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Bebauungsplan Leimatt, Reduktion des Bebauungsplanperimeters; Plan Nr. 7053 (ersetzt Plan Nr. 7005), 1. Lesung - Bericht und Antrag der BPK
- Nummer
- G1744.1
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 19. August 2003
- Beschreibung
- Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1744.1
Bebauungsplan Leimatt, Reduktion des Bebauungsplanperimeters; Plan Nr. 7053 (ersetzt Plan Nr. 7005), 1. Lesung
Bericht und Antrag der Bau und Planungskommission vom 19. August 2003
Zusammenfassung
Einige Mitglieder der Kommission sind erstaunt darüber, wie schnell die damalige Mustersiedlung scheinbar den heutigen Ansprüchen nicht mehr genüge. Offensichtlich sollen mit der neuen Bebauung auch andere Mieter angesprochen werden.
Ein einmal bewilligter Bebauungsplanperimeter sollte nach Ansicht eines Mitglieds der BPK jedoch nicht einfach reduziert werden können. Auf Grund des Konzepts, sowohl der Qualität wie aber auch des Umfangs eines Bebauungsplans, kann ein zusätzlicher Bonus an Ausnutzung erteilt werden. Wird nun in einer späteren Etappe ein Teil dieses Bebauungsplanes weggelassen, so wird dadurch das Konzept verändert. Unter Umständen wäre ein vorher bewilligter Bonus in der neuen Form nicht mehr gerechtfertigt. Ein Bebauungsplan sollte darum nicht reduziert, sondern allenfalls innerhalb seines Perimeters angepasst und neu beurteilt werden. Es geht dabei um ein grundsätzliches Verhalten, das speziell im Fall wenn ein neues Projekt noch nicht vorliegt, von Wichtigkeit ist. Da im vorliegenden Fall das Projekt bereits fertig vorliegt, ist dessen Einarbeiten in den bestehenden Bebauungsplan problemlos und auch ohne zeitliche Verschiebungen möglich.
Der Antrag, den Bebauungsplan Leimatt nicht zu reduzieren, sondern nach dem vorliegenden Projekt abzuändern, wird deshalb von der BPK mit 10:0 Stimmen angenommen.
Die BPK empfiehlt, den Bebauungsplan Leihmatt in der abgeänderten Form in 1. Lesung zu verabschieden (Beilage zum Bericht, abgeänderter Bebauungsplan Leimatt).