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Publikationen von Baugesuchen im Dezember 2025
Publikationen von Baugesuchen während der Weihnachtszeit führen häufig dazu, dass Betroffene von ihren Einsprachemöglichkeiten nicht – oder nur unter erschwerten Bedingungen – Gebrauch machen können.
Im Dezember 2025 gilt daher folgende Regelung:
Am Donnerstag, 18. und Donnerstag, 25. Dezember 2025 werden keine Baugesuche im Amtsblatt publiziert.
Die letzte Möglichkeit zur Publikation von vollständig eingereichten Baugesuchen für das Jahr 2025 sind die Ausgaben des Amtsblatts Nr. 49 und 50 vom 4. Dezember beziehungsweise 11. Dezember 2025 (2. Publikation). Für diese Publikationen sind die Baugesuche bis spätestens Donnerstag, 27. November 2025, 17.00 Uhr, dem Baudepartement Stadt Zug, Stadthaus, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.
Nach dem 27. November 2025 eingereichte Baugesuche werden erst im Amtsblatt Nr. 1/2026 vom 8. Januar 2026 publiziert.
Für die Publikation vom 8. Januar 2026 sind die Baugesuche bis spätestens Freitag, 12. Dezember 2025, dem Baudepartement Stadt Zug, Stadthaus, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.
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