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Stadt Zug senkt die Kita-Kosten und erhöht die Qualität in der Kinderbetreuung
Ab August 2026 profitieren Familien in der Stadt Zug von deutlich tieferen Betreuungskosten in Kitas. Dank der Kombination von städtischen Betreuungsgutscheinen und der neuen Mitfinanzierung durch den Kanton zahlen Eltern bis zu 71 % weniger. Die Stadt Zug hält, basierend auf einer durchgeführten Vernehmlassung, am einkommensabhängigen Modell fest. Durch die digitale Gesuchsabwicklung wird der Zugang zu Gutscheinen vereinfacht. Gleichzeitig investiert die Stadt gezielt in die Qualität der Kitas. Der Stadtrat passt die Verordnung dahingehend an, dass vor allem tiefere und mittlere Einkommen weiter entlastet werden und es zu keiner Übersubventionierung kommt. Bis im Sommer 2027 soll das bestehende «Reglement Betreuung» durch das städtische Parlament überarbeitet werden.
Die Stadt Zug passt ihre Verordnung über Betreuungsgutscheine an die neue kantonale Pauschale an. Ziel ist eine spürbare Entlastung von Familien mit tiefen und mittleren Einkommen sowie eine faire Koordination zwischen kantonalen und kommunalen Beiträgen. Damit wird sichergestellt, dass es zu keiner Übersubventionierung kommt und öffentliche Mittel gezielt eingesetzt werden.
Deutlich tiefere Kosten – besonders für tiefe und mittlere Einkommen
Bei massgebenden Einkommen bis zu 40'000 Franken bezahlen Eltern neu 10 Franken pro Betreuungstag. Insgesamt werden Familien mit tiefen und mittleren Einkommen künftig zusätzlich um bis zu 71 % entlastet. Höhere Einkommen profitieren ebenfalls – einfach in einem geringeren Ausmass, da diese Einkommen bereits heute nahe am maximalen Zuschuss sind und der Gutscheinwert nach oben begrenzt ist. So bleibt das System ausgewogen und die Mittel können gezielt eingesetzt werden. Für Familien ohne Anspruch auf die kantonale Pauschale stellt die Stadt Zug sicher, dass es bis zur geplanten Überarbeitung des Betreuungsreglements im Sommer 2027 zu keiner Schlechterstellung kommt. In allen Fällen zahlen Eltern gleich viel oder weniger als bisher.
Die folgenden Beispiele zeigen die konkreten Veränderungen der Betreuungskosten pro Tag für Erziehungsberechtigte an drei unterschiedlichen Einkommenshöhen:
| Massgebendes Einkommen | Betreuungskosten für Erziehungsberechtigte pro Tag (aktuell) |
Betreuungskosten für Erziehungsberechtigte pro Tag ab 1. August 2026 |
Veränderung in Prozent |
| CHF 40'000.-- | CHF 34.40 | CHF 10.-- | -71% |
| CHF 80'000.-- | CHF 69.60 | CHF 56.20 | -19% |
| CHF 120'000.-- | CHF 104.80 | CHF 102.30 | -2% |
Warum profitieren nicht alle Einkommen gleich stark?
Der neue Kantonsbeitrag kommt nicht einfach zusätzlich zum bisherigen städtischen Gutschein hinzu. Er wird mit den städtischen Betreuungsgutscheinen abgestimmt, damit keine Überfinanzierung entsteht. So wird die Entlastung gezielt bei Familien mit tiefen und mittleren Einkommen verstärkt. Höhere Einkommen werden gegenüber heute nicht schlechter gestellt. Sie profitieren jedoch nur begrenzt zusätzlich, weil der städtische Gutschein einkommensabhängig ist und mit steigendem Einkommen kleiner wird.
Investitionen in Qualität und faire Rahmenbedingungen
Damit Kitas weiterhin eine hohe Betreuungsqualität sicherstellen können, passt die Stadt Zug die Berechnungsgrundlagen (Normtarife) an die effektiven Betreuungskosten an. Dies schafft die Grundlage für faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und stabile Betreuungsangebote in den Kitas. Öffentliche Beiträge werden künftig an verbindliche Qualitätsanforderungen geknüpft; anerkannte Zertifizierungen wie beispielsweise QualiKita sichern die Qualität der Kinderbetreuung langfristig.
Digitale Gesuchstellung ab Sommer 2026
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Digitalisierung des Gutscheinsystems: Ab Sommer 2026 können Eltern ihre Gesuche vollständig elektronisch einreichen. Dies vereinfacht die Verfahren, erhöht die Transparenz und sorgt für eine raschere Bearbeitung in Abstimmung mit dem Kanton.
Weiterentwicklung des Systems
«Mit der Anpassung der Betreuungsgutscheine entlasten wir die Eltern in der Stadt Zug spürbar – und zwar ohne Abstriche bei der Qualität», sagt Stadtrat Etienne Schumpf, Vorsteher des Bildungsdepartements. «Dank tieferen Tarifen, klaren Qualitätsstandards und einer digitalen Gesuchstellung schaffen wir ein modernes, familienfreundliches System und stärken unsere Vorreiterrolle bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter».
Bis im Sommer 2027 soll das bestehende «Reglement Betreuung» durch das städtische Parlament überarbeitet werden, wofür eine Spezialkommission eingesetzt werden soll. Die nun beschlossene Teilrevision der Verordnung berücksichtigt die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung im Herbst 2025. Mit der Teilrevision stärkt die Stadt Zug die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, investiert gezielt in die Qualität der Betreuung und gestaltet den Vollzug einfacher und zeitgemässer.
