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Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) vom 18. November 2025

18. November 2025

Überweisung parlamentarische Vorstösse

Motion der FDP-Fraktion betreffend «Abschaffung der Elternbeiträge für Schullager»

Mit der Motion soll der Stadtrat beauftragt werden, die Elternbeiträge für obligatorische Schullager (z.B. Sport- und Klassenlager) abzuschaffen und die Kosten von jährlich ca. 70'000 Franken künftig vollumfänglich über das Budget der Stadt Zug zu finanzieren.

Ergebnis: Die Motion wurde stillschweigend an den Stadtrat überwiesen.

 

Politische Sachgeschäfte

Stiftung Kellertheater am Burgbach; Jährlich wiederkehrender Beitrag und Subventionsvereinbarung für die Jahre 2026 bis 2027

Die beantragte Erhöhung des städtischen Förderbeitrags von 160'000 Franken auf 220'000 Franken (plus 60'000 Franken) ist notwendig, um die laufenden Kosten, faire Löhne gemäss Branchenstandards (insbesondere im technischen Bereich) sowie die Übergabe und Weiterentwicklung abzudecken. Dabei bezieht sich das aktuelle Gesuch ausschliesslich auf den Zeitraum von zwei Jahren (2026 und 2027) und orientiert sich an einer künftigen Synchronisierung der Subventionsperioden von Stadt und Kanton. Für diesen Zeitraum sind ausserdem Mehreinnahmen von 17'500 Franken pro Jahr durch zusätzliche Sponsoren- und Gönnerbeiträge budgetiert. Für die anschliessende Subventionsperiode von 2028-2031 kann die Situation neu beurteilt werden.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) stimmte dem Geschäft einstimmig zu.

Ergebnis: Nach mehreren Anträgen auf verschiedentliche Reduktionen des Förderbeitrags befürwortete der Rat mit 21:13 Stimmen eine Reduktion auf 200'000 Franken. Die weiteren Ziffern der Vereinbarung wurden stillschweigend beschlossen. In der Schlussabstimmung wurde dem Geschäft mit 27:8 Stimmen zugestimmt.

In Abänderung der Traktandenliste wurde anschliessend das Traktandum «Bebauungsplan Metalli» vorgezogen:

 

Bebauungsplan Metalli, Plan Nr. 7518 mit Umweltverträglichkeitsbericht; 2. Lesung

Der Grosse Gemeinderat hat den Bebauungsplan Metalli am 17. Juni 2025 in 1. Lesung beraten. Die Unterlagen waren von Donnerstag, 26. Juni 2025, bis und mit Freitag, 25. Juli 2025, öffentlich aufgelegt und im Amtsblatt des Kantons Zug am 26. Juni 2025 sowie am 3. Juli 2025 publiziert worden. Da den Bebauungsplanunterlagen ein Umweltverträglichkeitsbericht beilag, war die Auflage je zweimal im Amtsblatt zu publizieren und während 30 Tagen aufzulegen (§7 Abs. 4 EG USG). Während der Auflagefrist waren keine Einwendungen eingegangen. Da die Vorlage auf die 2. Lesung hin keine Änderungen erfahren hat, wurde keine erneute Diskussion in der Bau- und Planungskommission geführt.

Auf die 2. Lesung stellte die SP-Fraktion den Antrag, in den Bestimmungen sei Ziff. 8 Abs. 9 zu streichen. Sie begründete dies damit, dass die Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» fordere, dass mindestens 40% der neu erstellten Wohnflächen preisgünstig sein müssten. Die Mindestbestimmung greife bei neu erstellten Wohnflächen. Mit Abs. 9 würden bestehende Mietwohnungen angerechnet. Das seien nicht neu erstellte Wohnungen. Diese bedeutende Abweichung vom Initiativtext widerspreche den Absichten der Volksinitiative, ausreichend neuen preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Schliesslich gelte es auch immer, das übergeordnete Ziel der Initiative im Auge zu behalten: bis 2040 müssten mindestens 20% aller Wohnungen auf dem Stadtgebiet preisgünstig sein.

