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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
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08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) vom 21. Oktober 2025
Vereidigung der Ratsmitglieder
An der Sitzung wurde Claudio Passafaro (Die Mitte) vereidigt.
Kommissionsbestellungen / Wahl des Büros
Ersatzwahl der Vizepräsidentin des GGR für die zurückgetretene Manuela Leemann (Die Mitte): Gewählt wurde als Vizepräsidentin mit 32 von 34 Stimmen Beatrice Emmenegger (Die Mitte).
Überweisung parlamentarische Vorstösse
Motion der FDP-Fraktion betreffend «Erarbeitung einer Immobilienstrategie der Stadt Zug»
Die FDP-Fraktion bittet den Stadtrat, eine neue Immobilienstrategie zu erarbeiten und dem Grossen Gemeinderat vorzulegen.
Ergebnis: Die Motion wurde an den Stadtrat überwiesen.
Motion der SVP-Fraktion betreffend «Personelle Zusammensetzung Wirtschaftsmonitoring»
Die SVP-Fraktion will den Stadtrat damit beauftragen, ein ausgewogen zusammengesetztes Gremium zu bilden, das für das Wirtschaftsmonitoring in den Jahren 2026–2032 verantwortlich ist. Die Mitglieder dieses Gremiums sollen nicht ausschliesslich aus der Stadtverwaltung stammen, sondern auch Vertreter aus der Wissenschaft sowie prioritär Anlageexperten mit institutioneller Erfahrung aus dem Grossen Gemeinderat umfassen. Im Zentrum des Monitorings stehen die makroökonomischen Entwicklungen und deren Einfluss auf die Finanzstrategie sowie auf das Anlage- und Verwaltungsvermögen der Stadt Zug. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in die Umsetzung der Finanzstrategie sowie, sofern angezeigt, in die jährliche Berichterstattung durch den Finanzvorsteher einfliessen.
Ergebnis: Der Antrag auf Nichtüberweisung wurde abgelehnt. Dem Antrag auf Umwandlung in ein Postulat wurde zugestimmt.
Postulat der FDP-Fraktion betreffend «Förderung von Klein(st)wohnungen zur Freispielung von Wohnraum für mittelständische Personen in der Stadt Zug»
Der Stadtrat soll damit beauftragt werden, mögliche Standorte, geeignete Bauträger (Genossenschaften/Private/Korporation) sowie Finanzierungs- und Realisierungsmodelle zur Erstellung von Klein(st)wohnungen (Ein- und/oder Zweizimmerwohnungen, Studios, Clusterwohnungen oder vergleichbare Wohneinheiten) zu prüfen und ein Konzept zu erstellen. Dabei soll insbesondere auch auf eine zweckmässige und effiziente bauliche Umsetzung (z.B. modulare Bauweise) geachtet und eine hohe Anzahl von Klein(st)wohnungen erstellt werden.
Ergebnis: Das Postulat wurde an den Stadtrat überwiesen.
Politische Sachgeschäfte
Motion E. Ambühl Tarnowski (SP) und Mitunterzeichner betreffend «Veränderte Gesamtsituation – Überprüfung der Erweiterung Schulanlage Guthirt»
Die Motionärinnen und Motionäre forderten, die bisherige Planung der Erweiterung der Schulanlage Guthirt zu stoppen und aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen eine neue Gesamtbeurteilung vorzunehmen mit dem Ziel, die heutigen Freiflächen der Schulanlage möglichst zu erhalten.
Der Stadtrat empfahl dem Grossen Gemeinderat die Weiterbearbeitung des Erweiterungsprojekts gemäss GGR-Beschluss vom 26. März 2024 betreffend des Wettbewerbs- und Projektierungskredits. Die ausführlichen Antworten des Stadtrates sind im Ratsinformationssystem zu finden.
Aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplans «Obstverband» ist eine Bebauung der westlichen Parzellenfläche der Schulanlage Guthirt ausgeschlossen. Mit einem Ersatz der Bestandesbauten aus den 1950er Jahren könnte der Aussenraum nicht vergrössert werden. Eine Erweiterung im nördlichen Teil der Schulanlage wäre nur dann möglich, wenn die Neubauten aus dem Jahr 2008 zur Disposition gestellt würden. Die aus dem Schutz entlassenen Bestandesbauten erfüllen die räumlichen Bedürfnisse der Schule und des Kindertreffs SPE. Der bauliche Zustand ist intakt und spricht nicht gegen eine Sanierung. Mit der überarbeiteten Planung des Aussenraums nach dem Quartierworkshop vom 25. Januar 2025 können die Anliegen des Quartiers praktisch vollumfänglich abgedeckt werden. Mit der geplanten Erweiterung werden die Anforderungen von Schule und Betreuung erfüllt und die dringend notwendigen zusätzlichen Raumkapazitäten rechtzeitig geschaffen.
