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Inhalt
Motion der SP-Fraktion betreffend Neue Trägerschaft Heilpädagogische Sonderschule Zug (HPS) - Bericht und Antrag des Stadtrats
- Nummer
- G1720
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 25. Februar 2003
- Beschreibung
- Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1720
Motion der SP-Fraktion betreffend neue Trägerschaft Heilpädagogische Sonderschule Zug (HPS)
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 25. Februar 2003
Das Wichtigste im Überblick
Am 21. Mai 2001 reichte Gemeinderätin Elsbeth Müller namens der SP-Fraktion folgende Motion ein: Der Stadtrat wird beauftragt, eine neue Trägerschaft mit der Führung der Heilpädagogischen Sonderschule Zug (HPS), raschmöglichst, jedoch spätestens mit Beginn des Schuljahres 2003/2004, zu betrauen. Zudem wird der Stadtrat beauftragt, sich im Rahmen der Vorbereitungen des neuen Finanzausgleichs und damit verbunden mit der neuen Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden, für die Kantonalisierung der IV-Sonderschulen einzusetzen.
An seiner Sitzung vom 22. Mai 2001 hat der Grosse Gemeinderat die Motion dem Stadtrat zum schriftlichen Bericht und Antrag überwiesen. In der Folge hat eine Arbeitsgruppe des Bildungsdepartements in Zusammenarbeit mit Experten der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik in Zürich die Arbeit aufgenommen. Die Heilpädagogische Sonderschule Zug (HPS) wurde 1968 gegründet und ist eine rein städtische Schule. Sie erfüllt ihren Auftrag im Rahmen der IV-Bestimmungen und des kantonalen Sonderschulkonzeptes von 1996. Ihre Zielgruppe umfasst schul- und praktischbildungsfähige, mehrfachbehinderte und gewöhnungsfähige Schülerinnen und Schüler von 4 - 18 Jahren. Die Schule nimmt Kinder und Jugendliche aus allen Gemeinden des Kantons Zug auf. Im Schuljahr 2001 waren 29% der Schülerinnen und Schüler der HPS in der Stadt wohnhaft. Die Heilpädagogische Schule Zug ist die einzige Tagesschule für mehrfachbehinderte Jugendliche im Kanton. Somit können behinderte Kinder und Jugendliche in der Nähe ihres Wohnortes zur Schule, was gerade für diese Jugendlichen von grosser Bedeutung ist.
Die Kosten werden von der IV, dem Kanton, den Gemeinden und Eltern der Kinder getragen. Im Jahr 2001 blieben der Stadt bei einem Bruttoaufwand von CHF 2'079’442.55 für „eigene“ 11 Schülerinnen und Schüler CHF 283'885.50. Gemessen an andern Sonderschulkosten für Stadtzugerkinder ist dies ein absolut angemessener Beitrag. Würde die Stadt keine eigene Schule führen, müssten die Kosten für die Kinder und Jugendlichen trotzdem übernommen werden.