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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Abstimmung Bruibachbrücke

Informationen

Datum
3. März 2002
Lokalität
Haupturne Burgbachturnhalle (Burgbachsaal), Dorfstrasse 12, 6300 Zug
Nebenurne Gut Hirt (Bibliothek), Mattenstrasse 2, 6300 Zug
Nebenurne Herti (Alterszentrum), Hertizentrum 7, 6300 Zug
Nebenurne Riedmatt (Kleinschulhaus), Riedmatt 3, 6300 Zug
Nebenurne Zugerberg (Wartsaal ZBB), 6300 Zug
Beschreibung
Seit Ende der Siebzigerjahre ist die ungenügende Erschliessung des Wohngebiets Hasenbüel-Gimenen-Meisenberg bekannt. Die Stadt Zug hat seither mehrmals versucht, die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Erschliessung des Gebiets zu realisieren. Diese Bemühungen scheiterten, teilweise sehr knapp, in den jeweiligen Volksabstimmungen von 1974, 1979 und 1989. Bis heute ist das genannte Wohngebiet nicht durch eine öffentliche Strasse für den Verkehr zugänglich, sondern nur über eine Privatstrasse, die Meisenbergstrasse. Diese steile, schmale und gefährliche Privatstrasse, auf der ein Kreuzen von Autos unmöglich ist und die auch über kein Trottoir verfügt, steht im Eigentum der Klinik Meisenberg.
Im Vergleich zu den früheren Projekten geht die Stadt Zug heute von grundlegend veränderten Bedingungen aus: Vorerst steht eine Verbindung des Wohngebiets Hasenbüel-Gimenen-Meisenberg nach Oberwil nicht mehr zur Debatte. Ein Durchgangsverkehr nach Oberwil ist also nicht möglich. Die neue Bruibachbrücke dient einzig und allein dem Erschliessungsverkehr für das besagte Wohngebiet. Im Weiteren wurde das Bauvorhaben im Vergleich zu den früheren Projekten stark redimensioniert, bietet jedoch immer noch eine vernünftige Fahrbahnbreite sowie ein Trottoir für Fussgängerinnen und Fussgänger. Durch die spezielle Trägerkonstruktion kann auf den Bau von Brückenpfeilern im Bruibachtobel verzichtet werden. Das Naherholungsgebiet am Bruibach wird damit kaum tangiert. Das vorliegende Projekt entspricht in allen Teilen den Bedürfnissen einer massvollen und sicheren Quartiererschliessung und folgt der gesetzlichen Erschliessungspflicht.

Kommunale Vorlagen

Bruibachbrücke

Abgelehnt
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung
Für den Bau einer Bruibachbrücke beantragt der Stadtrat einen Kredit von 3,42 Millionen Franken.
Formulierung
Bau einer Bruibachbrücke, Kreditbegehren

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 44,71 %
4'274
Nein-Stimmen 55,29 %
5'286
Leer
312
Ungültig
3
Stimmbeteiligung
65.7 %
Ebene
Gemeinde
Art
-