Die Optionen B und C bieten gegenüber Option A keinen Mehrnutzen und können den zusätzlichen von der Motion geforderten Aussenraum nicht erbringen. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass er mit seinem Antrag den Anliegen der Motionärinnen und Motionäre nicht oder nur teilweise entspricht. Der Stadtrat verschliesst sich nicht grundsätzlich gegenüber weiteren Optionen, erachtet es aber als seine Pflicht, zur Fortsetzung der bisherigen Planung zu raten, wenn nicht absolut zwingende Gründe dagegensprechen.
Ergebnis: Der Antrag auf Erheblicherklärung wurde abgelehnt. Die Motion wurde damit als nicht erheblich erklärt und kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Reglement über das Dienstverhältnis, die Besoldung und die berufliche Vorsorge des Stadtrates von Zug (Stadtratsreglement); Teilrevision, Einführung Vollamt, 2. Lesung
An seiner Sitzung vom 29. April 2025 hat der Grosse Gemeinderat die Änderung des Stadtratsreglements in 1. Lesung verabschiedet. Dabei hat er sämtlichen von der Geschäftspüfungskommission vorgeschlagenen Änderungen gegenüber der Fassung des Büros GGR zugestimmt. Als einziger Änderungsantrag aus der Ratsmitte war derjenige von Gemeinderätin Manuela Leemann angenommen worden. Gegenstand dieses Antrags war eine Ergänzung von § 2 durch einen neuen Absatz 3 mit folgendem Wortlaut: «Eine allfällige Kandidatin oder ein allfälliger Kandidat kann bereits vor einer Kandidatur eine verbindliche Vorabklärung hinsichtlich der Vereinbarkeit der geplanten nebenberuflichen Erwerbstätigkeit mit dem Stadtratsmandat einholen.» Ziel dieser Ergänzung ist es, Personen, die sich eine Kandidatur für den Stadtrat überlegen, bereits im Vorfeld der Wahl Gewissheit zu verschaffen, ob sie im Fall einer Wahl die geplante nebenberufliche Erwerbstätigkeit ausüben darf oder nicht. Der Rat hat diesen Antrag im Grundsatz gutgeheissen, gleichzeitig aber das Büro GGR damit beauftragt, die Formulierung der ergänzenden Bestimmung zu überprüfen und für die 2. Lesung allenfalls eine modifizierte Fassung von § 2 Abs. 3 (neu) vorzuschlagen.
Die Vorlage im Einzelnen: Ratsinformationssystem
Ergebnis: Eine neuer § 2 Abs. 3 wird gutgeheissen (vorgängige Entscheidung hinsichtlich einer nebenberuflichen Tätigkeit durch die GPK).
Ein neuer § 2a wird abgelehnt (Pensums- und Lohnreduktion bei gleichzeitig ausgeübtem KR-Mandat).
Ein neuer § 3 Abs. 2 wird gutgeheissen (Bewilligung einer nebenberuflichen Tätigkeit durch den GGR, Neudefinition eines «Familienbetriebs»).
Ein neuer § 11 wird gutgeheissen (Übergangsbestimmung bezgl. Bewilligungspflicht für nebenberufliche Tätigkeit).
In der Schlussabstimmung wurde dem Reglement zugestimmt.
Kenntnisnahme Bericht Metrum Potenzialanalyse Museumslandschaft Zug
Im Bericht und Antrag des Stadtrates Nr. 2822 vom 20. Juni 2023 zur Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit der Zuger Stiftung für das Kunsthaus Zug für die Jahre 2024 bis 2027 wurde eine Potenzialanalyse zum Kunsthaus Zug und zur Museumslandschaft Zug verlangt. Diese Analyse liegt nun in Form von zwei ausführlichen Abschlussberichten vor. Ziel war es, das Potenzial der Museumslandschaft Zug sowie das des Kunsthauses hinsichtlich seiner Positionierung, Organisation, Wirkung (Output) und Ressourcen (Input) zu evaluieren und zukunftsfähige Handlungsempfehlungen abzuleiten. Des Weiteren sollten zentrale Fragen zur Weiterentwicklung des Kunsthauses, insbesondere im Hinblick auf den geplanten Erweiterungsbau, die künftigen Organisations- und Betriebsstruktur sowie das Betriebskonzept untersucht und eine fundierte Grundlage für die politische Entscheidungsfindung geschaffen werden. Die beiden Analysen wurden in gemeinsamer Auftraggeberschaft von Stadt und Kanton Zug durch die Metrum Managementberatung GmbH München durchgeführt.
