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Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) vom 9. Dezember 2025
Überweisung parlamentarischer Vorstösse
Motion der Fraktion ALG-CSP 2025 betreffend «1/10/100 Buspassvergünstigung für Alle».
Vor bald zweieinhalb Jahren wurde eine (in ein Postulat umgewandelte) Motion für einen einjährigen Versuch mit Gratis-ÖV für die Stadtzugerinnen und Stadtzuger an den Stadtrat überwiesen. Der Vorstoss war dafür gedacht, einen Teil des grossen Rechnungsüberschusses aus dem Jahr 2022 (72 Mio. Franken) an die Bevölkerung zurückzugeben und gleichzeitig der städtischen Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Mobilität Schub zu verleihen. Die Frist für die Beantwortung des Postulats ist verstrichen – und die Überschüsse nahmen noch weiter zu. Deshalb stellte die ALG-CSP-Fraktion mit einer «Durchsetzungsmotion» folgende, angepasste Forderungen: Der Stadtrat soll die derzeit nur Schulkindern zustehenden Buspass-Vergünstigungen auf alle Einwohnenden ausdehnen, möglichst so, dass eine Einzelfahrt 1 Franken, ein Monatsabo 10 und ein ZVB-Jahresabo 100 Franken kosten. Der Wohnsitznachweis sei auf der Stadtverwaltung erhältlich oder könne per eZug-App erbracht werden. Wer ein über den Radius des Zuger Pass Plus hinausgehendes Abo besitzt, solle daran einen städtischen Beitrag im Umfang der Buspassvergünstigung erhalten. Der Stadtrat solle beim Kanton und der ZVB darauf hinwirken, dass eine solche oder ähnliche günstige und einfache Tarifstruktur möglichst flächendeckend eingeführt wird.
Ergebnis: Der Antrag auf Nichtüberweisung wurde mit 24:13 Stimmen abgelehnt und so die notwendige 2/3 Mehrheit nicht erreicht. Die Motion wurde damit an den Stadtrat überwiesen.
Politische Sachgeschäfte
Budget 2026 und Finanzplan 2026 bis 2029
Das Budget für das Jahr 2026 weist ein positives Rechnungsergebnis von 23.1 Mio. Franken auf. Dies bei einem Aufwand von 437.8 Mio. Franken und einem Ertrag von 460.9 Mio. Franken. Das Budget 2026 wurde auf der Grundlage der neuen Finanzstrategie 2026–2032 erstellt. Es basiert auf drei übergeordneten Zielen, die ein ausgewogenes und zukunftsorientiertes Finanzhandeln ermöglichen. Erstens wird die Bedeutung gesunder Gemeindefinanzen betont: Die Eigenkapitalquote soll dauerhaft bei mindestens 70 % liegen, um finanzielle Stabilität und Handlungsspielraum zu sichern. Zweitens hält die Stadt Zug an einer attraktiven Steuerbelastung fest. Der Gemeindesteuerfuss wird auf maximal 52 % (bisher 54 %) begrenzt, wobei Stabilität und Verlässlichkeit zentrale Pfeiler der Steuerpolitik bleiben. Drittens rücken die Standortattraktivität und Lebensqualität neu als eigenständiges strategisches Ziel ins Zentrum. Die Stadt Zug will gezielt in Innovation, Bildungsinfrastruktur und die Zusammenarbeit mit Hochschulen investieren, um langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Gleichzeitig soll die hohe Lebensqualität erhalten und weiterentwickelt werden – unter anderem durch eine nachhaltige Wohnraumpolitik, die eine soziale Durchmischung fördert und den Anforderungen eines wachsenden urbanen Raums gerecht wird. Der Stadtrat stellt den Antrag, auf diesen Grundlagen den Steuerfuss bei
