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Bebauungsplan Rigistrasse, 1. Lesung - Bericht und Antrag des Stadtrats

Nummer
G1750
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
12. August 2003
Beschreibung
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1750

Bebauungsplan Rigistrasse, 1. Lesung
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 12. August 2003

Das Wichtigste im Überblick
Die Häuser Alpenstrasse 2, 4 und Rigistrasse 1 wurden zwischen 1866 und 1909 erbaut und prägen das Bild dieses Gevierts bis heute. Das Gebäude an der Alpenstrasse 4 ist als schützenswertes Kulturobjekt inventarisiert.
Das im Bebauungsplan gewählte städtebauliche Konzept sieht vor, dass drei neue, grössere Gebäude zwischen die historischen Bauten gesetzt werden. Dabei ersetzen die Gebäude an der Rigistrasse und an der Bundesstrasse die Altbauten des Jünglingspatronats. Der Neubau an der Gartenstrasse ergänzt die Häuser der Liegenschaften Rigistrasse 1 und Alpenstrasse 2. Das Muster der freistehenden Häuser wird weitergeführt und bis an die Bundesstrasse erweitert. Dadurch entsteht eine neue Struktur von Bebauung und Freiräumen.

An den lärmexponierten Strassen wird der in den Kernzonen festgelegte Wohnanteil reduziert. Die Arealerschliessung erfolgt in erster Linie über die Rigistrasse. In der Tiefgarage sind maximal 100 Parkplätze zulässig. Der Bebauungsplan wurde in enger Zusammenarbeit mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erarbeitet.

Die Baudirektion des Kantons Zug hat den Bebauungsplan im Rahmen der Vorprüfung beurteilt und mit Bericht vom 7. März 2003 dazu Stellung genommen. Das städtebauliche Konzept und die getroffenen Festlegungen werden grundsätzlich als zweckmässig erachtet.

Zugehörige Objekte

Name
G1750 (PDF, 87.89 kB) Download 0 G1750
G1750 Beilage 2 (PDF, 449.87 kB) Download 1 G1750 Beilage 2
Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1361 vom 30. September 2003; Beilage 1 (PDF, 39.93 kB) Download 2 Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1361 vom 30. September 2003; Beilage 1
Datum Sitzung