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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
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6301 Zug
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Geschlechtsänderung

Ab dem 1. Januar 2022 ist es möglich, das eingetragene Geschlecht und damit verbunden auch die Vornamen im schweizerischen Personenstandsregister mittels einer Erklärung gegenüber einer Zivilstandsbeamtin oder eines Zivilstandsbeamten zu ändern.

Zur Entgegennahme einer Erklärung über das Geschlecht ist jedes Zivilstandsamt in der Schweiz zuständig, sofern die erklärende Person ihren Wohnsitz in der Schweiz hat oder das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Es ist auch möglich die Erklärung mit Vermittlung einer Schweizer Vertretung im Ausland abzugeben. In diesem Fall beurkundet das Zivilstandsamt des Heimatortes die Änderung des Geschlechts.

Wir bitten Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

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