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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Definitive Rechtsöffnung SchKG 80f.

Zur definitiven Rechtsöffnung berechtigen die vollstreckbaren gerichtlichen Urteile, die gerichtlichen Vergleiche und gerichtlichen Schuldanerkennungen sowie die vollstreckbaren Entscheide einer eidgenössischen oder kantonalen Verwaltungsbehörde über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen wie Steuern. 

>> direkt zu Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2 & 3 SchKG

Informationen

Datum
15. November 2018

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