52 % festzulegen. Der Überschuss von 23.1 Mio. Franken wird für die Finanzierung der hohen Investitionen und für die Einlagen in die Vorfinanzierung eingesetzt. Die Fiskalerträge werden mit 318.4 Mio. Franken budgetiert. Diese sind wie folgt aufgeteilt: Natürliche Personen 164.2 Mio. Franken, juristische Personen 132.2 Mio. sowie Sondersteuern 22 Mio. Franken. Bekanntlich wurde anlässlich der Steuer- und AHV-Reform (STAF) eine fünfjährige Übergangsregelung für ehemalige Statusgesellschaften geschaffen. Diese wird per Ende 2025 auslaufen, ab 2026 können keine Auflösungen von stillen Reserven (Step-up) mehr vorgenommen werden. Mit diesem Auslaufen der Übergangsbestimmungen für ehemals privilegiert besteuerte Gesellschaften werden diese nun ordentlich besteuert. Die Nettoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen sind aus baulicher und finanzieller Sicht höchst anspruchsvoll. Im Budget 2026 sind dafür 113.3 Mio. Franken vorgesehen, wobei der grösste Teil mit 90.4 Mio. Franken auf das Finanzdepartement und 19.8 Mio. Franken auf das Baudepartement entfallen. Im Budget 2026 und in den Planjahren bis 2029 sind insgesamt CHF 127.5 Mio. Franken für Investitionen in Schulbauten vorgesehen. Der Anstieg bei der Personalplanung (Budget 2025 zu Budget 2026) beträgt 21.73 Pensen. Diese sind wie folgt verteilt: Im Präsidialdepartment sind dies 3.0 Pensen, 3.0 Pensen im Finanzdepartement, 18.23 Pensen im Bildungsdepartement, 1.6 Pensen im Baudepartement sowie 1.9 Pensen im Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit. Die Abteilung Informatik wird per 1. Januar 2026 als eigenes Unternehmen ausgelagert. Die Stadt Zug trägt eine hohe Last für den ZFA von 101.7 Mio. Franken. Dies entspricht einem Betrag von 3'155.50 Franken je Einwohner/in der Stadt Zug, welcher an die Nehmergemeinden überwiesen wird.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem GGR:
- Einkommens- und Vermögenssteuern für natürliche Personen sowie die Reingewinn- und Kapitalsteuern für juristische Personen im Jahr 2026 mit 52 % auf der Basis der kantonalen Einheitsansätze festzulegen,
- dem Budget 2026 mit den GPK-Änderungen zuzustimmen,
- vom Finanzplan 2026 bis 2029 Kenntnis zu nehmen, und
- im Investitionsprogramm 2026 bis 2035 folgende Objekte als nicht gebunden zu definieren:
- Kostenstelle 2224, Objekt Nr. 0211, Hafen Zug, Kippbühne: Ersatz durch Travellift
- Kostenstelle 2225, Objekt Nr. 0266, Röthelberg: Ökonomiegebäude
- Kostenstelle 2225, Objekt Nr. 0268, Artherstrasse 112: Gesamtsanierung, Umnutzung und Anpassung an gesetzliche Vorgaben
Ergebnis:
- Antrag SVP-Fraktion - Pauschale Kürzung um 1% im Departement SUS: Zustimmung 7 Stimmen, Ablehnung 30 Stimmen.
- Antrag der FDP-Fraktion zu Konto 1100/3170.50 (Freier Kredit Stadtrat): Reduktion auf CHF 120’000: Zustimmung 25 Stimmen, Ablehnung 9 Stimmen, Enthaltung 1 Stimme.
- Antrag GPK: Konten 1100/ 3000.10, 3050.10, 3051.10, 3051.10 (Änderung SR-Reglement, SR-Gehälter): Stadtrat übernimmt Antrag der GPK.
- Antrag GPK: 1500/3010.90 (Reallohnerhöhungen Verwaltung), Reduktion Lohnerhöhung des Verwaltungspersonals von 1.5% auf 1%: Zustimmung 25 Stimmen, Ablehnung 10 Stimmen.
- Antrag SP-Fraktion zu Konto 1500/3110.70 (Inklusion): Erhöhung um CHF 100'000 auf CHF 150'000: Zustimmung 13 Stimmen, Ablehnung 23 Stimmen.
- Antrag der FDP-Fraktion zu Kostenstelle 1600, Reduktion um CHF 100’000: Zustimmung 18 Stimmen, Ablehnung 16 Stimmen.
- Antrag der FDP-Fraktion: Konto 1800/3130.16 (Webportal Vereine) Kürzung um CHF 50'000: Zustimmung 18 Stimmen, Ablehnung 17 Stimmen.
