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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

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08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Kleinhandel mit gebrannten Wassern

Für den Verkauf von alkoholischen Getränken mit oder aus gebrannten Wassern ist eine Bewilligung für den Kleinhandel nötig. Diese wird im Kanton Zug durch die Standortgemeinde des Betriebes ausgestellt. Wer mehrere Abgabestellen führt, braucht für jede eine Kleinhandelsbewilligung.

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