Kopfzeile

close

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Map

Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

Inhalt

Beschaffung von Liegenschaften; Rahmenkredit - Bericht und Antrag des Stadtrats

28. Februar 2006
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1869

Beschaffung von Liegenschaften, Rahmenkredit
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 21. Februar 2006


Das Wichtigste im Überblick
Seit dem 1. Juli 2005 hat der Stadtrat gemäss neuer Gemeindeordnung die Kompetenz, Verträge über den Kauf und Tausch von Liegenschaften sowie den Erwerb von beschränkten dinglichen Rechten im Betrag bis 5 Mio. Franken abzuschliessen. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung müssen bei der Beschaffung von Liegenschaften vorausschauend agieren können. Sie sind darauf angewiesen, ohne Verzug in Landverhandlungen mit verkaufswilligen Grundeigentümern eintreten zu können und die Geschäfte abzuschliessen. Weil keine Kredite budgetiert sind, kann der Stadtrat zurzeit trotz höheren Kompetenzen Gelegenheiten zum Erwerb von Liegenschaften nur mit grosser Zeitverzögerung wahr nehmen.

Aus diesem Grund wird für die Beschaffung von Liegenschaften oder für die Arrondierung von Stadtliegenschaften ein Rahmenkredit von CHF 10 Mio. zu Lasten der Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen beantragt. Dieser Kredit ist ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses auf eine Dauer von fünf Jahren befristet. Verträge mit einem Kaufpreis von über CHF 500'000.-- sind vor einer Beschlussfassung der Geschäftsprüfungskommission vorzulegen. Nach Ablauf der Frist von fünf Jahren wird der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat über die getätigten Landkäufe Bericht erstatten und eine Kreditabrechnung unterbreiten.

Zugehörige Objekte

Name
G1869.pdf Download 0 G1869.pdf