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Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 28. April 2026

28. April 2026

Vereidigung der Ratsmitglieder

Marco Knobel (ALG-CSP) wurde als Ratsmitglied vereidigt.
 

Politische Sachgeschäfte

Bebauungspläne Äussere Lorzenallmend A bis E, Pläne Nrn. 7519.1-7519.5; Zonenplanänderung, Plan Nr. 7812, mit UVB; 1. Lesung (Fortsetzung der Beratung)

In der Sitzung vom 17. März debattierte der Rat bereits über den Bebauungsplan A. Nun folgte die Beratung der Bebauungspläne B bis E.

Bebauungsplan B, Plan Nr. 7519.2

Beratung Bestimmungen

Die GLP-Fraktion stellte einen Antrag betreffend Ziff. 12a (neu): Für den eben verhandelten Teil des Bebauungsplans Äussere Lorzenallmend ist für die Vergabe von Wohnungen der Zuger Vorrang verbindlich aufzunehmen. Es gilt das Regelwerk, wie es unter Titel «Regelung zur Bestimmung über die Vergabe von Wohnungen an Stadt Zuger» geschrieben ist, aus dem Vorstoss «Zuger Vorrang» mit Überweisung vom 17. Juni 2025.

Ergebnis: Der Antrag wurde mit 9 zu 27 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Situationsplan, Plan Nr. 7519.2

Beratung Situationsplan Perimeter B

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

Bebauungsplan C, Plan Nr. 7519.3

Beratung Bestimmungen
Die GLP-Fraktion stellte einen Antrag betreffend Ziff. 12 Abs. 10 (neu): Für den eben verhandelten Teil des Bebauungsplans Äussere Lorzenallmend ist für die Vergabe von preisgünstigen Wohnungen für der Zuger Vorrang verbindlich aufzunehmen. Es gilt das Regelwerk, wie es unter Titel «Regelung zur Bestimmung über die Vergabe von Wohnungen an Stadt Zuger» geschrieben ist, aus dem Vorstoss «Zuger Vorrang» mit Überweisung vom 17. Juni 2025.

Ergebnis: Der Antrag wurde mit 8 zu 27 Stimmen bei 2 Enthaltung abgelehnt.

Situationsplan, Plan Nr. 7519.3

Beratung Situationsplan Perimeter C

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

Bebauungsplan D, Plan Nr. 7519.4

Beratung Bestimmungen

Die GLP-Fraktion stellte einen Antrag betreffend Ziff. 12a (neu): Für den eben verhandelten Teil des Bebauungsplans Äussere Lorzenallmend ist für die Vergabe von preisgünstigen Wohnungen für der Zuger Vorrang verbindlich aufzunehmen. Es gilt das Regelwerk, wie es unter Titel «Regelung zur Bestimmung über die Vergabe von Wohnungen an Stadt Zuger» geschrieben ist, aus dem Vorstoss «Zuger Vorrang» mit Überweisung vom 17. Juni 2025.

Ergebnis: Der Antrag wurde mit 8 zu 27 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Situationsplan, Plan Nr. 7519.4

Beratung Situationsplan Perimeter D

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

Bebauungsplan E, Plan Nr. 7519.5

Beratung Bestimmungen

Die GLP-Fraktion stellte einen Antrag betreffend Ziff. 12a (neu): Für den eben verhandelten Teil des Bebauungsplans Äussere Lorzenallmend ist für die Vergabe von preisgünstigen Wohnungen für der Zuger Vorrang verbindlich aufzunehmen. Es gilt das Regelwerk, wie es unter Titel «Regelung zur Bestimmung über die Vergabe von Wohnungen an Stadt Zuger» geschrieben ist, aus dem Vorstoss «Zuger Vorrang» mit Überweisung vom 17. Juni 2025.

Ergebnis: Der Antrag wurde mit 8 zu 26 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Die FDP-Fraktion stellte einen Abklärungsauftrag bezgl. Heilkräutergarten (Ziff. 23 Abs. 7).

Ergebnis: Dem Antrag wurde mit 36 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Situationsplan, Plan Nr. 7519.5

Beratung Situationsplan Perimeter E

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

Der Rat hat die Bebauungspläne A bis E in erster Lesung noch nicht zu Ende beraten. Ausstehend sind noch zwei Abklärungsaufträge.