Die Analyse der Managementberatung Metrum GmbH gliederte den Prozess in drei Module: von einer umfassenden Ausgangsanalyse über die Entwicklung fundierter Thesen bis hin zur Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen. Durch die breite Einbindung von Museumsvertretenden, Kulturinstitutionen, externen Anspruchsgruppen sowie der interessierten Öffentlichkeit konnte ein vielschichtiges Bild der Museumslandschaft in Zug gewonnen werden. Die daraus abgeleiteten Handlungsfelder und Empfehlungen bilden nun die Grundlage für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung und Vernetzung der Museen im Kanton Zug. Der Schlussbericht der Firma Metrum zeigt auf, dass die Idee einer vernetzten Museumslandschaft neue Chancen und einen klaren Mehrwert für Stadt und Kanton Zug bietet. Durch institutionalisierte Zusammenarbeit über thematische Ausrichtungen hinaus, gemeinsame Sichtbarkeit und die gezielte Nutzung bestehender Stärkenkann Zug zum Vorbild für andere Regionen werden – als kompakter, innovativer Kulturstandort mit überregionaler Ausstrahlung. Dadurch werden Ziele in der Kulturstrategie Zug 2022–2030 erfolgreich gestärkt. Allgemeine Zukunftsthemen wie bspw. Digitalität, Nachhaltigkeit und kulturelle Teilhabe sind zentrale Themen, die über das Tagesgeschäft der Häuser hinausgehen; über Museen Zug können sie gemeinsam bearbeitet werden. Durch gemeinsame Kommunikation, abgestimmte Öffnungszeiten und ein einheitliches Ticketing entsteht ein klar erkennbares Profil. Gleichzeitig profitieren die Museen von effizienterem Ressourceneinsatz, etwa beim Einsatz von Technik, Lagerflächen oder digitaler Infrastrukturen. Neue Vermittlungsformen, digitale Tools und gemeinsame Formate fördern Innovation und machen das Angebot zukunftsfähig. Nicht zuletzt entstehen neue Orte der Begegnung, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und zur Lebensqualität in Stadt und Kanton beitragen.
Auf der Grundlage dieses Berichts und in Abstimmung mit Stadt und Kanton sowie den Museen Zug werden konkrete Massnahmen priorisiert und schrittweise zur Umsetzung gebracht. Allfällige Kosten sind in künftigen Gesuchen mit entsprechendem Umsetzungskonzept, Zeit- und Ressourcenplanung vom Verein Zuger Museen zu beantragen und werden dem Stadtrat respektive dem Grossen Gemeinderat zu gegebener Zeit vorgelegt.
Der detaillierte Bericht ist im Ratsinformationssystem zu finden.
Ergebnis: Der Bericht des Stadtrates zur Metrum-Potenzialanalyse Museumslandschaft Zug wurde zur Kenntnis genommen.
Kenntnisnahme Bericht Metrum Potenzialanalyse des Kunsthaus Zug
Die Potenzialanalyse der Metrum Managementberatung GmbH verfolgte das Ziel, das Kunsthaus Zug umfassend zu analysieren, seine Stärken und Herausforderungen systematisch zu erfassen und daraus konkrete Empfehlungen für seine zukünftige Entwicklung abzuleiten. Der Bericht identifiziert klaren strukturellen Handlungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung der operativen Strukturen, der internen Organisation und Führungskultur. Gleichzeitig unterstreicht er das erhebliche kulturelle Potenzial des Kunsthauses Zug. Besonders hervorgehoben wird die hochkarätige Sammlung, die sich neben der Wiener Moderne auch auf den Schweizer Surrealismus und den Fantastischen Realismus erstreckt. Mit rund 10'000 Exponaten, von denen rund 93% im Eigentum der Kunstgesellschaft sind, verfügt das Kunsthaus über ein bedeutendes künstlerisches Profil. Metrum betont zudem die starke nationale und internationale Vernetzung mit Kunstschaffenden, Museen, Wissenschaft und Verlagen. Im Ausstellungsbereich erkennt Metrum noch Entwicklungspotenzial, insbesondere in Bezug auf die Generierung von Drittmitteln und Sponsorings.
