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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Totalrevision Altstadtreglement
Ziele
Ziel der Revision war es, das veraltete Reglement an die teilweise neuen, heute gültigen übergeordneten Gesetze, Verordnungen und Inventare anzupassen sowie den aktuellen Bedürfnissen von Ortsbild und Denkmalpflege gerecht zu werden.
Revisionsvorlage
In enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege, Vertretern der Nachbarschaft und den betroffenen Fachverbänden wurde ein neues Reglement erarbeitet. Das Reglement wurde entschlackt und vereinfacht. Es beschränkt sich auf Bestimmungen, die wichtig für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Altstadt von Zug sind und nicht in anderen Gesetzen bereits geregelt sind.
Oberstes Ziel bleibt der Erhalt der Substanz und der traditionellen Parzellenstruktur. Neu wird jedoch klar zwischen Unterhalt, Um – und Ausbau sowie Neubau differenziert. Die Nutzung der Bauten hat sich an der vorgegebenen Baustruktur zu orientieren. Es wird nicht mehr zwischen inneren und äusseren Altstadt unterschieden. In Zukunft wird jedes Bauvorhaben als Einzelfall betrachtet, da keine allgemeingültigen Regeln für Bauvorhaben in der Altstadt abgeleitet werden können. Die Qualitätssicherung erfolgt durch eine fachliche Begleitung anstelle von starren Regeln.
Detaillierte Information können der GGR-Vorlage Nr. 2244 entnommen werden.
Ablauf
19. Februar 2013 Bericht und Antrag des Stadtrates
09. Dezember 2014 1. Lesung GGR
09. Januar 2015 – 09. Februar 2015 1. öffentliche Auflage
12. Mai 2015 Bericht und Antrag des Stadtrates
08. September 2015 2. Lesung GGR
03. Februar 2016 Genehmigung Baudirektion
01. April 2016 Inkrafttreten
Downloads
Altstadtreglemt und parlamentarische Behandlung
Altstadtzone
Ziel der Revision war es, das veraltete Reglement an die teilweise neuen, heute gültigen übergeordneten Gesetze, Verordnungen und Inventare anzupassen sowie den aktuellen Bedürfnissen von Ortsbild und Denkmalpflege gerecht zu werden.
Revisionsvorlage
In enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege, Vertretern der Nachbarschaft und den betroffenen Fachverbänden wurde ein neues Reglement erarbeitet. Das Reglement wurde entschlackt und vereinfacht. Es beschränkt sich auf Bestimmungen, die wichtig für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Altstadt von Zug sind und nicht in anderen Gesetzen bereits geregelt sind.
Oberstes Ziel bleibt der Erhalt der Substanz und der traditionellen Parzellenstruktur. Neu wird jedoch klar zwischen Unterhalt, Um – und Ausbau sowie Neubau differenziert. Die Nutzung der Bauten hat sich an der vorgegebenen Baustruktur zu orientieren. Es wird nicht mehr zwischen inneren und äusseren Altstadt unterschieden. In Zukunft wird jedes Bauvorhaben als Einzelfall betrachtet, da keine allgemeingültigen Regeln für Bauvorhaben in der Altstadt abgeleitet werden können. Die Qualitätssicherung erfolgt durch eine fachliche Begleitung anstelle von starren Regeln.
Detaillierte Information können der GGR-Vorlage Nr. 2244 entnommen werden.
Ablauf
19. Februar 2013 Bericht und Antrag des Stadtrates
09. Dezember 2014 1. Lesung GGR
09. Januar 2015 – 09. Februar 2015 1. öffentliche Auflage
12. Mai 2015 Bericht und Antrag des Stadtrates
08. September 2015 2. Lesung GGR
03. Februar 2016 Genehmigung Baudirektion
01. April 2016 Inkrafttreten
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Altstadtzone
Kontakt
Klein Harald
Gubelstrasse 22
Postfach
6301 Zug
Tel. 058 728 96 31
Fax 058 728 96 49
harald.klein@stadtzug.ch
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Name | Leitung | Telefon |
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Baudepartement | Birchmeier Eliane | 058 728 96 10 |
Name | Leitung | Telefon |
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4 <B>Baudepartement</B> |
Frage |
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Der Stadtplaner koordiniert die städtischen Planungsverfahren. Er erarbeitet mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Richt- und die Nutzungsplanung. Weiter gehören die Quartierplanung, das Erstellen von Bebauungsplänen, die Erschliessungsplanung mit Strassen- und Baulinienplänen sowie das geographische Informationssystem GIS zum Aufgabenbereich der Stadtplanung. |