 

Sanierung und Neugestaltung Spielplatz Schnäggeloch im Quartier Loreto; Objektkredit

Der Spielplatz Schnäggeloch befindet sich im Quartier Loreto und ist über den Blumenweg sowie die Löberenstrasse zugänglich. Die Anlage wurde im Jahr 1934 von der Gemeinnützigen Gesellschaft Zug (GGZ) als Geschenk an die Stadt Zug erstellt und wird durch die Stadt unterhalten. Der Spielplatz dient nicht nur als Spielort für Kinder, sondern übernimmt auch eine wichtige soziale Funktion als Quartiertreffpunkt. Die Anlage ist jedoch in die Jahre gekommen, insbesondere die Spielgeräte entsprechen weder den heutigen Sicherheitsstandards noch den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer. Der Stadtrat beantragt für die Sanierung und Neugestaltung des Spielplatzes Objektkredit in Höhe von 350'000 Franken inkl. MWST.

Die BPK stimmte der Vorlage mit 9:0 Stimmen zu.

Ergebnis: Der Objektkredit wurde mit 37 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Sanierung und provisorische Umgestaltung Spielplatz Rigiplatz im Quartier Neustadt; Objektkredit

Der zwischen Garten-, Rigi- und Seestrasse gelegene Rigiplatz wurde nach der Vorstadtkatastrophe im Jahr 1891 nach den Plänen des Landschaftsarchitekten Evariste Mertens als Parkanlage angelegt. 1953 entstand dort der erste öffentliche Spielplatz der Stadt Zug. 1995 wurde die Anlage gesamtsaniert, die letzte Sanierung datiert aus dem Jahr 2011. Die verschiedenen Spielanlagen sind in die Jahre gekommen und entsprechen schon länger nicht mehr den Bedürfnissen der wachsenden Bevölkerung. Im Rahmen einer Interpellation von Manuela Leemann (Die Mitte) «Schatten, Spielgeräte, Sanitäreinrichtungen oder wie können unsere Spielplätze verbessert werden?» vom 9. Oktober 2023 hat der Stadtrat in seinem Bericht und Antrag vom 5. März 2024 seine Offenheit gegenüber einer Aufwertung des Spielplatzes Rigiplatz bekundet. Im Frühjahr 2025 hat der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug die überparteiliche Motion «Masterplan nördliches Seeufer» überwiesen. Die Motionäre verlangen bis spätestens 2028 einen übergeordneten, strategischen Masterplan zur schrittweisen Weiterentwicklung des Seeufers zwischen Rössliwiese und Strandbad. Der Rigiplatz als historischer Bestandteil der Seeanlagen soll in diese Planung miteinbezogen werden. Damit die notwendige Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes nicht nach hinten verschoben werden muss und dennoch zeitnah erfolgen kann, empfiehlt der Stadtrat eine provisorische Zwischenlösung, die den Bedürfnissen der Nutzenden entspricht. Für die Sanierung und die provisorische Umgestaltung des Spielplatzes Rigiplatz beantragt der Stadtrat einen Objektkredit von 352'000 Franken inkl. MWST.

Die BPK stimmte der Vorlage mit 9:0 Stimmen zu.

Ergebnis: Der Objektkredit wurde mit 36 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

ETH Learning Factory; Einmaliger Beitrag Etappe 1 für die Jahre 2027 bis 2039

Die Initiative zur stärkeren Verzahnung von beruflicher und akademischer Bildung (Koedukation) ging von der Stadt Zug und der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) aus. Unter der Leitung des Rektors der ETH wurde diese Vision im Jahr 2024 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Kantons Zug, der Stadt Zug, der ETH, der Tech Cluster Zug AG als Arealentwicklerin, der Urban Assets Zug AG als Arealeigentümerin und Investorin sowie neun im Kanton Zug ansässigen Industrieunternehmen im Rahmen einer umfassenden Machbarkeitsprüfung weiterentwickelt. Aus diesem Prozess ging ein Projekt mit einem Campus auf dem Areal der Tech Cluster Zug AG im Gebiet Göbli in der Stadt Zug hervor. Im Herbst 2025 startete eine befristete Vorstufe (Etappe 0) der Zusammenarbeit zwischen der ETH und den Zuger Industrieunternehmen, die hauptsächlich von den beteiligten Unternehmen finanziert wird. Der beantragte Beitrag von insgesamt 27,5 Millionen Franken betrifft die Etappe 1, welche den Aufbau sowie einen auf zehn Jahre ausgelegten Betrieb umfasst und bei planmässigem Bauverlauf bis 2039 andauern soll. Der Stadtrat beantragt einen Beitrag von insgesamt 27,5 Millionen Franken für die Jahre 2027 bis 2039.

