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Inhalt
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug: Neuregelung Vereinsbeitrag und Beitrag an Seefest - Bericht und Antrag der GPK
- Nummer
- G1711.1
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 28. Februar 2003
- Beschreibung
- Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1711.1
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug: Neuregelung Vereinsbeitrag und Beitrag an Seefest
Bericht und Antrag der Geschäftsprüfungskommission vom 28. Februar 2003
Zusammenfassung
- Letztes Jahr haben die 165 Angehörigen der FFZ rund 10'000 Stunden an Freiwilligenarbeit (Ausbildung, Übungen, etc.) geleistet. Gemäss kantonaler Verordnung würden diese mit einem Sold von Fr. 30.-- pro Stunde vergütet. Dies ergibt ohne Ernstfalleinsätze Kosten von rund Fr. 300'000.--. Die vergleichbare Stützpunktfeuerwehr Wil rechnet mit jährlichen Kosten von Fr. 310'000.-- für die Besoldung.
- Als Variante steht die Pflicht- oder Berufs-Feuerwehr zur Debatte, welche jedoch auch höhere Kosten verursachen könnte. In der Vergangenheit hat sich das Modell der Stadt Zug mit der FFZ bewährt und soll auch so fortgesetzt werden.
- Die FFZ möchte ihren Status der Freiwilligkeit erhalten und leistet ihre Arbeit gerne zum Wohle der Bevölkerung. Die Attraktivität der FFZ liegt sicher auch in ihrer Vereinsstruktur begründet und die Neuregelung soll hier unterstützen.
- Mit dem Beitrag ans Seefest wird die finanzielle Unterstützung der Stadt für diesen Anlass abschliessend geregelt. Es dürfen keine weiteren Beiträge entrichtet werden.
- Von den anderen Zuger Gemeinden darf leider keine finanzielle Unterstützung des Seefestes erwartet werden. Somit ist auch das Seefest als eine weitere Zentrumsfunktion der Stadt Zug zu betrachten.
- Die Leistungen der FFZ und deren sozialpolitische Wirkung für die Stadt Zug verdie-nen eine gewisse Sonderbehandlung.
Die Geschäftsprüfungskommission stellt folgenden Antrag: „Auf die Vorlage sei einzutreten und es seien der jährlich wiederkehrende Vereinsbeitrag an die FFZ von Fr. 130'000.-- und der jährlich wiederkehrende Beitrag ans Seefest von Fr. 75'000..-- gemäss den Beschlussesentwürfen des Stadtrates vom 21. Januar 2003 zu bewilligen."