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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Bebauungsplan An der Aa II - Festsetzung
Informationen
- Datum
- 3. März 2024
- Lokalität
- Vorurne
Stadthaus
Stadthaus, Gubelstrasse 22: Donnerstag, 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr und Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr
Haupturne
Burgbachsaal, Dorfstrasse 12: Sonntag 09.00 bis 12.00 Uhr - Kontakt
- Martin Würmli
Kommunale Vorlagen
Bebauungsplan An der Aa II - Festsetzung
- Ergebnis
- angenommen
- Beschreibung
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Das heutige Dienstleistungszentrum für die Zugerland Verkehrsbetriebe (ZVB) und die Rettungsdienste Zug (RDZ) genügt den betrieblichen Anforderungen nicht mehr. Mit einer verdichteten Bebauung des Areals im südlichen Bereich kann den zukünftigen Bedürfnissen der ZVB, des RDZ und der kantonalen Verwaltung entsprochen werden. Zusätzlich entstehen in zwei nördlich gelegenen Neubauten Dienstleistungsflächen und auf einer Geschossfläche von 10'000 m2 neuer Wohnraum, davon 40 % oder 4'000 m2 als preisgünstige Wohnungen.
Das rund 3.4 ha grosse Areal An der Aa II fügt sich mit dem Bebauungsplan ins Stadtgefüge ein. Neue Wege und zwei neue Plätze vernetzen das Areal mit der Umgebung. Sie ergänzen die Fussgängerverbindungen und schaffen Freiräume mit Aufenthaltsqualität. Das Areal kann in Etappen neu bebaut und umgenutzt werden. Dabei entsteht mit der ökologischen Aufwertung des alten Bahndamms und der Öffnung des Siehbachs ein wichtiger Baustein für das Ausgestalten durchgehender Gewässer und Naturräume.
Verknüpft mit dem Projekt der ZVB ist ein Landabtausch zwischen der Stadt und dem Kanton Zug. Durch diesen Abtausch wird die ZVB Alleineigentümern des Areals An der Aa und die Stadt Zug erhält eine strategische Reservefläche im Umfang von 12'200 m2 auf dem ehemaligen Gaswerkareal.
Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat den Bebauungsplan an seiner Sitzung vom 3. Oktober 2023 einstimmig beschlossen. Sämtliche Parteien haben zugestimmt. In der Folge wurde gegen den Beschluss das Referendum ergriffen, weshalb nun eine Urnenabstimmung durchgeführt wird. Die Forderungen des Referendumskomitees sind nicht realisierbar. Weder die gesetzlichen Grundlagen noch die räumlichen Verhältnisse lassen neben den erforderlichen Infrastrukturbauten von ZVB und RDZ eine Überbauung mit 800 Wohnungen zu.
Der Kantonsrat genehmigte den Objektkredit für das Bauvorhaben bereits im Jahr 2019 einstimmig. Zusammen mit dem Grossen Gemeinderat empfehlen wir Ihnen ebenfalls einstimmig, der Festsetzung des Bebauungsplans An der Aa II zuzustimmen.
Der Stadtrat von Zug-------------------------------------------------------------------------------------------
Erläuternde Unterlagen zum Bebauungsplan an der Aa II
Der Bebauungsplan besteht aus den Bestimmungen und dem Situationsplan. Beides ist Teil der Abstimmungsbroschüre. Alle erläuternden Unterlagen können hier heruntergeladen werden: LINK
Vorlagen
Vorlage
8'885
2'039
- Leer
- 119
- Ungültig
- 2
- Stimmberechtigte
- 16'640
- Stimmbeteiligung
- 66.38%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Fakultatives Referendum
Name | |||
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Abstimmungsbroschüre Bebauungsplan An der Aa II - Festsetzung (PDF, 10.03 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschüre Bebauungsplan An der Aa II - Festsetzung |