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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Anerkennung der Vaterschaft
Wenn Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind, kann der Vater das Kind vor oder nach der Geburt beim Zivilstandsamt anerkennen.
Auf Wunsch der Eltern kann gleichzeitig das gemeinsame Sorgerecht vereinbart werden. Dabei wird auch festgelegt, welchem Elternteil die Erziehungsgutschriften angerechnet werden.
Wir bitten Sie, das Formular "Vaterschaft anerkennen" auszufüllen.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Nützliche Dokumente
- Merkblatt Erziehungsgutschriften AHVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Merkblatt über die Kindesanerkennung in der SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf dem Zivilstandsamt in der SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Merkblatt für nicht miteinander verheiratete Eltern – Gemeinsames Sorgerecht
Zugehörige Objekte
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Zivilstandsamt Kreis Zug (Fachbereich) | 058 728 91 20 | zivilstandsamt@stadtzug.ch |