- Rückkomensantrag zu Antrag der FDP-Fraktion: Konto 1800/3130.16 (Webportal Vereine) Kürzung um CHF 50'000: Zustimmung 20 Stimmen, Ablehnung 12 Stimmen.
- Antrag der FDP-Fraktion: Konto 1800/3130.16 (Webportal Vereine), Kürzung um CHF 50'000: Zustimmung 19 Stimmen, Ablehnung 16 Stimmen.
- Antrag der FDP-Fraktion: Konto 2200/3132.10 (Beratung und Expertisen), Kürzung um CHF 140'000: Zustimmung 19 Stimmen, Ablehnung 16 Stimmen.
- Antrag der FDP-Fraktion zu Konto 2870/3636.90 (Einmalige Beiträge an Vereine und Institutionen) Kürzung um CHF 150'000: Zustimmung 20 Stimmen, Ablehung 15 Stimmen.
- Antrag ALG/CSP-Fraktion und der SP-Fraktion zu Konto 2870/3638.20 (Hilfeleistung ins Ausland): Erhöhung um CHF 310'000: Zustimmung 11 Stimmen, Ablehung 23 Stimmen, Enthaltung 1 Stimme.
- Antrag der GPK zu Konto 3000/3636.39 (Parents as Teachers), Erhöhung um CHF 30’000: Stadtrat übernimmt Antrag der GPK.
- Antrag der ALG/CSP-Fraktion zu Konto 3000/3636.36 (Jugendarbeit), Erhöhung um CHF 15'000: Zustimmung 11 Stimmen, Ablehnung 21 Stimmen, Enthaltung 3 Stimmen.
- Antrag der GPK zu Konto 3200/4240.50 (Elternbeiträge): Stadtrat übernimmt Antrag der GPK.
- Antrag der GPK zu Konto 3400/4231.10 (Elternbeiträge Schullager): Stadtrat übernimmt Antrag der GPK.
- Antrag der GPK zu Konto 3700/4631.10 (Beiträge vom Kanton: Stadtrat übernimmt Antrag der GPK.
- Antrag der Mitte-Fraktion zu Konto 4400/3636.21 (Weihnachtsbeleuchtung): Erhöhung um CHF 30'000: Rückzug des Antrages.
- Antrag der SVP-Fraktion zu Konto 5000/3132.10 (Beratung und Expertisen), Streichung: Zustimmung 7 Stimmen, Ablehnung 27 Stimmen.
- Antrag der SVP-Fraktion zu Konto 5400/3130.16 (Projekte), Kürzung um CHF 30'000 (Erklärvideo SDG’s): Zustimmung 19 Stimmen, Ablehnung 9 Stimmen, Enhaltungen 6 Stimmen.
- Antrag der SVP-Fraktion zu Konto 5400/3130.16 (Projekte), Kürzung um CHF 30'000 (Solarspringbrunnen): Zustimmung 17 Stimmen, Ablehung 17 Stimmen, Stichentscheid des Präsidenten: Ablehnung des Antrages.
- Antrag der SVP-Fraktion zu Konto 5400/3130.16 (Projekte), Kürzung um CHF 15'000 (Ecosmarties): Zustimmung 20 Stimmen, Ablehung 13 Stimmen, Enthaltung 1 Stimme.
- Antrag der FDP-Fraktion zu 5500/3111.10 (Kauf Maschinen, Gerätschaften, Apparate): Erhöhung um CHF 40’000: Zustimmung 26 Stimmen, Ablehnung 7 Stimmen, Enthaltung 2 Stimmen.
- Antrag der SVP-Fraktion zu Konto 5700/3130.40 (Studien und Planungen), Kürzung um CHF 30'000: Zustimmung 9 Stimmen, Ablehnung 24 Stimmen, Enthaltungen 2 Stimmen.
- Antrag der FDP-Fraktion zu 5700/3130.10 CHF (Dienstleistungen Dritter) Kürzung um CHF 125'000: Zustimmung 16 Stimmen, Ablehnung 16 Stimmen, Enthaltungen 1 Stimme, Stichentscheid des Präsidenten: Ablehnung des Antrages.
