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Schulhaus Neustadt 1: Renovation und Umnutzung als Musikschule, Baukredit - Bericht und Antrag des Stadtrats

24. September 2002
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1689

Schulhaus Neustadt 1: Renovation und Umnutzung als Musikschule, Baukredit
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 24. September 2002

Das Wichtigste im Überblick
Im Schulhaus Neustadt 1 wird seit 23 Jahren in zwei Stockwerken Musikunterricht erteilt. Neu soll das ganze Gebäude als Musikschulzentrum der Stadt Zug dienen. Dazu wird das bald einhundertjährige Schulhaus renoviert und für die Bedürfnisse der Musikschule umgebaut. Die zentrale Lage, die flexiblen Nutzungsmöglichkeiten und die architektonische Ausstrahlung des historischen Gebäudes bieten ideale Voraussetzungen für ein optimales Musikschulzentrum. Die 1978 im dritten und vierten Obergeschoss akustisch ausgebauten Räume haben sich für den Musikschulunterricht sehr gut bewährt. Der damals gewählte Ausbaustandard soll auch für den weiteren Ausbau der Musikschule Massstab sein. So entstehen im Neustadtschulhaus flexible, auf die Bedürfnisse der Schüler und Lehrer ausgerichtete Unterrichtsräume. Sie bieten die räumlichen Rahmenbedingungen, um den anerkannt hohen Ausbildungsstandard der Zuger Musikschule auch in Zukunft zu sichern.

Durch den Bau des Parkhauses Neustadt hat das Schulhaus Neustadt unterschiedliche Setzungen erlitten. An einzelnen Punkten nehmen die Setzungen – und damit die Gebäudeschäden – jährlich weiterhin gering zu. Unabhängig von seiner künftigen Nutzung muss deshalb zur Erhaltung des historischen Gebäudes eine neue Fundamentplatte eingebaut werden, deren Kosten durch die Versicherungsentschädigung teilweise gedeckt sind. Dies erlaubt zudem, die zusätzlichen Lasten durch den Einbau der akustischen Dämmmassnahmen im Gegensatz zum Umbau von 1978 nicht auf die alten Tragwände zu übertragen, sondern direkt auf die neue Fundationsplatte abzuleiten. Zusammen mit weiteren Verstärkungen wird dadurch die Stabilität des Gebäudes nachhaltig gesichert und der heutige Standard der Erdbebensicherheit für öffentliche Gebäude erreicht.
Während der rund 18 Monate dauernden Umbauzeit wird der Musikunterricht in den Liegenschaften Lüssiweg und weiteren städtischen Gebäuden durchgeführt. Die erforderlichen Räume werden mit minimalem baulichen Aufwand von Fr. 350’000.-- eingerichtet.

Die Kosten für die Gesamtrenovation und Umnutzung betragen Fr. 9'720’000.--. Dieser Betrag verringert sich für die Stadt Zug um die kantonalen Subventionen in der Höhe von voraussichtlich ca. 1.2 bis 1.5 Mio. Franken und um die Versicherungsentschädigungen von Fr. 669’533.70.

Zugehörige Objekte

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G1689 Download 0 G1689
Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1313 vom 12. November 2002; Beilage 1 Download 1 Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1313 vom 12. November 2002; Beilage 1