Die GPK stimmte der Vorlage mit 7:0 Stimmen zu.

Ergebnis: Der Stadtrat übernahm die Anträge der GPK. Dem Beschlussentwurf wurde in der Schlussabstimmung mit 36 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt.

 

Umwelt und Energie: Energieförderprogramm 2026; Kenntnisnahme

Mit dem städtischen Energie-Förderprogramm werden Massnahmen Dritter unterstützt, welche die gesetzlichen Minimalanforderungen übertreffen, den Energiebedarf reduzieren und den Einsatz von CO₂-freien und erneuerbaren Energieträgern erhöhen. Die Förderaktionen motivieren private Bauherrschaften, bei der Umsetzung baulicher Massnahmen nachhaltige und zukunftsfähige Lösungen zu wählen. Gemäss Energiereglement (EnergieR; SRS 7.4-3) erarbeitet und berät die Energiekommission in Zusammenarbeit mit der zuständigen Verwaltungsstelle (Abteilung Umwelt und Energie) vorab die Bestimmungen zum Förderprogramm. Die Förderbestimmungen wurden vom Stadtrat an der Sitzung vom 16. Dezember 2025 beschlossen und werden dem Grossen Gemeinderat zur Kenntnisnahme unterbreitet. Der Rahmenkredit 2022 bis 2025 von 3,2 Millionen Franken wurde vollständig ausgeschöpft. Mit dem GGR-Beschluss Nr. 1798 hat der Grosse Gemeinderat anlässlich der Sitzung vom 27. August 2024 für die Jahre 2026 bis 2029 einen weiteren Rahmenkredit in der Höhe von 3,2 Millionen Franken bewilligt. Damit wurde ein nahtloser Übergang in die nächste Periode des Rahmenkredits sichergestellt. Von diesem neuen Rahmenkredit wurden bereits 236'992.20 Franken in Aussicht gestellt, die voraussichtlich 2026 zur Zahlung fällig werden. Im Vergleich zum Vorjahr wurden in der Stadt Zug weniger Anträge für Photovoltaik und für eMobil-Ladeinfrastrukturen eingereicht. Neben regulatorischen Unsicherheiten durch neue Strom- und Förderregeln haben marktpreisliche Rahmenbedingungen die Wirtschaftlichkeit und Planungssicherheit und damit die Investitionsentscheide für Photovoltaik massgeblich beeinflusst. Nachdem in den letzten Jahren 96 Ladeinfrastrukturen in Betrieb genommen wurden, stehen heute mehr als 2500 Ladepunkte zur Verfügung. Auf dem Gemeindegebiet sind inzwischen die meisten unterirdischen Parkanlagen mit einer Basisinstallation und einem Lastmanagement ausgerüstet.

Der detaillierte Bericht ist im RatsinformationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abrufbar.

Ergebnis: Der Antrag der SVP-Fraktion auf ablehnende Kenntnisnahme wurde mit 7 zu 28 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Der Rat nahm den Bericht damit zur Kenntnis.

 

Nichtbehandelte Geschäfte aus der letzten Sitzung

Interpellation D. Amrein und P. Steinle, beide ALG, vom 29. Juli 2024 betreffend «flächenintensive Sportarten in der Stadt Zug»

