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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Betreibungsbegehren

Das ordnungsgemässe Betreibungsbegehren verpflichtet das Betreibungsamt zum Erlass und zur Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner und es unterbricht zudem die Verjährung (Art. 135 Ziff. 2 OR). Die Betreibungsbegehren müssen handschriftlich oder qualifiziert elektronisch unterschrieben sein.

Begehren elektronisch einreichen (ohne qualifizierte elektronische Signatur)
ACHTUNG: Zusätzlich Einverständniserklärung ausdrucken, unterzeichnen und per Post zustellen

>> Betreibungsbegehren mit der eZug App ausfüllen
>> Betreibungsbegehren ohne eZug App ausfüllen

Begehren qualifiziert elektronisch signieren und digital einreichen
>> Betreibungsbegehren mit der eZug App ausfüllen
>> Betreibungsbegehren ausfüllen ohne eZug App

Weitere Informationen
>> Lesen Sie die Bestimmungen zum Betreibungsbegehren im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Direkt zu Art. 67 SchKG
>> Erfahren Sie mehr über die digitalen Services der Stadt Zug mit der eZug App.

Informationen

Datum
21. März 2022

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