Die Potenzialanalyse bildet die Grundlage für den weiteren politischen Prozess. Die Stadt wird den Bericht zunächst der Geschäftsprüfungskommission (GPK) sowie dem Grossen Gemeinderat unterbreiten. Anschliessend werden Stadt und Kanton die Ergebnisse gemeinsam mit dem Verein Kunstgesellschaft Zug und der Stiftung der Freunde des Kunsthauses Zug auswerten. Die Empfehlungen des Berichts sind nun systematisch aufzugreifen und umzusetzen. Dabei liegt die Führungsverantwortung bei der Kunstgesellschaft Zug und der Stiftung der Freunde des Kunsthauses, in enger Zusammenarbeit mit Kanton und Stadt Zug. Der Vorstand der Kunstgesellschaft mit der Stiftung der Freunde des Kunsthauses muss hier die Führung mit Unterstützung von Kanton und Stadt übernehmen. Vorgesehen ist, dass sich die Kunstgesellschaft im Rahmen einer Organisationsentwicklung durch Metrum begleiten lässt, um die im Bericht gewonnenen Erkenntnisse praktisch vor Ort umzusetzen. Dafür wird ein Kostenrahmen von rund 120'000 Franken veranschlagt, welcher im Verhältnis 2/3 (Kanton) zu 1/3 (Stadt) getragen werden soll. Erste Empfehlungen sollen in eine einjährige Übergangs-Leistungsvereinbarung der Stadt für das Jahr 2027 einfliessen. Ab 2027 wird die Leistungsvereinbarung wieder gemeinsam mit dem Kanton für eine neue vierjährige Periode ausgehandelt. Die nun vorliegende Analyse dient dabei als zentrales Referenzdokument.
Der detaillierte Bericht des Stadtrates ist im Ratsinformationssystem zu finden.
Ergebnis: Der Bericht des Stadtrates zur Metrum-Potenzialanalyse des Kunsthauses Zug wurde zur Kenntnis genommen.
Nichtbehandelte Geschäfte aus der letzten Sitzung
Postulat (Motion) der FDP-Fraktion vom 1. Dezember 2023 betreffend «Stadtweites Konzept zu Tempo 30er Zonen»
Das Postulat verlangte vom Stadtrat eine Übersicht über die Tempo-30-Zonen, die geplanten Zonen sowie den Zeitplan und den Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision.
Die ausführliche Antwort des Stadtrates ist im Ratsinformationssystem ersichtlich.
Ergebnis: Der Antrag auf negative Kenntnisnahme wurde abgelehnt. Der Rat nahm zustimmend Kenntnis von der Postulatsantwort, das Postulat kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Parlamentarische Vorstösse
Postulat der FDP-Fraktion betreffend «Strategie Grossveranstaltungen»; Zwischenbericht
Der Stadtrat ist der Ansicht, dass eine «Strategie Grossveranstaltungen» unter Mitwirkung der betroffenen und interessierten Zielgruppen wie Nachbarschaften, Gewerbe, Tourismus, Veranstaltende, Fachabteilungen der Stadt Zug sowie der breiten Bevölkerung erarbeitet werden muss. Er hat deshalb ein Vorgehenskonzept für die geeignete Konsultation dieser Akteure ausarbeiten lassen sowie Best Practice Beispiele aus anderen Schweizer Städten ausgewertet. Dieses sieht vor, die erwähnten Interessengruppen in unterschiedlichen Formaten einzubeziehen. Zur Erhebung der allgemeinen Stimmung in der Bevölkerung und weiteren Hauptzielgruppen wie Veranstaltenden, Gastronomie und Detailhandel wurde im Frühjahr 2025 auf dem Mitwirkungsportal der Stadt Zug (mitwirken-zug.ch) eine Meinungsumfrage durchgeführt. Nachbarschaften, Veranstalter und Vereine wurden explizit per Mail und Social Media eingeladen, daran teilzunehmen. Entsprechend haben rund 1400 Personen daran teilgenommen. Zur Vorbereitung dieser Umfrage wurden qualitative Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern aller Zielgruppen und interne Workshops mit Vertreterinnen und Vertreter aller Departemente der Stadtverwaltung Zug durchgeführt. Auf der Grundlage der Ergebnisse aller Konsultationen und Expertisen wird nun in den kommenden Monaten eine Strategie ausgearbeitet und diese dem Grossen Gemeinderat im Frühjahr 2026 vorgelegt.
Ergebnis: Die Beantwortung des Postulats wurde zur Kenntnis genommen, das Postulat kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Die restlichen Traktanden wurden auf die nächste GGR-Sitzung verschoben.