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Inhalt
Reglement über den Schulzahnarzt-Dienst - Bericht und Antrag des Stadtrats
- Nummer
- 1722
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 18. März 2003
- Beschreibung
- Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1722
Reglement über den Schulzahnarzt-Dienst
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 18. März 2003
Das Wichtigste im Überblick
Das Kantonsparlament sprach sich im November 2000 deutlich für die Beibehaltung des Schulzahnarzt-Dienstes aus. Mit der beschlossenen Teilrevision des Schulgesetzes müssen die vollziehenden Gemeinden ihre Reglemente den neuen Gegebenheiten anpassen.
Alle elf Zuger Gemeinden sehen die Reorganisation des Schulzahnarzt-Dienstes als Chance für eine regionale Lösung und erarbeiteten unter Federführung der Stadt Zug gemeinsam ein breit abgestütztes Reglement samt einheitlichem Tarifmodell (Elternbeiträge). Die vorgeschlagene Lösung berücksichtigt alle wesentlichen Empfehlungen aus der Kantonsratsdebatte wie Reduktion des Verwaltungsaufwandes, höhere Selbstverantwortung der Erziehungsberechtigten, einheitlicher Verteilschlüssel, vergünstigter Schulzahnpflege-Tarif, Informationsausbau der Schulsekretariate.
Vom neuen Reglement profitieren in Zukunft in stärkerem Masse die sozial Schwächeren dank einer Subventionspraxis, welche stärker als bisher auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit basiert. Den Hauptteil des Administrativaufwands haben künftig die Zahnärztinnen/Zahnärzte zu erbringen. Der neue, von den Gemeinden mit der Zuger Zahnärztegesellschaft ausgehandelte und vom Gesetzgeber festgeschriebene Schulzahnpflege-Tarif berücksichtigt neben der aufgelaufenen Teuerung (11,75 %) die ausgewiesenen Mehraufwendungen zufolge der Aufgabenneuverteilung.