. Oktober bis am 20. Dezember 2023 sind mehr als 3'500 Mitwirkungsbeiträge eingegangen. Basierend auf den Mitwirkungsbeiträgen und der kantonalen Vorprüfung wurde der kommunale Richtplan überarbeitet und am 14. Januar 2025 vom Stadtrat festgesetzt. Die Baudirektion hat am 31. März 2025 den Richtplan mit vier untergeordneten Auflagen genehmigt.

Mittlerweile wurden die Dokumente per 26. Mai 2025 bereinigt und der kommunale Richtplan der Stadt Zug ist rechtskräftig.

Die überarbeiteten Unterlagen sind unter www.baudepartement-stadtzug.ch als PDF oder unter https://richtplan.stadtzug.ch/ als WebGIS verfügbar.

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