Die Interpellanten stellten dem Stadtrat eine Reihe von Fragen rund um die Bedürfnisse nach Sportinfrastruktur. Dem Stadtrat von Zug ist bewusst, dass der Tradition «Tennisspielen in Zug» eine hohe Bedeutung zugesprochen wird, weshalb die Abteilung Immobilien frühzeitig das Gespräch mit dem Tennisclub Zug (TCZ) gesucht hat. Um Flexibilität für das Neubauprojekt FFZ und Werkhof zu sichern, kündigte die Stadt Zug den Baurechtsvertrag mit dem TCZ zum 31.Dezember 2025. Die Stadt Zug und der TCZ sind übereingekommen und haben eine Verlängerung des heutigen Baurechts im Sinne einer befristeten Übergangslösung bis 31. Dezember 2030 in Form eines Nachtrags abgeschlossen. Die Übergangsfrist ermöglicht der Stadt Zug, die nächsten Schritte wie eine Grobkostenschätzung, die Vertiefung einer provisorischen Übergangslösung während der Bauzeit, einen Architekturwettbewerb und die technische Machbarkeit sowie die Möglichkeit, eine Hybridlösung (Dachnutzung in Kombination mit einer Bodennutzung) weiterzuverfolgen. Im Jahr 2026 wird eine vertiefte Machbarkeitsstudie mit diesem Ansatz durchgeführt. Zudem benötigen weitere Stadtzuger Sportvereine zusätzliche Flächen, um ihre sportlichen Ambitionen weiter auszubauen und langfristig dem Bevölkerungs- und Vereinswachstum gerecht zu werden. Der «Masterplan Sportanlagen» analysierte den Bedarf an Sport- und Freizeitflächen und bildet damit die Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Zuger Sportlandschaft. Bereits heute hat der «Bedarfsnachweis Bauzonen des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen» gezeigt, dass weitere Einzonungen in OeIB-Zonen unabdingbar sind, um dem wachsenden Bedarf an Sport- und Freizeitflächen gerecht zu werden. Dem kommt die laufende Ortsplanungsrevision nach. Mit einer Ausarbeitung von räumlichen Szenarien der Zuger Sportlandschaft ist im ersten Quartal 2026 als Teilergebnis des «Masterplans Sport» zu rechnen. Die Stadt Zug wächst; dies erfordert einen haushälterischen Umgang mit der knappen Ressource «Boden». Die Bedürfnisse nach Sportinfrastruktur steigen, was eine grosse Herausforderung bedeutet. Es bedarf eines Umdenkens im Planungs- und Bauprozess und es sind innovative Ideen gefragt. Dies kann mitunter mit höheren Kosten verbunden sein, jedoch auch zu einem Mehrwert führen. Der aktuelle Standort der FFZ und des Werkhofs bedarf aufgrund steigender Platzanforderungen und veralteter Gebäudestrukturen sowie Anpassungen für die betrieblichen Abläufe umfassender Massnahmen mit Eingriffen in der Gebäudesubstanz. Das Gebäude lässt weder eine betriebliche noch eine wirtschaftlich sinnvolle Weiterentwicklung des aktuellen Standorts zu. Eine innovative Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2021 bestätigt, dass FFZ, Werkhof und TCZ am heutigen Standort des TCZ in einem Gebäude untergebracht werden können.

Die detaillierte Antwort des Stadtrates ist im RatsinformationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.

Ergebnis: Die Interpellationsbeantwortung wurde zur Kenntnis genommen und wird als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.

 

Interpellation der SVP-Fraktion vom 14. November 2025 betreffend Altersstrategie der Stadt Zug: Gut gedacht –aber auch gut kommuniziert?

Die Interpellantin wollte vom Stadtrat wissen, wie die Altersstrategie kommuniziert wurde.

Laut Antwort des Stadtrates bietet die Stadt Zug bereits vielfältige und gut zugängliche Informations- und Unterstützungsangebote für ältere Menschen. Dies sowohl in physischer Form wie Broschüren und Flyer als auch digital über die städtische Website Stadt Zug unter «Alter & Gesundheit» und die kantonale Plattform «Gut betreut und gepflegt im Kanton Zug». Zahlreiche Organisationen wie Pro Senectute, Alzheimer Zug, die Alterszentren, die Spitex oder Tixi Taxi tragen mit ihren eigenen Angeboten und Informationskanälen zusätzlich zu einer breiten Abdeckung bei. Nicht ein Mangel an Informationen führt also zu Stolpersteinen, sondern der Umstand, dass sich Betroffene und Angehörige in einer komplexen Lebenssituation häufig damit schwertun, das für sie passende Angebot zu erkennen. Umso zentraler sind niederschwellige und persönliche Beratungsangebote wie jene der Fachstelle Alter und Gesundheit oder von Pro Senectute. Die Stadt Zug wird die genannten Massnahmen – wie z.B. die standardisierte Zustellung einer Übersicht ab einem gewissen Lebensjahr und eine Möglichkeit eines Chatbots im Rahmen der Interpellationsbeantwortung – vertieft prüfen. Dabei wird sie auch klären, mit welchen Mitteln solche Informationskanäle noch besser genutzt oder verknüpft werden können, inwiefern Entwicklungen über die Gemeindegrenzen hinaus sinnvoll wären und ob gemeinsame Lösungsansätze im kantonalen oder regionalen Rahmen weiterverfolgt werden können.

