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Stiftung Museum in der Burg Zug: Neuordnung Finanzierung; Änderung des GGR-Beschlusses vom 26.August 1975 - Bericht und Antrag des Stadtrats

Nummer
G1743
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
8. Juli 2003
Beschreibung
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1743

Stiftung Museum in der Burg Zug: Neuordnung Finanzierung; Änderung des GGR-Beschlusses vom 26. August 1975
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 1. Juli 2003

Das Wichtigste im Überblick
Am 26. August 1975 genehmigte der Grosse Gemeinderat die Abtretung der Burg-Liegenschaft (GB Nr. 1253, Kirchenstrasse 11) an den Kanton Zug für die Errichtung eines Heimatmuseums. Gleichzeitig bewilligte er u. a. einen betriebskostenabhängigen Jahresbeitrag von vier Zwanzigsteln des Defizites.
Der öffentlich-rechtlichen Stiftung Museum in der Burg Zug gehören als Gründungsmitglieder der Kanton und die Stadt Zug sowie die Bürger- und die Korporationsgemeinde Zug an. Diese Körperschaften finanzieren heute im Wesentlichen den Museumsbetrieb in Form von prozentual festgelegten Defizitbeiträgen. Der Kanton stellt zusätzlich die Liegenschaft zur Verfügung, übernimmt deren Unterhaltskosten und leistet aus dem Lotteriefonds Beiträge für den Kauf von Museumsgut. 1983 konnte das Museum in den vom Kanton umgebauten Räumlichkeiten der Burg eröffnet werden. In den 20 Jahren seines Bestehens haben sich Aufgabe und Bedeutung des Museums erheblich erweitert.
Eine kürzlich durchgeführte Organisationsanalyse ergab, dass die Führungsstruktur angepasst und die Trägerschaft der Stiftung neu geregelt werden sollte.

Die Neuausrichtung und Angebotserweiterung des Museums bedingen eine Erweiterung der personellen Ressourcen. Gemäss Art. 2 Abs. 1 der Satzungen der Stiftung „Museum in der Burg Zug“ ist das Museum im Sinne eines „aktiven Museums auszugestalten und zu führen.“ Der Kanton als bisheriger Hauptträger ist gewillt, mit einer Änderung von Kantonsratsbeschlüssen die Neuausrichtung des Museums und die Neuorganisation der Stiftung zu ermöglichen; der Kantonsrat hat dem entsprechenden Antrag des Regierungsrats mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Als neue Hauptträger sind Kanton und Stadt Zug vorgesehen bei einem Kostenteiler von 2/3 (Kanton), 1/3 (Stadt) in Verbindung mit einem Leistungsauftrag. Korporations- und Bürgergemeinde werden sich aus der Trägerschaft zurückziehen und neu fixe Beiträge leisten. Der Stadtrat erklärt sich damit grundsätzlich einverstanden unter der Bedingung, dass die Museumsrechnung entlastet wird durch finanzielle Beiträge der anderen Zuger Gemeinden. Entsprechende Zusagen liegen dem Stadtrat schriftlich vor.
Die Änderungen sind auf den 1. Januar 2004 geplant. Hiezu ist von Seiten der Stadt der GGR-Beschluss vom 26. August 1975 betreffend jährlicher Betriebsbeitrag zu ändern.

Zugehörige Objekte

Name
G1743 (PDF, 81.09 kB) Download 0 G1743
G1743 Beilage 2 (PDF, 252.29 kB) Download 1 G1743 Beilage 2
Datum Sitzung