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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Vorsorgeauftrag

Es besteht die Möglichkeit, die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag errichtet wurde, bei jedem Zivilstandsamt ins Schweizerische Zivilstandsregister (Personenstandsregister) eintragen zu lassen. Vermerkt wird der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages. Es ist nicht möglich, den Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt zu hinterlegen.

Die Eintragung des Hinterlegungsortes im Personenstandsregister ist nicht erforderlich für die Gültigkeit eines Vorsorgeauftrages und bezweckt einzig die örtliche Auffindung durch die Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Der Vorsorgeauftrag kann entweder eigenhändig oder mittels einer öffentlichen Urkunde errichtet werden.

Der Antrag auf Eintragung, Änderung oder Löschung des Hinterlegungsortes kann persönlich oder schriftlich bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz gestellt werden.

Persönlicher Antrag: Wir bitten um vorgängige Terminvereinbarung. Bitte bringen Sie Ihre gültige Identitätskarte oder Ihren gültigen Reisepass mit.

Schriftlicher Antrag: Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und lassen Sie es uns ausgefüllt und unterschrieben per Post im Original zukommen. Legen Sie bitte eine Kopie Ihrer gültigen Identitätskarte oder Ihres gültigen Reisepasses bei.

Bei Fragen beraten wir Sie gerne telefonisch.

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