Die detaillierte Antwort des Stadtrates ist im RatsinformationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.

Ergebnis: Die Interpellationsbeantwortung wurde zur Kenntnis genommen und wird als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.


Motion Dagmar Amrein (ALG-CSP), betreffend «Veloverleihsystem für die Stadt Zug»; Zwischenbericht

Am 30. Oktober 2024 reichte Dagmar Amrein im Namen der ALG-CSP-Fraktion die Motion ein. Darin wird der Stadtrat eingeladen, ein Konzept zur Förderung eines Veloverleihsystems auszuarbeiten, welches sich an den bereits existierenden Modellen in der Zentralschweiz orientiert und Anreize für die Zuger Bevölkerung schafft.

In seinem Bericht und Antrag vom 30. Mai 2023 beantwortete der Regierungsrat des Kantons Zug das am 17. Mai 2022 im Kantonsrat des Kantons Zug eingereichte Postulat betreffend «kantonale Förderung eines Veloverleihsystems». Die zuständige Baudirektion tauschte sich mit allen für den Verkehr zuständigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zum Anliegen des Postulats aus. Dabei wurde einerseits das Vorgehen begrüsst und andererseits festgehalten, dass ein grenzübergreifendes Verleihsystem durch den Kanton zu koordinieren sei. Zusammen mit den interessierten Gemeinden Zug, Baar, Steinhausen, Cham, Hünenberg, Risch und Unterägeri liess die Baudirektion des Kantons Zug die Studie «Sharing Mikromobilität» durch die Trafiko AG entwickeln. Im Rahmen von zwei Workshops brachten sich die Vertretungen der mitwirkenden Gemeinden ein. Erfahrungen in der Stadt Zug und Cham haben gezeigt, dass E-Scooter den motorisierten Individualverkehr nicht entlasten. Stattdessen stellen sie für einen grossen Teil der Bevölkerung eine zusätzliche störende Belastung der Ordnung und Sicherheit dar. Aus diesem Grund wurde ein Verleihsystem für E-Scooter zwischenzeitlich verworfen und nicht in der Schlussfassung der Studie der Trafiko AG vom 9. Dezember 2025 berücksichtigt.

Beim bevorzugten, stationsgebundenen Verleihsystem für Velos, welches einen hohen Anteil an E-Bikes enthält, würden in der Stadt Zug vorerst 96 Fahrzeuge und 23 Verleihstationen zur Verfügung stehen. Gemäss Studie und Erkenntnissen aus anderen Städten ist es nicht möglich, ein gut funktionierendes, gemeindeübergreifendes Veloverleihsystem kostendeckend zu betreiben. Ein eigenwirtschaftlicher Betrieb kommt kaum in Frage und setzt zwingend finanzielle Unterstützung durch die Gemeinden voraus. Wie die Studie aufzeigt, ist für einen dreijährigen Betrieb in der Stadt Zug mit Kosten von rund 426'000 Franken zu rechnen. Diese beinhalten die Kostenanteile für die Umsetzungsbegleitung, die öffentliche Ausschreibung, Kommunikationsmassnahmen, Infrastrukturen und Fahrzeuge. Die Vergabe des Verleihsystems an eine Betreiberin muss über eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Zudem unterliegt der Betriebsbeitrag der Stadt Zug einem Beschluss des Grossen Gemeinderats. Der Stadtrat unterstützt sowohl das Anliegen der Motionäre als auch eine Umsetzung im Rahmen der Ergebnisse der vorliegenden Studie Sharing Mikromobilität. Gleichzeitig betont er, dass dieser Zwischenbericht den aktuellen Stand mit den nächsten Arbeitsschritten widerspiegelt, jedoch nicht das Endresultat darstellt.

Zum detaillierten Zwischenbericht mit der Studie: RatsinformationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Ergebnis: Die GLP-Fraktion, die SVP-Fraktion und die FDP-Fraktion stellten den Antrag auf ablehnende Kenntnisnahme. Dem Antrag wurde mit 19 zu 16 Stimmen bei 0 Enthaltung zugestimmt und der Zwischenbericht zur Motion damit ablehnend zur Kenntnis genommen.

 

Die restlichen Traktanden wurden auf die nächste Sitzung verschoben.

Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier: RatsinformationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.