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6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
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Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026
Die Stadt Zug unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte mit Betreuungsgutscheinen bei den Kosten für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten (Kita). Die Betreuungsgutscheine leisten einen finanziellen Beitrag an die Betreuungskosten.
Die Ausgestaltung der Betreuungsgutscheine sowie das Gesuchsverfahren ändern sich per August 2026. Ab diesem Zeitpunkt unterstützt der Kanton die Eltern zusätzlich mit einer Kantonspauschale.
Betreuungsgutscheine der Stadt Zug werden mit einem Gesuch beantragt. Das Gesuch wird digital über das Onlineportal Civo gestellt. Ein bewilligtes Gesuch gilt jeweils für eine Periode vom 1. August bis zum 31. Juli. Diese Periode entspricht einem Schuljahr. Für jede Periode muss ein neues Gesuch eingereicht werden.
In Civo können Gesuchstellende Betreuungsgutscheine der Stadt Zug, die Kantonspauschale oder beide Beiträge gemeinsam beantragen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nur für einen der beiden Beiträge, reichen Sie über Civo lediglich das entsprechende Gesuch ein. Nachfolgend sehen Sie die verschiedenen Anspruchsberechtigungen.
Anspruchsberechtigung Betreuungsgutscheine Stadt Zug
Die Höhe der Betreuungsgutscheine richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der Gesuchstellenden. Ein Anspruch auf Betreuungsgutscheine besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1) Das Kind hat Wohnsitz in der Stadt Zug und ist älter als 3 Monate
2) Das Kind wird in einer für Betreuungsgutscheine anerkannten Kita betreut
3) Das minimale Betreuungspensum beträgt 20 %
4) Das massgebende Einkommen der Gesuchstellenden beträgt höchstens CHF 170'000.00
5) Das steuerbare Vermögen der Gesuchstellenden beträgt höchstens CHF 500'000.00
Für die Gesuchstellung dürfen die Steuerveranlagungen nicht älter als zwei Jahre sein (zum Beispiel für die Gesuchsperiode 2026/27 müssen die Steuerveranlagungen 2024 oder 2025 vorliegen).
Betreuungsgutscheine müssen spätestens im Vormonat des Betreuungsbeginns beantragt werden. Der Anspruch entsteht frühestens ab dem Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Gesuchs. Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich.
Wenn Sie nicht berechtigt sind, wählen sie beim Gesuch die Betreuungsgutscheine ab.
Bitte halten Sie, falls nötig, folgende Dokumente elektronisch bereit:
- Abtretungserklärung bei einer Drittauszahlung
- Quellensteuernachweis aus dem Vorjahr
Anspruchsberechtigung Kantonspauschale
Die Gesuchstellenden haben Anspruch auf die Kantonspauschale, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1) Das Kind hat Wohnsitz im Kanton Zug
2) Das Kind ist älter als drei Monate
3) Das Kind wird in einer bewilligten Kita oder gemeldeten Tagesfamilie betreut
4) Alle Erziehungsberechtigten sind erwerbstätig oder in einer staatlich geregelten Ausbildung
Wenn Sie nicht berechtigt sind, wählen Sie beim Gesuch die Kantonspauschale ab.
Bitte halten Sie folgende Dokumente elektronisch bereit:
- Betreuungsvertrag oder Betreuungsbestätigung
- Bestätigung der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung
- Allenfalls Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Detaillierte sowie weitere Informationen zur Kantonspauschale finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Gutscheinrechner
Zur Orientierung steht Ihnen ein Rechner zur Verfügung, mit dem Sie eine provisorische Berechnung Ihres Betreuungsgutscheins und einer möglichen Kantonspauschale vornehmen können.
Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung unverbindlich ist. Der definitive Betrag wird erst nach Prüfung Ihres Gesuchs festgelegt.
Ablauf der Gesuchstellung
1. Wahl der Kita
Suchen Sie einen geeigneten Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer von der Stadt Zug anerkannten Kindertagesstätte. Die Liste der anerkannten Kitas finden Sie hier.
2. ZUGLOGIN und eZug
Für die Gesuchstellung in Civo benötigen alle Gesuchstellenden ein ZUGLOGIN sowie eine einmalige Registrierung bei eZug.
