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Winterdienst 2019/2020

25. Oktober 2019

Der Werkhof der Stadt Zug wird sich auch im kommenden Winter für betriebssichere Strassen und Trottoire in der Stadtgemeinde einsetzen.

Der offizielle Winterdienst beginnt am 1. November 2019 und endet am 31. März 2020.

Grundsätzlich gilt für das gesamte Gemeindenetz Schwarzräumung, abgesehen von wenigen Abschnitten, wo abstumpfende Mittel wie z.B. Splitt oder Sand zum Einsatz kommen. Sämtliche Einsätze (Schneeräumung und Glatteisbekämpfung) erfolgen gezielt, wobei sowohl auf ökologische als auch ökonomische Punkte geachtet wird.

Prioritäten:

  • Gemeindestrasse mit Busnetz

  • Bus- und Stadtbahnhaltestellen

  • belebte Trottoir (insbesondere Stadtgebiet)

  • Schulwege / Treppen und Treppenwege

  • Gemeindestrassen ohne Busnetz

  • Quartierstrassen / Trottoir

Empfehlungen:

Bitte passen Sie sich den besonderen Strassenverhältnissen an und planen Sie ausreichend Zeitreserven ein.

Entsprechende Winterausrüstung bei Ihrem Fahrzeug sowie eine den Strassen- und Sichtverhältnissen angepasste Fahrweise tragen wesentlich zur Unfallverhütung bei.

Gutes Schuhwerk erhöht die Sicherheit des Fussgängers. Beachten Sie bitte auch die Informationen der SUVA, z.B. unter www.stolpern.ch.

In der Stadtgemeinde Zug werden rund 40 Splittkisten verteilt, welche durch jedermann bei gefährlichen Strassenverhältnissen benutzt werden können.

Bitte parkieren Sie ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit nicht in der Strasse. Falls Sie aber keine andere Möglichkeit haben, so sind unsere Fahrer froh, wenn Ihr Fahrzeug möglichst nahe am Strassen- bzw. Trottoirrand steht und die Spiegel eingeklappt sind, damit unsere Räumfahrzeuge ausreichend Platz haben.

Schnee von privaten Grundstücken oder Ausfahrten darf nicht auf die Gemeindestrassen geschoben werden.

Für Fragen und Auskünfte stehen wir gerne unter 041 728 17 00 zur Verfügung.

Zug, 25. Oktober 2019

Baudepartement Stadt Zug, Werkhof Göbli

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