- Anträge GPK, Investitionsprogramm Kostenstellen 2224/2225 (Hafen Kippbühne, Ersatz durch Travellift; Artherstrasse 112, Gesamtsanierung; Röthelberg, Ökonomiegebäude): Stadtrat übernimmt Anträge der GPK.
- Antrag der ALG/CSP-Fraktion und der SP-Fraktion: Erhöhung des Steuerfusses auf 55% (Ziff. 1.1 Beschlussentwurf) : Zustimmung 10 Stimmen, Ablehnung 24 Stimmen, Enthaltung 1 Stimme
- Schlussabstimmung: Zustimmung 24 Stimmen, Ablehnung 10 Stimmen, Enthaltung 1 Stimme.
Nicht behandelte Geschäfte aus der letzten Sitzung
Reglement über die Pensionskasse der Stadt Zug, Teilrevision; 2. Lesung
Der Stadtrat spricht sich dafür aus, den maximalen Koordinationsabzug auf 80 % der maximalen AHV-Altersrente zu reduzieren, um sowohl niedrige als auch höhere Einkommen besser abzusichern und die städtische Personalvorsorge insgesamt attraktiver zu gestalten. Die gesamte Vorlage wurde so erarbeitet, dass sie einen Mehrwert für alle Mitarbeitenden generiert.
Daher stellte der Stadtrat für die 2. Lesung im Grossen Gemeinderat folgende Änderungsanträge:
Zu § 5 (Massgebender und beitragspflichtiger Jahreslohn) Abs. 3: § 5 Abs. 3 sei entsprechend dem Antrag des Stadtrates vom 9. April 2024 (vgl. Vorlage Nr. 2872) wie folgt zu fassen: Der beitragspflichtige Lohn bildet die Berechnungsgrundlage für die Beiträge. Er entspricht dem an-rechenbaren Lohn abzüglich Koordinationsabzug. Der Koordinationsabzug entspricht 20 % des anrechenbaren Lohnes, höchstens aber 80 % der maximalen AHV-Altersrente. Zu § 7 (Höhe der Beiträge). § 7 Abs. 2 sei neu wie folgt zu fassen: Den aktiven Mitgliedern steht ab Alter 35 die Wahl offen, ihren Sparbeitrag um drei Prozentpunkte anzuheben, wobei die Spargutschriften gemäss § 8 entsprechend angepasst werden.
Die GPK lehnte den Antrag des Stadtrates zu § 5 Abs. 3 mit 4:3 Stimmen ab. Dem Antrag des Stadtrates zu § 7 Abs. 2 stimmte die GPK mit 7:0 Stimmen zu. In der Schlussabstimmung empfahl die GPK die Vorlage mit 5:2 Stimmen zur Annahme.
Ergebnis:
- Antrag des Stadtrates zu § 5 Abs. 3 (Koordinationsabzug): Zustimmung 21 Stimmen, Ablehnung 13 Stimmen, Enthaltung 1 Stimme.
- Antrag der GLP-Fraktion zu § 7 Abs. 2 (Sparbeiträge): Zustimmung 32 Stimmen, Ablehnung 4 Stimmen.
- Schlussabstimmung Beschlussentwurf in 2. Lesung: Zustimmung 32 Stimmen, Ablehnung 1 Stimmen.
