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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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3. Grünabfälle
Grünabfälle sind Abfälle aus Küche, Garten und Grünflächen die kompostier- oder vergärbar sind. Die Entsorgung von Grünabfällen ist für Haushalte gratis.
Bereitstellung von Grünabfällen
Der Zeba (Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen) hat die zulässigen Gebinde für kompostierbare Abfälle in den Gebindevorschriften abschliessend definiert.
Zulässige Gebinde sind:
- Grüne Rollcontainer mit 2 Rädern und einem Fassungsvermögen von 140 oder 240 Litern
- Grüne Container mit 4 Rädern und einem Fassungsvermögen von 660, 770 oder 800 Litern. Vierrädrige Container müssen über eine Feststellbremse verfügen.
Andersfarbige oder verzinkte Container müssen mit einem gut sichtbaren Kleber „Grüngut“ bzw. „Kompostierbare Abfälle“ versehen sein.
Unzulässige Gebinde sind:
- Container mit einem Fassungsvermögen von 120 oder 360 Litern
- Zeinen und Körbe, Harassen, Kessel, Kehrichtsäcke etc.
Trockenes Laub:
- Trockenes Laub darf in biologisch abbaubaren Säcken von 140 Litern mit der typischen weissen Gittermusterung zur Abholung bereitgestellt werden.
- Das Maximalgewicht beträgt 10 Kilogramm pro Sack.
Baum, Strauch- und Astschnitte
- Diese können gebündelt und verschnürt bis max. 1.5 m Länge zum Abholen bereitgestellt werden.
- Das Gewicht darf maximal 20 kg betragen.