Ergebnis: Gemäss Stadtschreiber Beat Werder handelte es sich beim Antrag der SP-Fraktion um einen identischen Antrag, der bereits in der ersten Lesung gestellt wurde. Daher handle es sich nicht um einen neuen Antrag nach § 55a Abs. 2 GSO, der Antrag sei aus der Verhandlung auszuscheiden.

Dazu stellte Richard Rüegg (Die Mitte) einen Ordnungsantrag: Es sei über den Antrag der SP-Fraktion abzustimmen. Dem Ordnungsantrag wurde mit 30:4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Der Antrag der SP-Fraktion wurde in der anschliessenden Abstimmung mit 11:25 Stimmen abgelehnt.

In der Schlussabstimmung wurde dem Geschäft mit 34:1 Stimme bei 1 Enthaltung zugestimmt.

 

Verein Zug Tourismus; Wiederkehrender Beitrag und Erneuerung der Leistungsvereinbarung 2026 bis 2029

Seit 2022 leistet die Stadt Zug einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von 190'000 Franken an den Verein Zug Tourismus. Gemäss der Tourismusstrategie «Zukunft Zug» soll zukünftig ein stärkerer Fokus auf den Freizeittourismus gelegt werden. Dies, um die Hotels am Wochenende stärker auszulasten und zusätzliche Besucher und Kunden für Kultur, Freizeit und Detailhandel zu gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll Zug Tourismus folgende zusätzlichen Aufgaben erhalten:

- Herausgabe einer digitalen Gästekarte (Zug Card)
- Stärkere Zusammenarbeit mit der Detailhandelsvereinigung Pro Zug
- Stärkung der Sichtbarkeit der Zuger Kulturinstitutionen im touristischen Auftritt der Stadt Zug

Die Stadt Zug wird gelegentlich in der nationalen Wahrnehmung auf den wirtschaftlichen Erfolg reduziert. Dies führt dazu, dass die hiesigen Kulturinstitutionen, welche hervorragende kulturelle Leistungen erbringen und auch über professionelle Kommunikationsauftritte verfügen, nicht die Beachtung erhalten, die ihnen gebühren würde. Erstrebenswert wäre eine Beachtung über die Stadt hinaus mit dem Ziel, überregionale Besucher anzuziehen. Um dem Kulturplatz Zug mehr Sichtbarkeit zu geben, soll Zug Tourismus den Auftrag erhalten, diese Kulturinstitutionen und Kulturangebote stärker in das Destinationsmarketing einzubinden. Dadurch wird sich die Auslastung der lokalen Kulturangebote verbessern und die Aussensicht auf die Stadt Zug wird positiv beeinflusst. Zur Finanzierung dieses Auftrags soll der jährliche Beitrag an Zug Tourismus für die Jahre 2026 bis 2029 um 20'000 auf neu 210'000 Franken pro Jahr, gesamthaft also auf 840'000 Franken, erhöht werden. Die Leistungsvereinbarung wird entsprechend angepasst. Ergänzend wird die zu erwartende Teuerung im Budget berücksichtigt.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) stimmte dem Geschäft mit einem Antrag zur Änderung von Ziffer 4 (Teuerungsbereinigung erstmals ab dem Jahr 2027, und nicht 2026) einstimmig zu.

Ergebnis: Dem Antrag der FDP-Fraktion auf Rückweisung des Geschäfts an den Stadtrat aufgrund der faktischen Defizitgarantie in Ziff. 10 der Vereinbarung wurde mit 22:14 Stimmen zugestimmt.

Aus zeitlichen Gründen, bedingt durch das anschliessende GGR-Jahresessen auf Rigi Kulm, wurden die weiteren Traktanden auf die nächste Sitzung verschoben.

Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier: Ratsinformationssystem