Eissportanlagen Herti; Leistungsvereinbarung Kunsteisbahn Zug AG
Das Umfeld für den Betrieb des Eisstadions Herti war in den letzten Jahren von erheblichen Verwerfungen geprägt. Der Stadtrat stellt zusätzlich auch die aktuelle Struktur und die Prozesse in Frage. Die Finanzierung der Betriebsorganisation soll breiter abgestützt werden. Zudem erfordert die Anpassung an die städtische Finanzverordnung (Bruttoprinzip), dass die Kunsteisbahn Zug AG (KEB) neu eine Miete an die Stadt Zug überweisen muss. Die KEB, deren Leistungen bisher aus dem Ertrag des Stadionbetriebes bestritten wurden, soll neu im Rahmen einer periodisch durch den GGR zu bewilligenden Leistungsvereinbarung (LV) entsprechend entschädigt werden. Die Eissportanlagen Herti, bestehend aus dem Eisstadion Herti inklusive Gastronomie und Ausseneisfeld sowie der Curling- und Trainingshalle, werden mit dem bestehenden Betreibermodell weitergeführt. Parallel dazu wird eine fundierte Analyse durch einen externen Wirtschaftsprüfer erstellt, der die finanzielle Lage der KEB und mögliche alternative Modelle zur Betriebsführung der städtischen Eissportanlagen prüft. Die zeitliche Befristung der Leistungsvereinbarung auf zwei Jahre will den laufenden Betrieb sicherstellen und auf ein finanziell geordnetes Fundament setzen. Die nächste Leistungsvereinbarung (ab 2028) basiert dann auf den Erfordernissen des erweiterten Eisstadions (mit erneuerter Energiezentrale) und berücksichtigt allfällige Anpassungen in der Betriebsführung, die sich aus der oben genannten Analyse ergeben. Der Kunsteisbahn Zug AG soll für die Jahre 2026 und 2027 ein jährlich wiederkehrender Beitrag von 1'697'200.00 Franken bewilligt werden. Der Betrag wird den Erfolgsrechnungen 2026 und 2027, Konto 2224/3635.90 Kunsteisbahn Zug AG, belastet.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) stimmte dem Geschäft einstimmig zu.
Ergebnis:
- Antrag Stefan W. Huber (GLP), Einführung einer neuen Ziff. 3 des Beschlussentwurfs mit folgendem Wortlaut: Der Energiebeitrag wird als indexiertes Kostendach ausgestaltet. Er beträgt dabei maximal 200'000 Franken. Sinken die effektiven Energiepreise, reduziert sich dieser Beitrag der Stadt Zug. Zustimmung 29 Stimmen, Ablehnung 7 Stimmen.
- Antrag Stefan W. Huber (GLP), Einführung einer neuen Ziff. 4 des Beschlussentwurfes mit folgendem Wortlaut: Die Inkonvenienzentschädigung wird auf maximal 200'000 Franken begrenzt und nur gegen Nachweis ausbezahlt. Zustimmung 27 Stimmen, Ablehung 8 Stimmen, Enthaltung 1 Stimme.
- Antrag Stefan W. Huber (GLP), Einführung einer neuen Ziff. 5 des Beschlussentwurfes mit folgendem Wortlaut: Der Stadtrat wird beauftragt, für die in Ziffer 1.4 erwähnte Anpassung der Leistungsvereinbarung verbindliche Fristen zu setzen und bis im 4. Quartal 2026 eine Entscheidungsvorlage an den Grossen Gemeinderat vorzulegen. Zustimmung 24 Stimmen, Ablehnung 8 Stimmen, Enthaltung 4 Stimmen.
- Schlussabstimmung zum geänderten Beschlussentwurf: Zustimmung 27 Stimmen, Ablehnung 8 Stimmen.
Ende der Sitzung: Die restlichen Traktanden wurden auf die nächste Sitzung verschoben. Es sind dies:
Postulat der FDP-Fraktion betreffend der «Erarbeitung einer städtischen Soziokulturstrategie für mehr Gemeinschaft statt Anonymisierung in unseren Quartieren»
Interpellation der Fraktion Die Mitte betreffend «Wann ist ein bedarfsgerechtes schulergänzendes Betreuungsangebot Realität?»
Motion D. Meyer, GLP, und Mitunterzeichner betreffend «Residenzwohnungen und weitere Wohnformen fürs Alter».
Postulat der FDP-Fraktion betreffend zeitgemässes Recycling in Zug – Plastik und Getränkekartons jetzt nachhaltig entsorgen!
Postulat der FDP-Fraktion vom 11. September 2024 betreffend «Flächendeckende Abdeckung mit lebensrettenden Defibrillatoren».
Postulat der FDP-Fraktion betreffend «Vorfinanzierungen vor der Inflation schützen und für zukünftige Generationen erhalten»
Interpellation D. Amrein, ALG, vom 31. Juli 2025 betreffend «geplanter Abriss Bleichimattweg 6»
Die ausführliche Traktandenliste der Sitzung vom 9. Dezember 2025 mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier: (Ratsinformationssystem)
Der Livestream der Debatte als Video: LINK
