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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Gestaltungshandbuch Ortsbildschutzzone Gartenstadt

Gartenstadt

Ein attraktives Stadtquartier
Die Stadt Zug wächst kontinuierlich. Diese Entwicklung zeigt sich nicht nur in den Neubaugebieten, sondern auch in den bestehenden Stadtteilen. Quartiere verändern sich, werden aufgewertet und erhalten einen neuen Charakter. Daneben gibt es Stadtteile, die bewahrt werden sollen. Die Gartenstadt Zug, ein beliebtes Wohnquartier mit einem ruhigen, grünen und familienfreundlichen Umfeld, gehört dazu. Mit ihrem schützenswerten Ortsbild unterscheidet sie sich deutlich von anderen Stadtteilen. Das soll auch so bleiben. Gleichzeitig soll sich das Quartier weiterentwickeln und zeitgemässes Wohnen ermöglichen. Die zukünftige bauliche Entwicklung muss auf das Bestehende Rücksicht nehmen, sich an den vorhandenen Qualitäten der Gartenstadt Zug orientieren und diese sinnvoll ergänzen.

Verschiedene Akteure – ein gemeinsames Ziel
Die bauliche Entwicklung des Quartiers ist eine langfristige und anspruchsvolle Aufgabe. Sie kann nur gelingen, wenn Private und Stadtverwaltung gemeinsam auf ein Ziel hinarbeiten. Die Grundeigentümer leisten mit ihren Bauvorhaben einen wichtigen Beitrag zur Erneuerung des Quartiers. Mit der Bereitstellung von preiswertem und familienfreundlichem Wohnraum tragen insbesondere die Wohnbaugenossenschaften zur sozialen Durchmischung der Quartierbevölkerung bei. Die Stadt trägt mit Massnahmen im öffentlichen Raum zur Aufwertung bei und unterstützt Bauherren und Architekten bei ihren Vorhaben im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.

Das Gestaltungshandbuch
Das Gestaltungshandbuch Ortsbildschutzzone Gartenstadt Zug, welches hier als Download verfügbar ist, trägt dazu bei, das attraktive Wohnquartier mit seinem typischen Ortsbild zu erhalten, weiterzuentwickeln und bestehende Defizite zu beheben. Mit dem Gestaltungshandbuch wird das geschützte Ortsbild der Gartenstadt anhand seiner ortstypischen Gestaltungselemente näher beschrieben. Die Gestaltungselemente dienen als Grundlage für die Projektierung von Um-, An- und Neubauten in der Ortsbildschutzzone und für deren Beurteilung im Rahmen von Baubewilligungsverfahren. Das Gestaltungshandbuch zeigt auf, wie bauliche Eingriffe gestaltet werden können, damit sie sich in das geschützte Ortsbild einordnen. Es dient Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, Architektinnen und Architekten sowie der Verwaltung als Wegleitung bei der Projektierung und Beurteilung von Bauvorhaben.

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