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Bebauungsplan Pulverturm, neu Plan Nr. 7046, 2. Lesung - Bericht und Antrag des Stadtrats
Bebauungsplan Pulverturm, neu Plan Nr. 7046: 2. Lesung
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 1. Oktober 2002
Das Wichtigste im Überblick
Der Bebauungsplan Pulverturm neu Nr. 7046 ersetzt den gültigen Bebauungsplan Nr. 4460. Er umfasst wie bisher die Liegenschaften südseitig der Zugerbergstrasse Nr. 4 bis 16 inklusive Pulverturm (ohne Nr. 12, genannt Rosenhof) mit dem zugehörigen Aussenraum. Die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes drängt sich auf, weil die Liegenschaft Nr. 10 abgebrannt ist und die Nachbarbauten in sehr schlechtem baulichem Zustand sind und ersetzt werden sollen. Das Ergebnis einer städtebaulichen Studie hat gezeigt, dass unter anderem auch wegen des hohen Verkehrsaufkommens an der Zugerbergstrasse mit einer Stellung des Bauvolumens abseits der Strasse bessere Wohnungen realisiert werden können.
Der Bebauungsplan wurde am 26. März 2002 vom Grossen Gemeinderat in erster Lesung verabschiedet. Die öffentliche Planauflage fand vom 8. April bis am 7. Mai 2002 statt. Innert der Auflagefrist sind 19 Einwendungen eingegangen. Diese führen im Wesentlichen drei Argumente gegen die geplante Überbauung an: architektonisch ästhetische (Flachdach), rechtliche (Auslegung des Altstadtreglements) und in einem Fall erschliessungstechnische (Zugang Zugerbergstrasse 12, Rosenhof). Zu den einzelnen Einwendungen wird ausführlich Stellung genommen. Mit der vorliegenden Überarbeitung des Bebauungsplanes werden neue Lösungen für die Aussenraumgestaltung um den Pulverturm und die Erschliessung des Rosenhofes aufgezeigt.
Zugehörige Objekte
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