Informationen zur Registrierung finden Sie unter www.ezug.ch/registrierungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Unterstützung erhalten Sie beim Empfang der Stadtverwaltung Zug oder bei der Bibliothek Zug. Bitte nehmen Sie für die Registrierung einen gültigen Ausweis mit.
3. Gesuch in Civo erstellen und einreichen
In der Woche vom 8. Juni 2026 finden Sie hier für die Gesuchstellung den Link zum Onlineportal Civo. Anschliessend können Sie ein Gesuch erstellen. Falls Sie für einen der beiden Beiträge nicht berechtigt sind, wählen Sie diesen zu Beginn ab. Entsprechend können Sie nur für Betreuungsgutscheine, nur für die Kantonspauschale oder für beide Beiträge zusammen ein Gesuch einreichen.
Für die Gesuchstellung der Betreuungsgutscheine müssen Sie, falls nötig, folgende Unterlagen elektronisch bereithalten:
- Abtretungserklärung bei einer Drittauszahlung
- Quellensteuernachweis aus dem Vorjahr
Für die Beantragung der Kantonspauschale werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Betreuungsvertrag oder Betreuungsbestätigung
- Bestätigung der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung
- Allenfalls Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Nebengesuchsteller:
Die zweite gesuchstellende Person muss in Civo als Nebengesuchsteller erfasst werden. Das Gesuch kann erst eingereicht werden, nachdem sich der Nebengesuchsteller über den E‑Mail‑Link in Civo angemeldet und seine Angaben ergänzt und bestätigt hat.
Betreuungen bestätigen:
Die Angaben zur Betreuung werden direkt durch die Kindertagesstätte in Civo bestätigt. Dies erfolgt automatisch im Hintergrund. Sobald die Bestätigung durch die Kita erfolgt ist, erhalten Sie eine Meldung per E‑Mail.
Gesuch einreichen:
Sobald Ihr Gesuch vollständig ist, können Sie es elektronisch einreichen. Ein Gesuch gilt als vollständig, wenn ...
- alle abgefragten Angaben ausgefüllt sind
- alle erforderlichen Dokumente hochgeladen sind
- die Kita die Betreuung bestätigt hat
- die zweite gesuchstellende Person ihre Angaben ergänzt und bestätigt hat
4. Verfügung via Civo erhalten
Nach der Prüfung des Gesuchs durch die Stadt Zug und/oder den Kanton Zug erhalten Sie per E‑Mail eine Mitteilung. Die Verfügung sowie alle Informationen zu den berechneten monatlichen Beiträgen sind in Civo abrufbar.
5. Monatliche Beiträge erhalten
Die Auszahlung der Beiträge erfolgt jeweils gegen Ende des Vormonats.
6. Mutationen melden
Änderungen während der laufenden Periode müssen innerhalb einer Woche gemeldet werden. Nutzen Sie dazu die Funktion «Mutation erstellen».
Folgende Änderungen sind zu melden:
- Änderung des Betreuungsumfangs
- Vergünstigungen der monatlichen Kitakosten
- Wechsel oder Beendigung der Betreuung
- Anmeldung eines weiteren Kindes
- Änderung der Familiensituation
- Wechsel oder Beendigung der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung
- Wegzug aus der Wohngemeinde (Wegzug aus dem Kanton Zug muss zusätzlich per E-Mail oder Telefon dem Kanton gemeldet werden)
Zusatzbetreuungen können Sie direkt in Civo melden. Dabei handelt es sich um zusätzlich bezahlte und bezogene Betreuungstage, die über die reguläre vertraglich vereinbarte Betreuung hinausgehen. Es können ganze oder halbe Tage erfasst werden. Diese können nur nachträglich beantragt werden.
Hinweis: Falls Sie die Kantonspauschale beziehen, beachten Sie bitte die Eingabefrist von drei Monaten für Zusatzbetreuungen.
Rechtliche Grundlagen
Die entsprechenden Rechtserlasse «4.1-3 Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern» sowie «4.1-3.1 Verordnung über Gutscheine für die Betreuung in Kindertagesstätten» finden Sie in der Rechtssammlung der Stadt Zug.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
