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Inhalt
Verein Zuger Jugendtreffpunkte: Beitragsanpassung/neue Leistungsvereinbarung - Bericht und Antrag des Stadtrats
Verein Zuger Jugendtreffpunkte:
Beitragsanpassung/neue Leistungsvereinbarung
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 8. November 2005
Das Wichtigste im Überblick
Der Kanton leistete dem Verein Zuger Jugendtreffpunkte bisher einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von rund CHF 250'000.00. Gemäss Kantonsratsbeschluss vom 2. Juni 2005 (erstes Paket Zuger Finanz- und Aufgabenreform) gewährt der Kanton ab dem Jahre 2006 keine Beiträge mehr an Jugendzentren. Damit der Verein Zuger Jugendtreffpunkte seine Leistungen annähernd im bisherigen Rahmen erfüllen kann, soll die Stadt Zug rund zwei Drittel des Kantonsbeitrages übernehmen. Der Beitrag der Stadt muss deshalb ab dem Jahre 2006 von bisher CHF 566'000.00 auf neu CHF 740'000.00 erhöht werden. Unter Berücksichtigung des Eigenkapitals und der Rückstellungen soll der Jahresbeitrag für die Jahre 2006 bis 2009 jedoch um je CHF 50'000.00 gekürzt werden. Gleichzeitig wird mit dem Verein eine neue Leistungsvereinbarung abgeschlossen.
Zugehörige Objekte
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| G1858.pdf (PDF, 60.24 kB) | Download | 0 | G1858.pdf |
| Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1424 vom 13. Dezember 2005; Beilage 1 (PDF, 40.68 kB) | Download | 1 | Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1424 vom 13. Dezember 2005; Beilage 1 |
