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Anzahl der Betreibungsverfahren steigt erneut massiv an

26. Januar 2024

Das Betreibungsamt ist für sämtliche Betreibungsverfahren in der Stadt Zug und in der Gemeinde Steinhausen und seit 2023 auch in der Gemeinde Walchwil zuständig. Das Amt ist weiterhin stark ausgelastet. Im Jahr 2023 wurde eine Zunahme von fast 30 Prozent an Betreibungen verzeichnet. Die Pfändungsvollzüge sind um fast 40 Prozent gestiegen.

Insgesamt wurden 15404 Betreibungsverfahren (Vorjahr: 11961) eingeleitet, was einer Zunahme von fast 30 Prozent entspricht. Die Betreibungssumme beläuft sich dabei total auf 602 Millionen Franken (Vorjahr: 813 Millionen Franken).

Die Anzahl Betreibungsverfahren bei natürlichen Personen beläuft sich auf 6443 (Vorjahr: 5004) und bei den juristischen Personen auf 8654 (Vorjahr: 6908). Über die Art der unbezahlten Rechnungen führt das Betreibungsamt Zug keine Statistik.

Weil auch auf den Zahlungsbefehl hin häufig nicht bezahlt wird, kommt es immer mehr zu Pfändungen. Die Anzahl der Pfändungsvollzüge ist auf 3458 angestiegen (Vorjahr: 2373). Total konnte das Betreibungsamt Zug 42 Millionen Franken (Vorjahr: 27 Millionen Franken) bei den Schuldnern einziehen und an die Gläubiger auszahlen. Im vergangenen Jahr wurden vermehrt auch Pfändungsverfahren gegen juristische Personen, also Firmen, für öffentlich-rechtliche Forderungen (wie Steuern, Beiträge Ausgleichskasse, Gebühren, etc.) eingeleitet.

Auf der mit dem Konkursamt des Kantons Zug gemeinsam betriebenen Onlineversteigerungsplattform «eGant» konnte das Betreibungsamt Zug Waren von insgesamt 65'134 Franken versteigern. In insgesamt 1998 Fällen (Vorjahr: 1786 Fälle) war weder die Betreibung noch die Pfändung erfolgreich und es mussten Verlustscheine im Wert von über 24 Millionen Franken (Vorjahr 9.5 Millionen Franken) ausgestellt werden.

Das Pfändungsverfahren gegen juristische Personen ist nur für öffentlich-rechtliche Forderungen möglich. National- und Ständerat haben im März 2022 das Massnahmenpacket zur Bekämpfung der missbräuchlichen Konkurse verabschiedet. Es beinhaltet auch Anpassungen im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen. Ab 1.Januar 2025 wird das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz mit der Umsetzung der Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse angepasst. Damit wird der öffentlichen Hand die Möglichkeit, ihre Forderung auf dem Weg der Pfändung geltend zu machen, entzogen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes muss die öffentliche Hand für alle ihre Forderungen gegen juristische Personen den Weg über das Konkursverfahren beschreiten.

Um die aussergewöhnlich hohe Arbeitslast bewältigen zu können, wurde das Beitreibungsamt Zug u.a. umstrukturiert. Eine Teamleiterin ist nun für die effiziente Abwicklung des Tagesgeschäftes verantwortlich. Sie koordiniert die Arbeit und unterstützt und kontrolliert die Fallbearbeitung. Zusätzliche wird der Dienst für Spezialzustellungen der Post für sämtliche Zahlungsbefehle und Konkursandrohungen in Anspruch genommen. Des Weiteren konnten die Online-Dienste ausgebaut werden, damit verringerte sich die Frequenz am Schalter des Betreibungsamtes weiter. 76,9 Prozent der Tagespost erhält das Betreibungsamt in digitaler Form.
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